Hallo, ich arbeite für einen Wachdienst als Empfangskraft in einer großen Firma.
Der Empfang wird von mir von Dienstag bis Freitag jeweils von 16.00 bis 22.00 Uhr besetzt. (Keine Ausbildung zum Wachmann) Montags von 6.00 bis 18.00Uhr
So arbeite ich immer. Ich bin als Vollzeitkraft eingestellt.
Ich erhalte Stundenlohn. Die Feiertage werden in keiner Form entlohnt.
Ist das rechtens oder müsste ich eine Entgeltfortzahlung in irgendeiner Form erhalten?
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
19. Juli 2023
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Frage vom 19. Juli 2023 | 16:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeltfortzahlung an Feiertagen
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#1
Antwort vom 19. Juli 2023 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30411 Beiträge, 5438x hilfreich)
Mit diesem hast du einen Arbeitsvertrag. Dort sollte drinstehen, wie es mit der Vergütung geregelt ist.Zitatich arbeite für einen Wachdienst :
Außer dem Stundenlohn steht dort evtl. noch mehr... oder es gibt einen Hinweis auf einen Tarifvertrag...
gäbe es für den Fall der Arbeitsunfähigkeit.Zitateine Entgeltfortzahlung :
Für Feiertagsarbeit könnte es Zuschläge geben.
Da arbeitest du umsonst, oder wie ist das gemeint?ZitatDie Feiertage werden in keiner Form entlohnt. :
#2
Antwort vom 19. Juli 2023 | 17:22
Von
Status: Weiser (16798 Beiträge, 6285x hilfreich)
Entgeltfortzahlung an Feiertagen unter der Woche kommt nur in Betracht, wenn du an diesen Feiertagen eben tatsächlich nicht arbeitest, betriebsüblich aber eigentlich arbeiten würdest; m.a.W.: der Betrieb, in dem du eingesetzt bist, müsste an diesen Feiertagen schließen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juli 2023 | 15:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEntgeltfortzahlung an Feiertagen unter der Woche kommt nur in Betracht, wenn du an diesen Feiertagen eben tatsächlich nicht arbeitest, betriebsüblich aber eigentlich arbeiten würdest; m.a.W.: der Betrieb, in dem du eingesetzt bist, müsste an diesen Feiertagen schließen. :
Ich arbeite an Feiertagen und am Wochenende nicht. Mein Wachdienst setzt an diesen Tagen Wachpersonal ein.
Ich gehöre zu den Empfangskräften. Der Betrieb in dem ich eingesetzt bin ist an Feiertagen und Wochenenden geschlossen.
An diesen Tagen arbeite ich nicht und bekomme auch keinen Lohn.
#4
Antwort vom 25. Juli 2023 | 15:38
Von
Status: Weiser (16400 Beiträge, 5803x hilfreich)
Dann müsstest du für diese Tage so gestellt werden als ob du gearbeitet hättest.ZitatDer Betrieb in dem ich eingesetzt bin ist an Feiertagen und Wochenenden geschlossen. :
An diesen Tagen arbeite ich nicht und bekomme auch keinen Lohn.
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