Ergänzung zum Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
TommySan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ergänzung zum Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist

Hallo an alle,

Ich habe mich vor kurzem bei einem anderen Unternehmen beworben und am Wochenende in meinen bestehenden Arbeitsvertrag nachgesehen, wie es um die Kündigungsfrist steht. Dabei ist mir folgendes Zitat bei einer Ergänzung zum Arbeitsvertag aufgefallen:

„-Das Arbeitsverhältnis kann von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Frist vor sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.


2. Für den Fall, dass nach einer längeren Betriebszugehörigkeit die gesetzliche Kundigungsfrist nach § 622 BGB länger als die nach Abs. 1 vereinbarte Kundigungsfrist ist, gilt die gesetzliche Kündigungstrist."

Ich bin seit 4/2020 in dem Unternehmen angestellt.

Meine Frage dazu ist, ob dies überhaupt rechtens ist und falls ja, wie man dies umgehen kann, falls es mit der Bewerbung bei dem anderen Unternehmen klappt.

Vielen Dank vorab für die Antworten und einen angenehmen Tag.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31391 Beiträge, 16759x hilfreich)

Ja, das ist rechtens.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15377 Beiträge, 5636x hilfreich)

Zitat (von TommySan):
.....wie man dies umgehen kann,.....
Durch einen Aufhebungsvertrag.

Signatur:

Folgende Nutzer werden von mir blockiert und ich kann deren Beiträge nicht lesen: Xipolis; Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15480 Beiträge, 5936x hilfreich)

Zitat (von TommySan):
Ergänzung zum Arbeitsvertag

... d.h. doch wohl, dass diese Klausel nachträglich und eigens vereinbart sein muss.
Und dass du sie doch wohl auch unterschrieben haben wirst.
So lange K-Fristen macht man m.W. mit Leuten, für die AG so leicht nicht Ersatz zu finden erwartet.
Wenn das alles so richtig erkannt sein sollte, bist du an die Frist gebunden und die Aussichten auf einen Aufhebungsvertrag dürften nicht sehr rosig sein.

1x Hilfreiche Antwort

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