Entzug der Privatnutzung

12. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
PBecker
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Entzug der Privatnutzung

Hallo.
7 Jahre hatte ich einen Firmenwagen mit 1% Privatnutzugsregelung (Ich bin Systemadministrator und administriere alle unsere Direktionen). Da aus 7 Verkaufsdirektionen nur 3 geblieben sind (andere geschlossen), hat mein Bos sich entschieden, dass er weiter sparen muss. Deswegen hat er ein altes Auto auf dem Parkplatz gestellt und sagte, dass ich mir bis 19.07.2007 (in 5 Tage) ein Privatauto kaufen muss, da ich den Firmenwagen nur für Dienstreisen benutzen darf.
Natürlich haben wir "Überlassungsvertrag", aber mein Chef will Vertrag nicht schriftlich kündigen. Sagt einfach "Am 19 Juli Auto hier lassen und mit einem Privatauto nach Hause fahren". Ich sollte natürlich weiter arbeiten.
Gibt es irgendwelche Kündigungsfrist für Überlassungsvertrag (in meinem steht kein Wort) und was kann ich überhaupt machen? Von Kündigung (von der Arbeitgeberseite) habe ich keine Angst
Danke.

-- Editiert von PBecker am 12.07.2007 13:54:14




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pitchfork22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist der Dienstwagen eventuell Bestandteil der Arbeitsvertrages?
Bei mir ist das so. Dann wäre ja wohl eine Änderungskündigung nötig.

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#2
 Von 
PBecker
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, leider nicht. In der Arbeitsvertrag steht nichts. Aber es gibt "Dienstwagen Überlassungsvertrag", wo steht, dass mir, für meine Arbeit als Netzwerkadministrator, Dienstwagen mit Privatnutzung "überlassen" wird. Und das läuft schon ab 2000. Änderungskündigung würde ich natürlich nicht akzeptieren.
Ich habe vor, schriftliche Kündigung abzuwarten. Wie kann ich zum Anwalt gehen, wenn ich nichts schriftlich habe? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... es steht dir doch frei, selber bezug auf dieses gespräch nehmend zu widersprechen, dass dir der wagen nicht länger auch privat zur verfügung stehen soll - darauf müsste dein chef reagieren. und einen ra kannst du mit der info auch aufsuchen, vor allem wenn du rechtsschutz hast, der beinhaltet als erstes die rechtsberatung.

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