Entgeltumwandlung Firmenwagen - rechtlich OK?

19. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
cybergnom
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)
Entgeltumwandlung Firmenwagen - rechtlich OK?

Servus,

ich habe von einer Firma ein Jobangebot erhalten.
Dieses sieht als Vergütung folgendes Modell vor:

"Pro forma" Brutto-Gehalt: 4500€
Geldwerter Vorteil des Firmenwagens (1%-Methode inkl. Entfernungspauschale von 0,03%/km): ca. 1000€

Nun soll ich im Zuge einer Entgeltumwandlung auf den gesamten geldwerten Vorteil verzichten und erhalte unterm Strich 3500€ brutto und brauche den Firmenwagen nicht mehr (direkt) versteuern.
Für mich rechnet sich das sehr gut, da ich so ca. 100€ mehr Netto bekomme.
Die Frage ist nur:
Ist das steuerrechtlich ok?
Was muss ich beachten bzw. wie muss das hieb- und stichfest im Arbeitsvertrag verankert werden?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Gruß
der gnom

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cybergnom
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo SIlvi,

danke für den Link.
Die grundsätzliche Möglichkeit der Entgeltumwandlung ist mir schon bekannt.
Mir geht es eher um meinen konkreten Fall und ob dieses Modell so steuerrechtlich unbedenklich ist.

Meine Rechnung würde im Vergleich zum Beispiel von Wikipedia folgendermaßen aussehen:

"pro forma" Bruttolohn: 4500€

Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs: 65000
davon 1% pro Monat: 650€
zzgl. Entfernungspauschale (18km); 350€
geldwerter Vorteil: 1000€

abzüglich:
private Kostenbeteiligung (Entgeltumwandlung): 1000€

macht:
zu versteuernder geldwerter Vorteil: 0€
vom Arbeitgeber auszuzahlender Brutto-Lohn: 3500€

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