Herr X, als Berater angestellt, vereinbart mit seinem Chef eine erfolgsabhängige Prämie. In einer Nebenabrede zu seinem Arbeitsvertrag sollen die Details festgehalten sein.
Es stehen 2 Varianten zur Wahl:
a. Im Falle einer Steigerung des 'Ergebnis vor Steuern' um 10.000 Euro im Vergleich zum Basisjahr 2006 erhält Herr X eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. ...
b. Im Falle einer Steigerung des 'Ergebnis nach Verlustvortrag' um 10.000 Euro im Vergleich zum Basisjahr 2006 erhält Herr X eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. ...
Fragen:
1. Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten? Oder handelt es sich in beiden Fällen um exakt die selbe Größe?
2. Können die Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter das 'Ergebnis vor Steuern' oder das 'Ergebnis nach Verlustvortrag' reduzieren, indem sie sich selber eine höhere Prämie oder Tantieme gönnen als im Vorjahr?
Danke für die Hilfe.
Erfolgsprämie in Abhängigkeit des Gewinn vor Steuern
9. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2007 | 12:41
Von
Status: Schüler (278 Beiträge, 42x hilfreich)
Erfolgsprämie in Abhängigkeit des Gewinn vor Steuern
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Januar 2007 | 13:21
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 152x hilfreich)
Hier ist doch kein Vertragsrecht-Forum.
#2
Antwort vom 10. Januar 2007 | 09:22
Von
Status: Schüler (278 Beiträge, 42x hilfreich)
Hmmm, aber es geht doch um eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag... und zwar um einen Gehaltsbestandteil... also ist es ein Teilgebiet des Arbeitsrechts.
Und jetzt?
Schon
267.036
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten