Entzug der Schichtleitung

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tripplex123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entzug der Schichtleitung

Hallo,
Ich bin seit 15 Jahren in einer Spedition beschäftigt seit 2014 bin ich Schichtleiter. 2018 wurde ebenfalls schriftlich festgesetzt dass ich Stellvertretender Terminalleiter bin. Dies wurde mir Anfang des Jahres mündlich widerrufen. Zum Jahreswechsel hat sich die Geschäftsleitung geändert. Anfang April hat sich die Terminalleitung geändert. Jetzt wurde ich ganz plötzlich ins Büro gerufen und mir wurde gesagt, dass ich ab sofort kein Schichtleiter mehr bin und das ein Kollege dafür übernimmt. (Vetternwirtschaft) Begründung: "es geht nicht vorran. Auf Nachfrage was denn genau gemeint ist, das könnte man so nicht alles sagen. Ist das so rechtens? Können die mich einfach so absegnen? Was ist mit meinem Gehalt. (Schichtleiterzulage) Dürften sie es kürzen? Es ist alles mit Zusatzverträgen geregelt .
Bitte nicht steinigen wenn noch wichtige Angaben fehlen. Was kann ich machen? Vielen Dank schon mal für Hilfe.




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20042 Beiträge, 7271x hilfreich)

Wenn die Schichtleitung als Funktion und die Zulagen vertraglich gesichert sind, kann der Arbeitgeber das nicht einseitig ändern. Das Problem wird ein praktisches sein, nämlich das ist dann um deinen Job selbst geht, wenn du gerichtlich dagegen vor gehst. Jedenfalls wenn Vetternwirtschaft und dergleichen der Grund für Diesel unvorhergesehenen Änderungen sind.

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#2
 Von 
Tripplex123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt das? Nicht einseitig.. also muss ich dem zustimmen?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20042 Beiträge, 7271x hilfreich)

Korrekt. Das Wesen eines Vertrages ist, dass beide Seiten darin dem gemeinsamen Willen bekunden und unterschreiben.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber die Zusatzverträge/ den Arbeitsvertrag ändern will und der Arbeitnehmer nicht zustimmt, bleibt dem Arbeitgeber nur der Weg der Änderungskündigung. Entweder der Arbeitnehmer stimmt dann zu oder der Arbeitnehmer ist gekündigt. Dagegen bleibt dann nur der Klageweg.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Tripplex123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss dann bei der Kündigung der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen? Also wenn ich dem nicht zustimmen würde?

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#7
 Von 
Tripplex123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum nicht?

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20042 Beiträge, 7271x hilfreich)

Erst einmal gibt es kein allgemeines Recht auf Abfindung. Zweitens die Praxis: Abfindung bedeutet, dass etwas abzufinden sein muss. Das ist hier nicht zu sehen. Unternehmer zahlen Abfindungen, wenn z.b. Kündigungen auf wackligen Füßen stehen. Also mit dem Ziel, ein drohendes Prozessrisiko durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu minimieren.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39402 Beiträge, 6467x hilfreich)

Zitat (von Tripplex123):
Was kann ich machen?
Abwarten, was an schriftlichem kommt.
Bisher wurde wohl nur was gesagt.

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