Erfolgsabhängige Vergütung- Arbeitsvertrag

31. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Colombina
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Erfolgsabhängige Vergütung- Arbeitsvertrag

Hallo! Ich hätte gerne gewusst, ob das so forumliert rechtens und verständlich ist? Darf man Beispiele im Arbeitsvertrag formulieren? Vielen Dank schonmal!




(5) Über die fixe Vergütung nach Abs. 1 hinaus erhält der Arbeitnehmer eine weitere, erfolgsabhängige Vergütung. Diese bemisst sich an dem durch den Arbeitnehmer selbst erwirtschafteten und durch den Arbeitgeber tatsächlich vereinnahmten Monats-Nettoumsatz.

(6) Die erfolgsabhängige Vergütung erfolgt für alle Nettoumsätze, die innerhalb eines Kalendermonats einen Betrag von insgesamt EUR 16.000 übersteigen. Maßgeblich ist der Umsatz ab dem _________ [Datum].

(7) Für Umsätze bis EUR 16.000 netto/Monat erhält der Arbeitnehmer seine Bruttovergütung laut Abs.1. Ab einem monatlichen Nettoumsatz von EUR 16.000 erhält der Arbeitnehmer 10 % von dem Nettodifferenzbetrag, der 16.000 EUR übersteigt.

Beispiel: Erzielt der Arbeitnehmer im Monat Januar einen Nettoumsatz in Höhe von EUR 17.000, so erhält er das Fixum in Höhe von EUR 2000 brutto zuzüglich EUR 100 brutto ergebnisabhängig (10 % von EUR 1000 (=Differenzbetrag zu EUR 16.000) = EUR 100).




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41087x hilfreich)

Zitat (von Colombina):
Ich hätte gerne gewusst, ob das so forumliert rechtens und verständlich ist?

Darauf erhält man hier http://frag-einen-anwalt.de/ verbindliche Auskünfte.



Zitat (von Colombina):
Darf man Beispiele im Arbeitsvertrag formulieren?

Mir wäre nichts bekannt, das dem entgegenstehen würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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