Erfolgsprämie schriftlich per Mail gültig?

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
blabla23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfolgsprämie schriftlich per Mail gültig?

Hallo miteinander,

mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer bewirbt sich bei einem möglichen Arbeitgeber. Nach dem Vorstellungsgespräch erhält der Arbeitnehmer eine Mail von einer Mitarbeiterin der Personalabteilung. In dieser Mail findet sich in Textform das monatliche Bruttogehalt, Höhe des Weihnachtsgehalts, vermögenswirksame Leistungen und es wird eine Prämie in Höhe von ca. x€ in Abhängigkeit des Erfolges des Teams in Aussicht gestellt.

Alle genannten Positionen werden addiert=jährlicher Bruttoverdienst. Diese Summe ist im Text der Mail enthalten.

Im der Mail angehängten Vertrag in PDF Form finden sich alle Positionen wieder, bis auf die genannte Prämie. Es wird aber auch keine Jahresgesamtbruttosumme genannt.

Hat der Arbeitnehmer, vorausgesetzt das Team war erfolgreich, Anspruch auf diese Prämie?

Im Vertrag steht sinngemäß, das mündliche Absprachen neben dem Vertrag ungültig sind, wobei die Mail ja keine mündliche Absprache darstellt.





-- Editiert blabla23 am 11.11.2014 19:19

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2 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Mail würde ich als Ergänzung des Vorstellungsgesprächs sehen; insofern sollte es sich auch um eine verbindliche Zusage des AG handeln, wenn hier eine Prämie in Aussicht gestellt ist.
Wenn die Prämie dann nicht im Vertragstext aufgeführt ist, kann es sich um einen schlichten Fehler handeln, oder aber die Prämie gehört vielleicht zu den freiwilligen Leistungen des AG.
Wenn die Prämienfrage für den Abschluss bedeutend ist, sollte AN nachfragen und nicht blind unterschreiben.

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#2
 Von 
blabla23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der AN aber bereits unterschrieben hat, sollte er zuerst nachfragen ob es sich um einen Fehler handelt bzw. die Prämie im Vertrag vergessen wurde? Andererseits die Mail als Ergänzung auslegen?

Der AN hat den Arbeitsvertrag auf nicht passende Passagen untersucht, da aber aufgrund der Mail die Leistungen aufgezählt wurde, hatte er nicht überprüft ob Mail und Vertrag diesbezüglich übereinstimmen.

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