Erfolgsprämie halbiert aufgrund "Reklamationen"

17. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
ImmerFleißig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfolgsprämie halbiert aufgrund "Reklamationen"

Ich wäre sehr dankbar für Tipps und Ratschläge meines Problems.

Vor 3 Monaten habe ich eine neue Tätigkeit begonnen im Außendienst.
Der Arbeitsvertrag staffelt sich in folgende Positionen:
Grundgehalt / Mindestabschlüsse (3 pro Tag), die dann jeweils einzeln als Prämie vergütet werden / Auslagen täglich 10 Euro / Zuschuß Büro 50 Euro monatlich.
Jetzt kommt es: Bei einer Reklamationsquote der Abschlüsse über 3 % halbiert sich die Prämienzahlung für alle getätigten Abschlüsse des Monats.

Die geforderten Mindestabschlüsse erreiche ich und habe dann jeweils für August und September 13 Stück zusätzlich erbracht.

Nach ein paar Wochen Tätigkeit hat dann mein Arbeitgeber erläutert, dass JEDE REAKTION ist gleich Reklamation behandelt wird.
Bedeutet, jede Nachfrage bezüglich des Vertrags wird mir negativ zu Lasten gelegt (Steht nicht im Arbeitsvertrag, alleinig das Wort "Reklamation" erscheint dort).

Tatsache ist, daß bislang JEDER einzelne Vertrag durchging.

Jetzt sagt mir mein Chef am Freitag, daß ihm die Zahlen für August und September vorliegen und ich bei 99 Abschlüssen 3 "Reklamationen" gehabt hätte.

Wahr ist, daß ich jedoch 58 und 82 Abschlüsse getätigt habe, sind dann 140 Stück zusammen. Nun musste ich weiterhin hören, daß nur die bereits vom Kunden bezahlten Monatsbeiträge zugrunde gelegt werden und nicht meine monatlichen Abschlüsse.

Im Vertrag steht, daß meine "verarbeiteten" Abschlüsse maßgebend sind.
Da der Kalendermonat am jeweils 24. des Monats seinen Abschluß hat, (steht auch im Vertrag) bleibt dann dem Arbeitgeber somit meiner Meinung nach, eine Woche Zeit eines tatsächlichen Kalendermonats, die Daten zu verarbeiten.

Nun hätte ich auf einen Schlag eine Einbuße von ca. 800, Euro.
Als Lösung möchte mir mein Arbeitgeber nun einen rückwirkenden Arbeitsvertrag anbieten, der jedoch eine gehörige Staffelung beinhaltet:
0 - 1 % "Reklamation" (= Reaktion) volle Prämie
1 - 2 % 200 Euro weniger
ab 5 % Keine Prämie.

Ich erbitte dringend Eure Ratschläge, ob:

1. Kann rechtlich gesehen dem Angestellten eine Reaktion, bzw. Nachfrage des Kunden als "Reklamation" zugerechnet werden, wenn dies auch nicht so explizit im Arbeitsvertrag steht?

2. Kann die Berechnungsgrundlage der Provision plötzlich nicht die tatsächlich erbrachten Abschlüsse, sondern die vom Kunden (IRGENDWANN) bezahlten Rechnungen sein?

3. Wie verhalte ich mich geschickt bei einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber, befinde mich ja noch in der Probezeit?

Es gab einen weiteren Kollegen seit Mai 2010, der jedoch plötzlich (und angeblich sehr enttäuschend für den Arbeitgeber) gekündigt hätte. Nehme an, ihm wurde dieselbe "Strategie" nach ein paar Monaten präsentiert.

Gehe ich richtig in der Annahme, daß die Aussagen meines Arbeitgebers billige Rechnungstricks sind .... Werden ja plötzlich nicht die 140 Abschlüsse, sondern nur 99 "verarbeitete" Abschlüsse zugrunde gelegt.
Bei den 3 erfolgten Reaktionen bin ich ja sinnigerweise bei einer "Reklamations"-Quote von 3,03 %.

Ich danke ALLEN, die mir irgendwie weiterhelfen könnten.

Liebe Grüße,

"ImmerFleißig".

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ich denke mal der AG wird mit dem Vertrag nicht vor Gericht gewinnen. Denn "Reklamation" ist ja nichts greifbares, üblich wäre das bei einem "Storno".
Jedoch wird die Klage zur Kündigung führen...

Uwe

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#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

seit 2002 unterliegen arbeitsverträge der inhaltskontrolle nach BGB

je nachdem, wie konfliktfreudig du bist, könnte man die klauseln durch einen fachanwalt überprüfen lassen
ggfs. stellt man fest, die eine oder andere wäre gem. § 307 BGB unwirksam
und erzielt auf dem klageweg den ein oder anderen erfolg

erstmal gilt das, was im arbeitsvertrag vereinbart ist
plötzliche änderungen dieser vereinbarungen wären grundsätzlich mal nicht wirksam möglich
heist aber, wenn der AG dies trotzdem macht
müsste man dagegen klagen

je nachdem, wie "verhandlungsfreudig" der AG ist, kann man auch durch entsprechende bilaterale verhandlungen etwas erreichen

wie es dann bei diesem job weitergeht, wäre auch, wie du bereits erkannt hast, eine frage

in der probezeit kann problemlos das schnelle grundlose fristgemässe "aus" kommen
vielleicht wartet man auch, bis die probezeit vorbei ist, wobei

ausschlußfristen auch noch ins kalkül mit einzubeziehen wären
(einzelvertraglich mindestens 3 mo)

also so ganz pauschal dir hier einen rat zu geben
scheint schwierig

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