Erfolgsprämie in Abhängigkeit des Gewinn vor Steuern

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
Erfolgsprämie in Abhängigkeit des Gewinn vor Steuern

Herr X, als Berater angestellt, vereinbart mit seinem Chef eine erfolgsabhängige Prämie. In einer Nebenabrede zu seinem Arbeitsvertrag sollen die Details festgehalten sein.

Es stehen 2 Varianten zur Wahl:

a. Im Falle einer Steigerung des 'Ergebnis vor Steuern' um 10.000 Euro im Vergleich zum Basisjahr 2006 erhält Herr X eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. ...

b. Im Falle einer Steigerung des 'Ergebnis nach Verlustvortrag' um 10.000 Euro im Vergleich zum Basisjahr 2006 erhält Herr X eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. ...

Fragen:

1. Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten? Oder handelt es sich in beiden Fällen um exakt die selbe Größe?

2. Können die Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter das 'Ergebnis vor Steuern' oder das 'Ergebnis nach Verlustvortrag' reduzieren, indem sie sich selber eine höhere Prämie oder Tantieme gönnen als im Vorjahr?

Danke für die Hilfe.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

:forum:

Hier ist doch kein Vertragsrecht-Forum. :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Hmmm, aber es geht doch um eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag... und zwar um einen Gehaltsbestandteil... also ist es ein Teilgebiet des Arbeitsrechts.

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