Entlassung in Deutschland - gegenseitiges Einverständnis angeboten, aber das Unternehmen verlegt unsere Arbeitsplätze ins Ausland. Was sind meine Optionen?
Ich bin gerade entlassen worden und suche nach Ratschlägen zu meinen Rechten und den nächsten Schritten in Deutschland.
Heute wurde ich zu einem Gespräch mit meinem Vorgesetzten und der Personalabteilung eingeladen. Mir wurde mitgeteilt, dass meine gesamte Abteilung aufgrund von „Umstrukturierungen" gekündigt wird. Ich habe jedoch gerade gesehen, dass mein Unternehmen bereits neue Stellen für genau unsere Aufgaben in einem anderen europäischen Land ausgeschrieben hat. Außerdem war ich gerade dabei, einige der neu eingestellten Mitarbeiter aus diesem Land einzuarbeiten, was die ganze Erklärung der „Umstrukturierung" fragwürdig erscheinen lässt.
Die Personalabteilung bot mir einen Aufhebungsvertrag an, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist und einem zusätzlichen Monatsgehalt. Sie baten mich, mich schnell zu entscheiden. Bis jetzt habe ich noch nichts unterschrieben.
Der Zeitpunkt ist besonders ungünstig, weil ich die Unterlagen erhalten habe, die ich für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Deutschland benötige, und ich hatte vor, den Antrag zu stellen. Ich bin nun sehr besorgt darüber, wie sich dies auf meinen Antrag und meinen Rechtsstatus auswirken wird.
Hier sind meine wichtigsten Bedenken und Fragen:
1. Wenn ich die Vereinbarung unterschreibe, hat das Auswirkungen auf meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I)?
2. Wird sich dies auf meinen Antrag auf Daueraufenthalt auswirken? Ich bin seit mehreren Jahren hier beschäftigt und erfülle alle anderen Kriterien.
3. Gibt es einen Schutz, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Deutschland entlässt, nur um die Arbeitsplätze ins Ausland zu verlegen?
4. In meinem Kündigungsschreiben steht, dass ich mich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Schreibens bei der Arbeitsagentur melden muss. Sind das 3 Arbeitstage (ohne Wochenende)? Ich versuche, mit meinem Unternehmen zu verhandeln, aber ich habe Angst, Ärger zu bekommen, weil ich das Arbeitsamt nicht innerhalb der drei Tage informiert habe.
5. Irgendwelche Ratschläge von Leuten, die das schon durchgemacht haben?
Entlassung - Versetzung der Dienststelle in ein anderes EU-Land - Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Ja. Es droht eine Sperrzeit.
2. Ja. Für "Daueraufenthalt EU" sind regelmäßige, feste Einkünfte erforderlich.
3. Kaum.
4. Kalendertage (Wochenende zählt mit). Bis jetzt haben Sie aber keine Kündigung erhalten und noch keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Also haben die 3 Tage noch nicht angefangen
Habt Ihr einen Betriebsrat und wie lange arbeitest Du schon in diesem Unternehmen?
Hier ein paar arbeitsrechtliche Ausführungen. Grundsätzlich ist es möglich, ganze Abteilungen ins Ausland zu verlegen und diese "Abteilungsschließung" wie eine Betriebsschließung - unter gewissen Voraussetzungen auch wie eine Totalschließung zu behandeln. Die Folge davon ist dann, dass man keine Sozialauswahl durch den ganzen Betrieb durchziehen muss, also keine Verdrängung statt findet. Ob hier die Voraussetzungen dafür vorliegen, das kann ich nicht abschätzen. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, freiwerdende Stellen in anderen Abteilungen Euch bevorzugt anzubieten.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Dann würde ich mich auf jeden Fall dort beraten lassen.
Was mich nachdenklich stimmt: die sehr kurze Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; die relativ geringe Abfindungshöhe und die kurze Bedenkzeit. Wenn Ihr schon die neuen Mitarbeiter aus dem Ausland einarbeiten müsst, ist die Tatsache der Verlagerung ja schon recht lange bekannt, da hätte man m.E. anders vorgehen müssen. Hier wird mit dem Überrumpelungseffekt gearbeitet. Man lockt mit "gebündeltem Baren," jeder, der da jetzt zustimmt, erspart ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht mit möglicherweise längerer Kündigungszeit und/oder höherer Abfindung. Auch sollte im Fall einer Abfindung ein Konstrukt gefunden werden, welches eine Anrechnung auf ALG I ausschließt. Was ist denn z.B. mit nicht genommenen Urlaubstagen?
Du merkst schon, die Abwicklung dieser Umstrukturierung, die zwar grundsätzlich möglich ist, gefällt mir gar nicht.
Ich würde mich beim Betriebsrat beraten lassen. Dann entscheiden, ob man zustimmt, evtl. einen höheren Betrag heraus handeln kann; etwa 1/2 Gehalt pro 12 Monate Betriebszugehörigkeit + längere Kündigungszeit + Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage. Oder mich ganz offiziell kündigen lassen, dann Kündigungsschutzklage einreichen; ich denke mal, da hättest Du gute Chancen, in etwa das auszuhandeln, was ich hier vorgeschlagen habe. Auch das Angebot in einer anderen Abteilung weiter zu arbeiten steht ja im Raum. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, solltest Du einen Anwalt einschalten.
wirdwerden
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zu 1: Ja, ein Aufhebungsvertrag bringt eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur.
zu 2: Die NE/Niederlassungserlaubnis wird nicht erteilt werden, wenn du arbeitslos bist.
zu 3: Mir nicht bekannt, aber man ist ja über die Sozialleistungsträger abgesichert.
zu 4: Noch ist das Kündigungsschreiben nicht gültig, zumindest solange nicht, wie du über den Aufhebungsvertrag mit dem AG verhandelst.
Bei der Arbeitsagentur solltest du dich zunächst --arbeitsuchend-- melden (telefonisch bzw. online). Das geht schon morgen, Montag.
Am ersten Werktag der [i]tatsächlichen Arbeitslosigkeit[/i] solltest du dich [u]persönlich arbeitslos-- melden, falls dir die Arbeitsagentur nicht ein anderes Vorgehen mitteilt.
Ich nehme an, die Verlagerung dieser Abteilung ins Ausland wurde VORHER mit dem Betriebsrat abgestimmt, sofern es einen solchen im Unternehmen gibt.
- Was meinst du mit *Versetzung der Dienststelle*?
- Was für ein Unternehmen ist das ?
- Wie viele Abteilungen bleiben in D?
- Bis wann sollst du dich entscheiden?
- Fand das Gespräch tatsächlich gestern am Samstag statt?
- Seit wann bist du dort beschäftigt?
Zitat :zu 1: Ja, ein Aufhebungsvertrag bringt eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur.
Wenn dadurch eine Kündigung verhindert wird, dann gibt es keine Sperre. Die Kündigungsfrist muss jedoch eingehalten werden.
Wie lange arbeitest Du schon in dem Unternehmen?
Von einem Kündigungsschreiben lese ich nirgendwo was. Wir befinden uns quasi in der Vorphase. Die Mitarbeiter aus der Abteilung, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denen muss nicht gekündigt werden, so, und wenn die Anzahl feststeht, dann kann man schauen, wie es mit dem Rest weiter geht. Ist die normale Vorgehensweise und auch in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Das ist eine unternehmerische Entscheidung. Was mich hier in diesem Fall gewaltig stört, das sind die Überrumpelung und die kurzen Fristen.
Also, gegen die Auslagerung kann man sich nicht wehren. Man kann aber die Bedingungen, wenn man ausscheidet, beeinflussen oder aber schauen, ob man anderweitig im Betrieb hier in Deutschland weiter arbeiten kann. Wenn genug Mitarbeiter freiwillig ausscheiden, dann kann man den Rest vielleicht anderweitig unterbringen. Es wäre auch zu überlegen, ob bei fehlender Qualifikation eine freie Stelle z.B. durch Dich besetzbar ist, wenn Du z.B. in einer Zeit von einigen Monaten einarbeitbar/anlernbar bist.
Also, morgen zum Betriebsrat. Sprich dort all das an, was ich hier angesprochen habe. Und dann berichte weiter hier. Viel Erfolg!
wirdwerden
Zitat :Von einem Kündigungsschreiben lese ich nirgendwo was.
Zitat :- 4. In meinem Kündigungsschreiben steht...
- Ich bin gerade entlassen worden und suche nach Ratschlägen
- Mir wurde mitgeteilt, dass meine gesamte Abteilung aufgrund von „Umstrukturierungen" gekündigt wird.
Vielleicht war meine Formulierung semantisch nicht einwandfrei ?
Vielleicht hat der ausländische Fragesteller nicht ganz genau und eineindeutig formuliert?
Was im Kündigungsschreiben steht--- sollte der TE auf jeden Fall beachten.
Das ist zunächst nur die --arbeitsuchend--Meldung bei der Arbeitsagentur, da der TE vom Beschäftigungsende Kenntnis hat.
Welches Datum liest man denn als Überrumpelung? Oder wo liest man eine kurze Frist für die TE-Entscheidung?Zitat :Was mich hier in diesem Fall gewaltig stört,
Ich gehe davon aus, dass der TE hier nur nach seinem Einzelfall fragt... und ihn die anderen AN der Abteilung gerade jetzt weniger interessieren.
Man? Damit meinst du wahrscheinlich explizit den TE.Zitat :Man kann aber die Bedingungen
Offenbar weiß der TE nicht...was das Unternehmen so alles machen könnte...aber nicht will.
Aber dem BR Fragen stellen, JA, das geht auf jeden Fall.
Nur entscheiden kann der BR nichts.
Ich bleibe dabei, dass ein Unternehmen, welches mal eben eine ganze Abteilung/Dienststelle ins Ausland versetzen/verlagern will, so etwas nicht ohne BR/am BR vorbei ...über die Bühne zieht.
Vielleicht lesen wir noch was vom TE...
Anami, der Fragesteller ist kein deutscher Muttersprachler. Ich entnehme der Eingangsfrage, dass der Arbeitgeber auf die Alternativen hingewiesen hat. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Da spricht man nicht so, wie es hier geschrieben ist, im Nachhinein von einem Aufhebungsvertrag. Ich bin davon ausgegangen, dass in dem Schreiben die beiden Alternativen aufgezeigt wurden. Mehr nicht. Das ist die übliche Vorgehensweise in so einem Vorgang.
Der Betriebsrat wird informiert worden sein. Ob der die Mitarbeiter informiert, das ist seine Angelegenheit. Nur, es könnte in diesem Zusammenhang eine Betriebsvereinbarung vorhanden sein. Und, so ein Betriebsrat kennt auch (hoffentlich) seinen Laden, weiß also, welche Stellen intern wann frei werden. Deshalb meine Empfehlung, dahin zu gehen.
Wenn es schon eine wirkliche Kündigung war, bitte SOFORT Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Da gibt es nämlich eine Frist von drei Wochen, also Du musst aktiv werden.
wirdwerden
Eben. Er ist Ausländer. Er will jetzt eine NE beantragen.Zitat :Anami, der Fragesteller ist kein deutscher Muttersprachler
Ich nicht. Ich kenne KEIN Kündigungsschreiben, in dem auch ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.Zitat :Ich bin davon ausgegangen
Eben, falls es einen gibt. Eine BV zu Verlagerung/Versetzung einer Dienststelle? Vielleicht.Zitat :Der Betriebsrat wird informiert worden sein.
Warum sofort?Zitat :bitte SOFORT Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Gestern erst gabs das Gespräch mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages. Um es nicht zur Kündigung kommen zu lassen bzw. diese zu ersetzen.
Unbekannt ist, bis wann der TE sich entscheiden soll...
Lässt er sich kündigen---> wird es höchstwahrscheinlich eine betriebsbedingte Kü. sein.
Gegen die kann er klagen, das ist erlaubt.
Die Kü-Frist wäre vom AG einzuhalten und es gäbe keine Abfindung.
Wann würde ein erster Gerichtstermin stattfinden?
Würde der TE eine solche Klage ohne Rechtsanwalt erheben?
Was würde ihm ein Rechtsanwalt auf Fragen sagen?
Fragen über Fragen---Antworten könnten nur vom TE kommen.
Hallo zusammen,
ich entschuldige mich im Voraus für etwaige Unklarheiten in meinen vorherigen Beiträgen. Deutsch ist nicht meine Muttersprache, und ich bin zum ersten Mal von einer Entlassung betroffen, daher bin ich für Ihre Unterstützung und Ihren Rat sehr dankbar.
Um einige der Fragen zu klären, die aufgetaucht sind:
Was ich mit „Versetzung der Abteilung" meinte: Die gesamte Abteilung, in der ich gearbeitet habe, wird in Deutschland geschlossen und in ein anderes EU-Land verlegt. Das Unternehmen hat erklärt, dass unsere Stellen in Deutschland nicht wiederbesetzt werden können. Während einige Kollegen bereits an diesem anderen Standort tätig waren, wird die Abteilung nun vollständig dort zentralisiert. Mein Kollege und ich wurden stark unter Druck gesetzt, umzuziehen - ohne jegliche finanzielle oder logistische Unterstützung durch das Unternehmen. Letztendlich entschieden wir uns, in Deutschland zu bleiben, und nun, einige Monate später, wurden wir beide entlassen. Unsere genauen Aufgaben sind jetzt auf der Karriereseite in diesem anderen Land veröffentlicht worden.
Über das Unternehmen: Es handelt sich um ein Maschinenbauunternehmen mit Hauptsitz in den USA. Leider gibt es bei uns keinen Betriebsrat, so dass ich in diesem Prozess keine strukturierte Unterstützung erhalte. Nach dem, was ich intern gehört habe, haben Versuche, einen Betriebsrat zu organisieren, in der Vergangenheit zu Entlassungen oder Entlassungen geführt.
Status der anderen Abteilungen in Deutschland: Andere Teams - wie Vertrieb, Marketing und verschiedene technische Gruppen - sind in Deutschland weiterhin tätig. Es ist speziell unsere Abteilung, die aus dem deutschen Betrieb entfernt wurde.
Zeitplan für die Entscheidung: Ich habe bis diesen Freitag Zeit, mich zu entscheiden, ob ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben will. Ich stehe unter Zeitdruck, weil ich mir Sorgen darüber mache, wie und wann ich das Arbeitsamt informieren soll, was die Ausländerbehörde alarmieren könnte. Ich hatte gehofft, mit meinem Arbeitgeber verhandeln zu können, um drei weitere Monate auf der Gehaltsliste zu bleiben, da ich gerade die letzten Papiere für die Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten habe (ich habe vor kurzem den Einbürgerungstest bestanden).
Rechtliche Unterstützung: Leider habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung, was die ganze Situation noch schwieriger und stressiger macht.
Dauer der Beschäftigung: Ich arbeite seit Anfang 2020 Vollzeit in Deutschland - also seit etwas mehr als fünf Jahren.
Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dies zu lesen, und für jeden Rat, den Sie geben können. Ich tue mein Bestes, um mit dieser Situation richtig und rechtlich korrekt umzugehen, aber es ist definitiv überwältigend.
Mit freundlichen Grüßen,
Ausländer in Deutschland
Danke für die Rückmeldung.
Ein USA-Unternehmen mit Tochterfirma in D braucht keinen Betriebsrat und entscheidet anders als ein deutsches Unternehmen.
Das könnte bedeuten, dass man euch dann eben nicht kündigen würde.Zitat :Mein Kollege und ich wurden stark unter Druck gesetzt, umzuziehen
Aus Sicht des Unternehmens/Arbeitgebers ist das verständlich.
Für dich natürlich eher gravierend.
HEUTE solltest du dich telefonisch bei der Arbeitsagentur --arbeitsuchend-- melden. Egal, ob du den Aufhebungsvertrag unterschreibst oder nicht.Zitat :Ich stehe unter Zeitdruck, weil ich mir Sorgen darüber mache, wie und wann ich das Arbeitsamt informieren soll,
Nichts wird die ABH alarmieren. Deinen Antrag auf NE kannst du leider erst später stellen, wenn du wieder einen neuen Job und die Probezeit geschafft hast.Zitat :was die Ausländerbehörde alarmieren könnte.
Dein jetziger AT/Aufenthaltstitel ändert sich nicht, der wird entsprechend auf Antrag verlängert.
Du hast Anspruch auf ALG ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
Wann wäre aktuell dein letzter Arbeitstag nach dem Kündigungsschreiben??
USA-Unternehmen sind für knallharte Verhandlungen bis an die in D erlaubten Grenzen bekannt. Was also sollte ein Anwalt noch mehr verhandeln?Zitat :Rechtliche Unterstützung:
Nachfrage:
Umziehen ins EU-X und diesen Job behalten? Kommt das für dich nur wegen der baldigen NE nicht in Frage?
Da gäbe es vielleicht noch Rettungsanker.
Vielen Dank für Ihre Nachricht und für die Mitteilung Ihrer Gedanken.
Mein letzter Arbeitstag wird der 31. Juli sein, da ich eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten muss.
Ich hatte gehofft, ein Anwalt könnte mir auf verschiedene Weise helfen:
(1) Verlängerung meiner Kündigungsfrist, um Zeit für die Genehmigung meines Antrags auf Daueraufenthalt zu gewinnen. Ich weiß von einem ähnlichen Fall in meinem Unternehmen, bei dem dies im letzten Jahr geregelt wurde, und KVR hat angegeben, dass die Genehmigung zwischen 4 Wochen und 3 Monaten dauern kann. Da ich in einer kleinen Stadt wohne, hoffe ich, dass dies das Antragsverfahren beschleunigen wird.
(2) Aushandlung der Aufhebungsvereinbarung. Ich wurde darauf hingewiesen, dass sich durch die Unterzeichnung der Vereinbarung mein Anspruch auf Arbeitslosengeld um bis zu drei Monate verzögern könnte. Ich werde morgen das Arbeitsamt anrufen, um mir das bestätigen zu lassen.
(3) Sondierung der Möglichkeit, meinen Arbeitsplatz zu behalten, obwohl ich realistischerweise nicht glaube, dass dies machbar ist. Mein Unternehmen hat bereits Pläne, mich durch jemanden zu ersetzen, der in einem anderen EU-Land arbeitet. Ich habe allerdings gehört, dass ich meinen Arbeitsplatz behalten kann, wenn das Gericht die Kündigung als „rechtswidrig" einstuft.
Zitat :Question:
Moving to EU-X and keeping this job? Is that out of the question for you just because of the upcoming NE?
There might still be some lifeline.
Ein Umzug kommt aus persönlichen Gründen nicht in Frage - mein Partner ist Deutscher und unsere gesamte Familie ist hier. Meine Familie lebt am anderen Ende der Welt, daher sind wir sehr auf die deutschen Familienmitglieder hier angewiesen. Außerdem stehe ich kurz davor, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, weshalb ich zögere, dieses Risiko einzugehen, nachdem ich so viel Zeit und Mühe investiert habe.
Ich bin Ihnen wirklich dankbar für Ihre Sichtweise und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit!
Mit freundlichen Grüßen,
Ausländer in Deutschland
Danke nochmal für die Rückmeldung.
Du bist hier in einem Laienforum zu Rechtsfragen, es gibt hier keine Rechtsberatung von Anwälten.
Du musst nichts einhalten.Zitat :Mein letzter Arbeitstag wird der 31. Juli sein, daichdein Arbeitgeber eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten muss.
zu 1: Die Kündigung zum 31.7. wird auch ein Anwalt nicht nach hinten schieben können. Aber versuchen kann man das, falls du schnell einen findest, der auch sofort losspringt. Bis Freitag wartet dein Arbeitgeber.
zu 2: Wenn du den Aufhebungsvertrag zum 31.7. akzeptierst (also gleiches Ende wie die Kündigung)--- würde keine Sperrzeit erteilt werden von der Arbeitsagentur.
Du würdest dich am 1.8. persönlich --arbeitslos-- bei der Arbeitsagentur vorstellen und ab 1.8. auch ALG erhalten.
Diese Sorge wäre keine mehr.
Aber die Arbeitsagentur wird dir eine Sperrzeit von 1 Woche geben nach § 159 (6) SGB III (verspätete Arbeitsuchendmeldung), wenn du dich nicht jetzt schnellstens telefonisch --arbeitsuchend-- meldest.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld
Ja, wenn man...die Träume in den Himmel wachsen hört...Zitat :Ich habe allerdings gehört, dass ich meinen Arbeitsplatz behalten kann, wenn das Gericht die Kündigung als „rechtswidrig" einstuft.
- Dein Arbeitsplatz in D fällt doch weg. Was willst du behalten? Den Übergang in eine andere dt. Abteilung hat dir das Unternehmen nicht angeboten.
Der Betrieb verlagert eine Abtlg. ins Ausland. Er kündigt dir betriebsbedingt und bietet alternativ einen Aufhebungsvertrag mit Minimal-Abfindung an.
Rechtlich könnte die *gesamte Umstrukturierung* nicht ganz sauber sein--- das kann man hier nicht erörtern.
Aber wenn du das vom Arbeitsgericht klären lassen willst, müsstest du innerhalb 3 Wochen nach Eingang der Kündigung klagen. Die Fristeinhaltung ist wichtig !! Bei der Formulierung der Klage hilft kostenlos die Rechtsantragstelle (beim Arbeitsgericht).
Ein Arbeitsgericht würde evtl. Ende August oder im September einen ersten Termin/Gütetermin vergeben. Aber wahrscheinlich noch nichts entscheiden.
Auch bei Gerichten herrscht Personalmangel, außerdem ist Urlaubszeit.
Und: Der Aufhebungsvertrag ist dann irrelevant.
Und: Deine Eile mit der NE spielt keine Rolle mehr.
Ok. Das ist verständlich.Zitat :Ein Umzug kommt aus persönlichen Gründen nicht in Frage
Ich schreibe dir zur NE und zur Einbürgerung etwas im Unterforum *Ausländerrecht*.
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