Entgeltfortzahlung an Feiertagen

19. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Anke###
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Hallo, ich arbeite für einen Wachdienst als Empfangskraft in einer großen Firma.
Der Empfang wird von mir von Dienstag bis Freitag jeweils von 16.00 bis 22.00 Uhr besetzt. (Keine Ausbildung zum Wachmann) Montags von 6.00 bis 18.00Uhr
So arbeite ich immer. Ich bin als Vollzeitkraft eingestellt.
Ich erhalte Stundenlohn. Die Feiertage werden in keiner Form entlohnt.
Ist das rechtens oder müsste ich eine Entgeltfortzahlung in irgendeiner Form erhalten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30411 Beiträge, 5438x hilfreich)

Zitat (von Anke###):
ich arbeite für einen Wachdienst
Mit diesem hast du einen Arbeitsvertrag. Dort sollte drinstehen, wie es mit der Vergütung geregelt ist.
Außer dem Stundenlohn steht dort evtl. noch mehr... oder es gibt einen Hinweis auf einen Tarifvertrag...
Zitat (von Anke###):
eine Entgeltfortzahlung
gäbe es für den Fall der Arbeitsunfähigkeit.
Für Feiertagsarbeit könnte es Zuschläge geben.
Zitat (von Anke###):
Die Feiertage werden in keiner Form entlohnt.
Da arbeitest du umsonst, oder wie ist das gemeint?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Entgeltfortzahlung an Feiertagen unter der Woche kommt nur in Betracht, wenn du an diesen Feiertagen eben tatsächlich nicht arbeitest, betriebsüblich aber eigentlich arbeiten würdest; m.a.W.: der Betrieb, in dem du eingesetzt bist, müsste an diesen Feiertagen schließen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anke###
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Entgeltfortzahlung an Feiertagen unter der Woche kommt nur in Betracht, wenn du an diesen Feiertagen eben tatsächlich nicht arbeitest, betriebsüblich aber eigentlich arbeiten würdest; m.a.W.: der Betrieb, in dem du eingesetzt bist, müsste an diesen Feiertagen schließen.


Ich arbeite an Feiertagen und am Wochenende nicht. Mein Wachdienst setzt an diesen Tagen Wachpersonal ein.
Ich gehöre zu den Empfangskräften. Der Betrieb in dem ich eingesetzt bin ist an Feiertagen und Wochenenden geschlossen.

An diesen Tagen arbeite ich nicht und bekomme auch keinen Lohn.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von Anke###):
Der Betrieb in dem ich eingesetzt bin ist an Feiertagen und Wochenenden geschlossen.

An diesen Tagen arbeite ich nicht und bekomme auch keinen Lohn.
Dann müsstest du für diese Tage so gestellt werden als ob du gearbeitet hättest.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.506 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.164 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen