Entgeltfortzahlung im Kr.fall

10. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Entgeltfortzahlung im Kr.fall

Hallo allerseits,

ich bin mir zwar recht sicher, möchte aber noch mal sichergehen: wenn ich mich seit knapp zwei Jahren in einem Arbeitsverhältnis befinde und zum 1.1. einen Folgevertrag erhalten habe, gilt dann, dass ich binnen der ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe? Oder gilt das nur für neue Arbeitsverhältnisse, nicht für neue (an einen alten anschließende) Arbeitsverträge?

Ergänzung: Ich meine natürlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Viele Grüße

Flum

-- Editiert von Flum2 am 10.02.2019 20:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Diese Ausnahme von der Entgeltfortzahlung gibt es nur einmal, also in den aller ersten 4 Wochen beim selben Arbeitgeber.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke, das beruhigt mich. :)

0x Hilfreiche Antwort

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