"Enthüllungsbuch" über Alt-Arbeitgeber und mögliche Folgen

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
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guest-12323.02.2016 10:01:17
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Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
"Enthüllungsbuch" über Alt-Arbeitgeber und mögliche Folgen

Guten Tag,

ich hätte folgende Frage (selbstverständlich ist dies nur eine fiktive Situation):

Arbeitnehmer AN1 erhält einen Arbeitsvertrag bei Firma XY. Bei Vertragsabschluss wird AN1 eine Führungsposition schriftlich zugesichert (dies unter der Erfüllung von "objektiv nachvollziehbaren Bedingungen"). AN1 erfüllt diese nachweislich, bleibt aber immer nur in der Stellvertretersposition. AN1 wird in dieser Zeit systematisch genötigt unbezahlte Mehrarbeit zu leisten (bis zu 17 Stunden reine Arbeitszeit am Tag, doch nur 7,5Std bezahlt). Das vertragliche Wochenpensum in Höhe von 37,5 Stunden war in der Regel bereits nach 2,5 Arbeitstagen erreicht. Grund hierfür war chronischer Personalmangel.

Als AN1 ,nach drei (!!!) weiteren schriftlichen Vereinbarungen einer angeblichen Beförderung, anfragt was mit der Beförderung sei, beginnt eine unheimliche Welle des Mobbings. Hierbei ist anzumerken, dass AN1 alle geforderten Bedingungen für eine Beförderung objektiv erfüllt hat.

Dies wurde und wird auch noch bei vielen Kollegen ähnlich praktiziert, also das diese ausgenutzt werden und mit einer Beförderung gelockt werden. Es ist in diesem Unternehmen eine deutschlandweite gängige Praxis.

Nach weiterem Hinhalten beschwerte sich AN1 schriftlich beim Vorstandsvorsitzenden. Daraufhin gab es ein Gespräch in dem mehrere Punkte wie Nötigung Beleidigung Psychoterror und Mobbing angesprochen wurden. Nach dem Gespräch gab es keine Besserung, sondern es wurde eher schlimmer. Es folgte Psychoterror , ständig wechselnde Arbeitsplätze quer in Deutschland verteilt, man bekam nur noch sehr schlechte Arbeiten zu erledigen, sowie eine Menge schlimmer Gespräche, wo man in einem eingeschlossenen Raum von bis zu vier Personen gleichzeitig in die Mangel genommen wurde. An einen Betriebsrat war nicht zu denken, da es keinen gab. Ich habe heute noch Alpträume von den Gesprächen und wache schweißgebadet auf.

Schließlich wurde AN1 dazu bewegt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Die Bedingungen und Abfindung war relativ hoch. Ich fühlte mich enorm unter Druck gesetzt und wollte das so niemals unterschreiben. Man sagte mir, wenn sie das nicht unterschreiben, dann finden wir andere Wege uns zu trennen und dann bekommen sie deutlich weniger, wie zum Beispiel eine vom Richter zugesprochene Abfindung, die sich lediglich an der Firmenzugehörigkeit orientiert.

In der Aufhebungsvereinbarung steht sinngemäß, dass sich AN1 nicht darüber in der Öffentlichkeit äußern dürfe. Explizit steht drin, dass sie sich nicht über Führungsdefizite von Vorgesetzten gegenüber Dritten äußern dürfe. Sie dürfe nix unternehmen, dass den Ruf des Unternehmens in der Öffentlichkeit in irgendeiner Weise schadet.

Sachverhalte wie Mobbing , sowie Nötigung und ständige Arbeitszeitverstöße hat AN1 schriftlich in Form von Dokumenten, Emails und ähnliches, zudem auch unterschriebene Zeugenaussagen von Kollegen (teilweise sogar noch beschäftigt im Unternehmen.

AN1 möchte nun mit AN2 (dem das gleiche passiert ist) ein Buch schreiben und dieses veröffentlichen, um damit auf die interne Situation des Unternehmens, sowie auch deren Umgang mit Menschen hinweisen. Die Sachverhalte kann AN1 durch Zeugenaussagen und Dokumente belegen. Es soll auch andere potentielle Bewerber davor warnen bei dem Unternehmen anzufangen.

Nun hätten wir folgende Fragen:

1. Inwieweit ist dieser Zusatz "AN1 darf sich nicht über Fehler von Führungskräften gegenüber Dritten äußern. usw" wirksam? Ist ein derartiger verbaler Maulkorb überhaupt rechtlich wirksam?


2. Falls der Zusatz aus 1. wirksam sein sollte, mit welcher Strafe hätte AN1/AN2 zu rechnen?

3. Falls der Zusatz aus 1. wirksam sein sollte, mit welcher Strafe hätte AN1/AN2 zu rechnen, wenn sie dem Unternehmen, das Buch nach Fertigstellung zukommen lassen würde, dass diese eine rechtliche Prüfung des Buches vornehmen könnten, bevor dieses veröffentlicht wird?


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten
Viele liebe Grüße

Mariana und AN2


-- Editier von mariana178 am 30.10.2015 12:23

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16 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Eine solche Aufhebungsvereinbarung würde ich niemals unterschreiben:

Passagen streichen lassen, Abfindung erhöhen
oder
das hier zur Anzeige bringen und richtig Staub aufwirbeln:

Zitat:
Sachverhalte wie Mobbing , sowie Nötigung und ständige Arbeitszeitverstöße hat AN1 schriftlich in Form von Dokumenten, Emails und ähnliches, zudem auch unterschriebene Zeugenaussagen von Kollegen (teilweise sogar noch beschäftigt im Unternehmen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

1. Mit Arbeitsrecht hat das alles nicht mehr zu tun. Ein Enthüllungsbuch ist eine Sache für sich und - wenn es verlegt wird - wird ein Verlag Fachanwälte haben, die Behauptungen wasserdicht zu formulieren.
2. Dass da viel Hässliches passiert ist, will ich wohl glauben. Ich lese aber nichts davon, dass auch nur ein Punkt jemals vor Gericht gebracht worden wäre; stutzig macht mich eine Aussage wie "Sachverhalte wie Mobbing .." - Mobbing ist kein "Sachverhalt", sondern wäre etwas, was auch erst einmal festgestellt werden müsste. Also viel Subjektives, viel Behauptetes.
3. Ein Verstoß gegen Auflagen im Aufhebungsvertrag führt mit Sicherheit zu Gegenreaktionen.
4. Persönliche Ansicht: Ich glaube nicht, dass so ein Buch in der Öffentlichkeit wirklich wahrgenommen würde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.02.2016 10:01:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@HeHe
dafür ist es leider schon zu spät, da AN1 die Aufhebungsv. bereits vor drei Monaten unterschrieben hat.


@blaubär

vielen dank für dein Feedback.

2. es wurde nichts vor Gericht gebracht, sondern an oberster Stelle des Unternehmens vorgetragen. Hier ist ein 15-seitiger Beschwerdebrief eingegangen, wo auch die "Subjektiven Erlebnisse" von AN1 objektiv belegt worden sind. Der Eingang dieses Briefes wurde durch eine Email, in der auf das Schreiben eigegangen wurde, durch einen persönlichen Gesprächstermin , sowie durch Einlieferungsbelege und einen Einschreiben Rückschein dokumentiert.

Beschwerden u.a. über Vorgesetzte , die weibliche Mitarbeiter (die über 30 Jahre jünger waren!) sexuell belästigt haben, wurden sogar noch befördert. Es ist hier nicht nur schlimmes passiert, sondern Dinge , die wirklich unter aller Sau waren. Es wurden Mitarbeiter einen Monat beschäftigt ohne sie zu bezahlen. Diese bekamen dann gesagt, sie hätten nur ein unbezahltes Praktikum gemacht. Es wurden Leute genötigt nach 15 Stunden täglicher Arbeitszeit + Nachtarbeit noch 250km mit dem Auto nach Hause zu fahren.

Und AN1 kann das alles nachweisen, durch Zeugenaussagen oder auch Belegen. AN1 konnte hier eine ganze Menge an Unmenschlichkeiten erleben und das nicht nur gegenüber seiner eigenen Person.

3. Ist dann eine derartige Klausel überhaupt rechtens? Nicht alles was in einem Vertrag steht ist doch auch rechtlich wirksam bzw. verbindlich. Wie sieht es in diesem Fall aus?
3.1 Was könnten derartige Gegenmaßnahmen sein? Zum Beispiel eine Abmahnung?

Viele liebe Grüße und Danke für Eure Hilfe
Mariana

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ blaubär: Verlage überprüfen in der Regel nur, ob SIE in Anspruch genommen werden können, mehr nicht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist ja der Punkt: Natürlich sind Übergriffe, sexuelle und andere, per definitionem keinesfalls 'rechtens' - in einem erst einmal landläufigen Sinn. Aber die MA mit dem angeblichen Praktikum hat eben nicht auf Lohn geklagt; die Frauen haben von der GL nicht auf Abhilfe gegen die Belästigungen bestanden, haben nicht von ihrem Recht auf Arbeitsverweigerung bestanden, als die GL nichts unternommen hat, und erst Recht nciht ihr Recht gesucht vor Gericht. In dem Sinn ist das Unrecht formalrechtlich zu keinem Zeitpunkt festgestellt worden. Zeugen und Belege mögen das alles unterstützen - bewiesen ist es erst, wenn Richter die Beweise gewürdigt haben werden/sollten. Und das ist ein Punkt in diesem Lande, dass AN tatsächlich erst alle ihnen möglichen Wege gegangen sein müssen, bevor sie - vielleicht - damit an die Öffentlichkeit gehen können. Whistleblowere genießen hier keinen besonderen Schutz.
Und wenn es sich um ein großes Unternehmen handelt, könnt ihr sicher sein, dass die alles unternehmen werden, um so ein Buch zu bekämpfen. Ob diese Schweigeklausel am Ende rechtens ist oder nicht - du wirst unglaublich starke Nerven brauchen, das durchzustehen. Wenn du dich damit intensiver befassen willst, schau dir den Weg an, den Opfer kirchlichen Missbrauches seit dreißig Jahren gegangen sind und weiter gehen.

Aber noch eine andere Idee:
Vielleicht wendest du dich an Günter Walraff, der sich schon in verschiedene Firmen eingeschmuggelt und Reportagen und sogar Filme gemacht hat. Wenn du den interessierst ... Auch Walraff hat mit Sicherheit ein halbes Dutzend RA darbei, um sich nicht in die Nesseln zu setzen.

-- Editiert von blaubär+ am 30.10.2015 18:17

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Erst mal müsste man ja einen Verlag finden. Und auch Walraff war erst interessant, als eine große Zeitung sich meldete. Er hat seine Geschichte also vorher verkauft, und alle Hafungsfragen vertraglich auf die übertragen.

Abgesehen davon, glaubt mariana ernsthaft, wenn wirklich ein Verlag gefunden wird, dass sie irgendwo in Deutschland beruflich noch mal Fuss fassen kann? Arbeitsrechtliche Probleme sind beim Arbeitsgericht auszufechten. Dort gehören sie hin.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 30.10.2015 18:35

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.02.2016 10:01:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
vielen herzlichen Dank für Eure Denkanstöße. An Günter Walraff hatte ich auch schon gedacht, da ich ein paar Bücher von ihm gelesen habe. Ich hatte mir auch schon überlegt ihn anzuschreiben. Ich habe auch das Buch von einem ehemaligem Manager (er war in einer der größten Discounterketten in DE tätig) gelesen. Er hatte sich auch von G.W. das Vorwort schreiben lassen.

@blaubär
Es bedeutet also, dass man diese Probleme hätte zunächst erst am Arbeitsgericht ausfechten müssen um einen Weg an die Öffentlichkeit zu "legitmieren"?

@wirdwerden
Wie wäre es, wenn man ein solches Buch unter einem Pseudonym verfassen würde? Hätte man dann nicht noch die Chance irgendwo einen Job zu finden?


Viele Grüße
Mariana178

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Es bedeutet also, dass man ....

Ja so ist es. Wenn du Zeitung liest und einen Blick für diese Themen, wirst du dich erinnern an die Altenpflegerin, die Missstände aus ihrem Heim an die Öffentlichkeit gebracht hatte und umgehend gefeuert wurde. Sie hat aber durch die Instanzen geklagt und am Ende - vor dem EUGH - Recht bekommen und nur Recht bekommen, weil sie intern vergeblich alle ihr möglichen Wege gegangen war. Das ist eben, was wirdwerden schon sagte: Arbeitsrechtsprobleme sind vor dem ArbGer zu verfolgen
Feuern kann dich die Firma nicht mehr, dir das Leben schwer machen aber schon, und sowas von schwer .

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.02.2016 10:01:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@blaubär
ich kann mich an den Fall erinnern. Ich habe es nicht verfolgt, aber am Rande mitbekommen.
Aber zählt es dann nichts, dass ich alle Probleme detailliert und schriftlich der höchsten Instanz im Unternehmen vorgetragen habe?
Und feuern geht logischerweise nicht mehr, wie Du schon sagtest, aber was meinst Du explizit mit "schwer machen"? Was würde auf mich zukommen?

Liebe Grüße
Mariana

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)


Wenn Sie alle Vorwürfe gegen den ehemaligen Arbeitgeber belegen können, stehen Ihnen alle Rechtswege offen.
Ohne Anwalt scheint mir das aber nicht empfehlenswert.

@wirdwerden:

Zitat:
Und auch Walraff war erst interessant, als eine große Zeitung sich meldete.

Das habe ich nun ganz anders in Erinnerung. Der gute Mann ist ja gerade durch seine Bild-Attacken berühmt geworden.

wiki.de.:
Zitat:
Im Jahre 1977 arbeitete Wallraff dreieinhalb Monate lang als Redakteur bei der Bild-Zeitung in Hannover. In dem Bestseller Der Aufmacher. Der Mann, der bei „Bild" Hans Esser war schildert er seine Erfahrungen in der Lokalredaktion Hannover und weist der Bild-Zeitung schwere journalistische Versäumnisse und unsaubere Recherchemethoden nach

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// aber was meinst Du explizit mit "schwer machen"? Was würde auf mich zukommen?

Angenommen du schreibst das Buch und veröffentlichst es auch, angenommen weiter, die FA reagiert darauf tatsächlich, indem sie dich auf Unterlassung verklagt, wegen Verleumdung, das Buch womöglich aus dem Handel klagen will (oder den Direktvertrieb unterbinden) ...
Dann kommt eine Welle von Prozessen auf dich zu, erste Instanz, zweite Instanz ... möglicherweise bis zur letzten Instanz. Jeweils mit RA und entsprechenden Kosten, wahrscheinlich auch mit enorm hohem Streitwert. Das geht an's Geld und an die Nerven und kann sich über Jahre und Jahre hinziehen. Dein Wille zur Aufklärung, deine Verletzung durch das Erlebte, dein Durchhaltevermögen müssen schon außerordentlich robust sein, um das aus- und durchzuhalten. ich habe schon Leute darüber krank werden sehen, dass sie gegen Ungerechtigkeiten geklagt haben, nicht zuletzt, weil im Prozess neue Verletzungen möglich sind, wenn es dem Gegner auf's Gewinnen ankommt und nicht auf die Wahrheitsfindung.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Es gibt Portale wie kununu.com, wo Arbeitnehmer ihre (Ex-)Firmen anonym bewerten können.
Bewerber neigen schon mal dazu Informationen zu potentiellen neuen Arbeitgebern zu "ergoogeln". Das ist eine guter Anlaufpunkt um andere zu warnen und der HR-Abteilung das Leben etwas schwerer zu machen. Spätestens wenn der erster Bewerber eine Absage mit solchen Infos begründet weden dort welche nervös.
Vermutlich haben sich schon andere Opfer der Firma dort verewigt.

Ein Unternehmen mit solchen Sitten wird jeden Versuch einer Veröffentlchung mit juristischen und womöglich auch grenzwertigen Maßnahmen unterdrücken. Rechtsanwälte vertreten nicht notwendigerweise das Recht, sondern nur die Interessenten ihrer Mandanten. Die Firma wird beliebig viel Geld aufbringen und durch möglichst viele Instanzen gehen um den Ex-AN zu schaden bis er klein beigibt. Alleine kann das kein Normalsterblicher finanzieren.
Das geht nur wenn z.B. die Fachgewerkschaft dahintersteht, sofern sich eine anbietet. Kann man vor Ort ja mal nachfragen, die werden ihre Pappenheimer schon kennen. Sind scharf auf Neumitglieder.

Ich kenne auch keine solchen Bücher, interessiert wohl nicht so viele, da häufiges Schicksal. Gibt nur wenige Ausnahmen wie Wallraff und einzelne Journalisten. Man kann aber mal vorsichtig die Redaktionen von RTL usw. fragen. Normalerweise suchen die Skandälchen.
Konfuzius sagte schon: "Tue nicht das was ein anderer für Dich tun kann".

Die Energie und Zeit sollte man lieber in einen neuen seriösen Arbeitgeber investieren, der vielleicht sogar Wettbewerber ist. Solche Firmen haben einen eher verdient.
Es tut gut abzuschließen als sich noch Monate lang oder länger zu grämen.

Hinweise zu Arbeitszeitverstößen fühlen sich bei den entsprechenden Behörden (zB Zoll) wohl, die auch anonym gegeben werden können. Da womöglch dann auch Kollegen nah am Mindestlohn dabei sind, kann das sogar recht teuer für die Firma werden, wenn die Arbeitszeitabrechnungen gefälscht oder unsauber sind.
Manchmal soll auch was passieren, ist regional verschieden. Solche Schäden sind aber im Geschäftsmodell einkalkuliert.

Letzendlch handelt sich hierbei um Firmen, die meist auch massenweise ihre eigenen Kunden betrügen bzw. untreu verhalten. Etwa durch die schlechte Qualität übermüdeter Mitarbeiter. Ein Anwalt kann bei starken Indizien hierfür noch eine Formulierung herstellen, die nicht als Erpressung strafbar ist, aber die Bereitschaft für eine nennenswerte Abfindung, also einen Vergleich erhöht. Schon die Ankündigung einen Kunden im Prozess aussagen zu lassen, kann die Bereitschaft für einen "einvernehmlichen" Vergleich deutlich erhöhen.

Je nach Gehalt der potentiellen Beförderungen könnte man sich überlegen mit einem gewissen Restrisiko per Klage Schadensersatz einzufordern. Dagegen dürfte sich die firma aber mit kurzen Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag risikoarm gewappnet haben. Das lohnt sich dann wohl auch nicht.

-- Editiert von maestro1000 am 01.11.2015 18:53

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also Firmen, die massenweise ihre Kunden betrügen, die halten sich nicht lange, glaub es mir mal. Ebenso wenig die, die schlechtes Personalmanagement betreiben. Die Produktionszahlen, Effektivität liegen ja vor. Meist ist es doch so, dass gerade die Mitarbeiter sich als "Aufdecker" profilieren wollen, die im Unfrieden gegangen sind. Und der angebliche Skandal entpuppt sich dann als "Skandälchen." Aber der Ruf des Schreibers ist ruiniert. Man sollte hier das Menscheln nicht unterschätzen. Mich macht es immer stutzig, wenn jemand zunächst versucht, Profit aus einer Situation zu schlagen (wie hier Beförderung) und dann, wenn es schief geht, aus was für Gründen auch immer, schreit, der AG mache das schon immer so. Woher kommt die plötzliche Erkenntnis? Sowas weiss ich doch vorher. Und dann zurre ich meine Beförderung vertraglich fest. Gerade bei Großunternehmen ist doch (fast) alles bekannt. Da passiert doch nichts heimlich.

Ich kann nur dringend raten: "Finger weg von sowas." Es interessiert kaum jemanden, aber die eigene berufliche Karriere ist ruiniert.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
Das geht nur wenn z.B. die Fachgewerkschaft dahintersteht, sofern sich eine anbietet.


Wenn sich ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Enthüllungsbuches anbahnt, da wird die Gewerkschaft aber nicht helfen können. Der Rechtsstreit wird sich nämlich nicht vor den Arbeitsgerichten sondern vor den ordentlichen Gerichten abspielen und da dürfen die Gewerkschaften nicht vertreten. Mal abgesehen davon, dass Unterlassungsklagen in diesem Bereich Streitwerte erreichen, die zu einer Zuständigkeit der Landgerichte führen und damit zum Anwaltszwang. AN1 und AN2 dürfen sich also schonmal darauf einstellen, dass Sie gleich die Kosten für eine anwaltliche Vertretung mit einplanen dürfen. Dafür gibt es auch keine Rechtsschutzversicherung.

Auch wenn AN1 und AN2 meinen, dass sie alles mit Zeugen beweisen können, ist das eine verdammt unsichere Kiste. Das schlechteste Beweismittel vor Gericht ist immer der Zeuge. Gerade wenn es länger zurückliegende Sachverhalte betrifft, schwindet die Erinnerungsfähigkeit doch ungemein.

Wenn der Prozess verloren geht, dann hat man dann im Übrigen auch noch die RA-Kosten der Gegenseite am Bein. Ganz abgesehen von Kosten die man für die Veröffentlichung evtl. schon aufgebracht hat und evtl. Schadenersatzansprüchen. Da kann dann ein ganz hübsches Sümmchen auf einen zukommen. Da stellt sich die Frage, ob es sich wirklich lohnt, für die Enthüllung sich in Schulden evtl. sogar in die Insolvenz zu begeben.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Speziell wenn die Zeugen noch in der Firma arbeiten, stellt sich oft eine akute Amnesie ein, die wollen ja ihren Job behalten. Ehemaligen Angestellten wird unterstellt, sie wollten nur nachtreten.

Ein Brief, der vielleicht den Vorstand übermittelt wurde, beweist wenig oder haben Sie ein Antwortschreiben erhalten, in welchem alle Vorwürfe zugegeben wurden?

Ich halte das alles für aussichtslos und rate wie die Vorschreiber dazu, die Energie lieber in die Suche nach einem guten neuen Job zu stecken.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.02.2016 10:01:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die ganzen Denkanstöße

- "Mich macht es immer stutzig, wenn jemand zunächst versucht, Profit aus einer Situation zu schlagen (wie hier Beförderung) und dann, wenn es schief geht, aus was für Gründen auch immer, schreit, der AG mache das schon immer so. Woher kommt die plötzliche Erkenntnis"

AN1 bekam es als vertragliche Zusatzvereinbarung, wie ich bereits geschrieben hatte, waren hier objektiv nachvollziehbare Dinge daran geknüpft. Es gibt aber auch noch ein Nasenfaktor, den man nie unterschätzen darf, welcher anschließend daran schuld war, dass es nicht geklappt hatte. AN1 hatte sich zudem explizit auf diese Stelle beworben und hatte , ohne arrogant erscheinen zu wollen, im Vergleich zu vielen einen akademischen Abschluss und eine Ausbildung, während viele dieser Stelleninhaber lediglich einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung hatten. Ohne die Möglichkeit diese Stelle zu erhalten, hätte AN1 den Arbeitsvertrag niemals unterschrieben, da es seine Zielposition gewesen war, die er von Anfang an haben wollte. Die Argumentation, die AN1 erhalten hatte, fand ich nun fast wortwörtlich genau beschrieben im Internet wieder, von anderen "Opfern"


Aber gehen wir nun noch einen Schritt weiter, wenn man mit AN1 schriftlich vereinbart, um diese Stelle zu erhalten, dass er den Lehrgang 1 und Lehrgang 2 mit mind. "gut" abschließen müsse. AN1 beendet den LG 1 anschließend mit einem "gut" und LG2 mit "sehr gut", dann sehe ich hier keinerlei Gründe mehr, dass er für eine Beförderung nicht in Frage kommt.

Dass aber der AN1 enorm viele unbezahlte Überstunden gemacht hatte, dass er zudem noch ständig quer durch Deutschland geschickt wurde, usw. daraus profitiert ein Unternehmen, wenn eine solche Vorgehensweise systematisch betrieben wird, ungemein. Schließlich sagt man dem AN1 immer "Sie wollen doch aufsteigen!" oder " Wie ? Ihnen ist eine 70Stunden Woche zu viel?". Und genau diese Vorgehensweise konnte AN1 und AN2 bundesweit miterleben. Ich konnte zudem im Internet auf Plattformen wie kunuu oder einem Forum für zukünftige Akademiker an die hundert Forenbeiträge finden, die genau diese Vorgehensweise beschreiben.

Die Erkenntnis , dass es schon immer so war kommt daher. Vom Firmeneintritt bis zum Ausscheiden, hat AN1 und AN2 sehr viele kennengelernt, bei denen EXAKT das gleiche getan wurde. Es ist und war eine bundesweite (da beide in fünf BL tätig waren) Masche, die hier durchgezogen wird/ wurde.

Ein Schreiben an den Vorstand, der alle diese Punkte mit Datum und bis ins kleinste Detail wiedergibt und hierbei auch Dokumente beinhaltete, die genau solche Punkte beschreiben und auch (zweifelsfrei!) beweisen, hatte ja leider zu nichts geführt, außer einem Gespräch , dass einem aufgesetzten Kasperltheater geähnelt hatte.


- Stichpunkt Zeuge: Die "Amnesie" (toller Vergleich) sowie auch, dass man unterstellen kann, die Ex- Angestellten würden lediglich nachtreten wollen, ist uns allen durchaus bewusst. Was wäre dann wenn wir uns die Zeugenaussagen bereits schriftlich geholt hätten und die Zeugen uns diese auch schon unterschrieben haben? wir denken , dass derartiges doch die Zeugen auch etwas in die moralische Verpflichtung nimmt, dazu zu stehen, was sie bereits schriftlich ausgesagt haben.

- Danke für den Tipp, mit dem neuen Job, bzw die Energie darin investieren soll. Alle haben bereits einen sehr guten Job gefunden, wo auch soweit alles passt.



Im Vergleich zu meinem Kenntnisstand, den ich in meinem ersten Posting hatte bis jetzt, hat sich doch für mich gezeigt, dass es alles deutlich schwerer wird, als wir zunächst angenommen haben. Dafür möchte ich allen erstmal herzlich danken *HERZSMILIE* (Weiß leider nicht wie ich ihn hier einfügen kann)

AN1 und AN2 kamen aus dieser Sache noch halbwegs gut weg. Es gibt Leute, die es nicht können. Wir haben eine Menge gescheiterte Existenzen gesehen. Menschen die Träume hatten, denen man Illusionen suggeriert hatte ohne Ende , lediglich um sie auszubeuten. Nachdem sie dann fertig waren, wurden sie entsorgt. Wir haben Mitarbeiter kennengelernt, die man in den Burnout getrieben hatte, Mitarbeiter die man systematisch kaputtgemacht hatte, weil sie einen Betriebsrat gründen wollten. Mitarbeiter, die Panikattacken bekamen, wenn sie bestimmte Personen sahen. wir standen nebendran, es sind keine Erzählungen und es sind auch keine Einzelfälle!

Viele können sich das in keiner Weise auch nur annährend vorstellen, was AN1 , AN2 und viele andere erlebt haben. Klar kann man sagen, mir ist das jetzt egal, ich hab einen Job und das wars.

Wir werden es uns noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Von der menschlichen Seite, dürfte man so etwas nicht tolerieren.

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