Ich bin ein Arbeitsverhältnis mit einer Bank eingegangen Arbeitsbeginn 1.6.Ich war ab 02.06. bis 30.06. krank. Außer an den Tagen 01.06. 14-15.06. und 28.-29.06. Mein Arbeitgeber zahlt mir für den ganzen Monat kein Gehalt. Er beruft sich auf die 4 wöchige Wartezeit im Entgeltfortzahlungsgesetz. Für welche Tage habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Entgeltfortzahlungsgesetz/ Wartezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



@molzi
in den ersten 4 wochen eines arbeitsverhältnisses gibt es keine lohnfortzahlung. die gkv ist zuständig. sgb V. §§44, 46.
stell antrag auf krankengeld und fordere einen auszahlungsschein an.
sunbee
Danke für die Antwort, das habe ich alles schon erledigt. Aber die Krankenkasse zahlt nicht, weil durch die Nichtzahlung von Entgelt kein Versicherungsverhältnis zustande gekommen ist.
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quote:
Aber die Krankenkasse zahlt nicht, weil durch die Nichtzahlung von Entgelt kein Versicherungsverhältnis zustande gekommen ist.
Ob das zutrifft, wäre dann wiederum ne Frage fürs Forum Sozialrecht.
@molzi
quote:
Aber die Krankenkasse zahlt nicht, weil durch die Nichtzahlung von Entgelt kein Versicherungsverhältnis zustande gekommen ist.
das gehört ab diesem punkt ins sozialrecht.
das arbeitsverhältnis begann defacto am 01.06.08?
arbeitsunfähigkeit am 02.06.08?
der arbeitgeber meldet dich ab erstem tag der sozialversicherung.
dann liegt DEFINITIV ein anspruch auf krankengeld vor. der entsteht, sgb V, §46 ab erstem tag der arbeitsunfähigkeit.
schriftlich und nachweisbar widerspruch an die gkv mit dem zusatz, dass du eine eilanordung beim sozialgericht auf zahlung beantragst, sollte der betrag nicht bis zum (7 tage frist) auf deinem konto sein.
eine eilanordung beantragst du beim rechtspfleger d.soz.gerichts. das ist kostenlos, anwaltspflicht besteht nicht und der rechtspfleger hilft dir dabei.
mach der gkv beine!
sunbee
alles klar danke erstmal
@venotis
*wink*
warst schneller:)
sturm in berlin. ich wege weg.
sunbee
@sunbee *wink* Na dann bind dich mal gut fest. Nicht dass du uns wegfliegst beim Sturm
off topic
@venotis
dann flieg ich wenigstens mal wieder
sunbee
@sunbee na wer weiß, wo du dann (unsanft) landest. Wir brauchen dich hier noch.
Sturmfliege-Genehmigung nicht erteilt. Ätschbätschi ...
->off topic
@venotis
na ich lande bei dir. wir fressen sämtliche schokotaler und dann kann kein wind der welt mich mehr abheben
@molzi
sorry, war der letzte off topic. muß aber manchmal sein:)
sunbee
@sunbee Dann stell ich mich mal aufn Balkon und halte Ausschau. *Positionslichter zum Landeanflug einschalt*
Und einen Schutz- schick ich dir auch noch. Sicher ist sicher.
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