Erhebliche erhöhung der Wochenarbeitszeit

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nebulös
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhebliche erhöhung der Wochenarbeitszeit

Guten Tag,

also bei meinem Arbeitgeber spielt sich schon länger leicht Arbeitgeberfreundliches Verhalten ab. Allerdings ist mein persönliches Maß langsam aber sicher überstiegen.

Das ganze ist ähnlich wie ein Callcenter, also Kundenberatung am Telefon.
Normalerweise werden von den Mitarbeitern überstunden gemacht, OHNE das diese bezahlt oder erfasst werden um diese wieder abzubummeln.
Sprich wenn der Kunde 1-10 Min vor Feierabend anruft, muss dieser auch bedient werden. Durch ein sehr hohes anruferaufkommen ist dies also nicht gerade unwahrscheinlich und regelmäßig fallen unbezahlt überstunden an. Es gibt auch keinerlei Möglichkeit diese abzubummeln. Versäumte Zeit durch Arztbesuche etc. müssen nachgearbeitet werden.
Weiterhin gibt es auch eine Zeiterfassung, welche von den Mitarbeitern geführt wird. Natürlich erfässt diese nur den Arbeitsbeginn und das Ende innerhalb der Arbeitszeit. Sprich diese dient rein zu Kontrollzwecken ob man pünktlich da ist. Überschüssige Zeit wird nicht erfasst und entfällt somit.(Wenn 5 Minuten lang keine Aktivität erfasst wird, muss dies schriftlich begründet werden)
Soweit so schlimm -> Nun wird ab kommenden Montag eine erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf 50 Stunden für einen ganzen Monat erhoben.
Dafür wird man mit einer einmalzahlung von XXX€ entlohnt.
Dies wird einem am heutigen Tage (Mittwoch) per Mail mitgeteilt.

Kompletter Text
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir alle erleben im Moment einen außerordentlich intensiven Jahresanfang.Und so erleben wir im Service eine schier riesige Nachfrage unserer über XXX Kunden nach unseren Dienstleistungen.
Auch wenn es sich bei der hohen Last manchmal anders anfühlt, allein dieser Umstand ist schon ein großer Erfolg.
Aus diesem Grund habe ich mit der Geschäftsführung abgestimmt, die Servicezeiten ab Montag den 14. Januar bis zum XXX zu verlängern.
In den nächsten Wochen werden wir alle montags bis freitags in der Zeit von - insgesamt 10 Std (Uhrzeiten tun ja nichts zur Sache) hier sein.
Selbstverständlich werden wir Sie für Ihren Einsatz im Rahmen dieses für alle Mitarbeiter besonders wichtigen Projektes belohnen. Alle in dieser Mail erhalten für den o.g. Zeitraum mit dem Februargehalt eine einmalige Sonderzahlung von XXX EUR.
Wenn Sie sich darüber hinaus noch samstags (6 Std) engagieren und an den vier Samstagen im Projektzeitraum die Updates bei unseren Kunden installieren, erhalten Sie eine weitere Sonderzahlung von XXX,- EUR.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Urlaubs- und Krankheitszeiten natürlich zu einer anteiligen Reduzierung des Anspruchs auf die Sonderprämie(n) führen.

Da wir leider keinen Betriebsrat besitzen (trotz satten 150+ Mitarbeitern) gibt es hier auch keinen Ansprechpartner für dieses Angelegenheit.

In meinem Arbeitsvertrag steht folgender passus...

§4 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentlich Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Belangen und beträgt derzeit 38,5 Stunden. Die Lage der wöchentlichen Arbeitszeit verteilt sich aufgrund der betrieblichen Belange auf die Wochentage Montag - Freitag.

(2) Der Mitarbeiter verpflichtet sich, soweit erforderlich, Mehrarbeit im gesetzlich zulässigen Umfang zu verrichten.

(3) Eine Vergütung von Über- oder Mehrarbeit in Geld ist ausgeschlossen. Anfallende Mehrarbeit ist mit der Vergütung gem. §5 dieses Vertrages vollständig abgegolten.

$5 - Vergütung
(1) Für seine Tätigkeit nach §2 (1) dieses Vertrages erhält der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung von Summe XXX brutto nachträglich bargeldlos spätestens am letzten Arbeitstag eines jeden Monats.

(2) Vorschüsse sind Abschlagszahlungen auf das Gehalt. Werden hierrauf Ratenzahlungen vereinbart, so ist spätestens mit beendigung des Anstellungsverhältnisses der gesamte Restbetrag fällig. Der Mitarbeiter verpflichtet, etwa zu viel bezogene Vergütung voll umfänglich zurück zu zahlen.

Ich habe erhebliche Zweifel das dies alles rechtens ist. Könnte mir jemand Auskunft darüber geben ?

Vielen Dank für jegliche Unterstützung !!



-- Editiert Nebulös am 09.01.2013 19:31

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ferra
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

also es ist so, dass du maximal zehn stunden arbeiten darfst in deutschland, sofern nichts anderes durch tarifvertrag geregelt ist. auf zehn stunden darf aber auch nur erhöht werden, die tägliche durchschnittliche arbeitszeit in den nächsten sechs monaten oder 24 wochen acht stunden nicht übersteigt. heißt, irgendwann solltest du als ausgleich weniger arbeiten. ließe dir dazu die ersten §en vom arbeitszeitgesetz durch. so die theorie, ich kann das mit den extrazahlungen gerade nicht einordnen. an dieser stelle rate ich einen anwalt zu kontaktieren, am besten am telefon, wenn du glück hast gibt er dir auskunft ohne, dass du etwas zahlen musst.

einen betriebsrat könnt ihr jederzeit wählen. solltet ihr tun, da kann euch der arbeitgeber nichts.

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#2
 Von 
ferra
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich würde euch auch empfehlen, über die Wahl eines Betriebsrates nachzudenken. Wenn du sagst, dass euer Arbeitgeber grundsätzlich nicht auf das Wohl seiner Arbeitnehmer bedacht ist, wäre es vielleicht gut, ein solches Gremium ins Leben zu rufen.

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#3
 Von 
ferra
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich würde euch auch empfehlen, über die Wahl eines Betriebsrates nachzudenken. Wenn du sagst, dass euer Arbeitgeber grundsätzlich nicht auf das Wohl seiner Arbeitnehmer bedacht ist, wäre es vielleicht gut, ein solches Gremium ins Leben zu rufen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich sehe das Problem, dass hier offensichtlich eine Änderungskündigung vorgenommen wurde. Entweder man akzeptiert die, oder man ist raus aus dem Unternehmen. Die Zeit für die Wahl eines Betriebsrates ist einfach nicht mehr da!

wirdwerden

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

"3) Eine Vergütung von Über- oder Mehrarbeit in Geld ist ausgeschlossen. Anfallende Mehrarbeit ist mit der Vergütung gem. §5 dieses Vertrages vollständig abgegolten."

Wenn die Bezahlung überdurchschnittlich gut ist, dann ist so eine Klausel zulässig. Normalverdiener haben jedoch Anspruch auf Bezahlung von Überstunden.

Mehr dazu u.a. hier:
http://www.heise.de/resale/artikel/Normalerverdiener-haben-Anspruch-auf-Mehrarbeitsausgleich-1663130.html

Ist denn die Höhe der Ihnen angekündigten Sonderzahlungen so, dass ein annehmbarer Stundenlohn dabei rauskommt?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

@ hamburgerin: darum geht es doch im Augenblick gar nicht. Es geht doch darum, ob man die Änderungskündigung akzeptiert und um die Konsequenzen, wenn man sie nicht akzeptiert. Da kann ich nur ganz dringend raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Alles andere kann später geregelt werden.

wirdwerden

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#7
 Von 
Nebulös
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden

Nunja also der Verdienst ist in der Firma unter aller Kanone... (wie die restlichen o.g. Arbeitsbedingungen auch).
1500 Brutto - die Bonizahlung beläuft sich auf 500€ für effektiv.

Ich würde täglich 2,3 Stunden mehr arbeiten und hätte effektiv am ende 280€ Netto raus.
Dürfen also ca. 5-6€ pro Stunden (netto) sein.

Ich denke auch das es für alle rechtlichen Schritte viel zu spät ist. Durch die (wie immer) sehr kurzfristige Ankündigung bleibt einem ja keine wirkliche Wahl als das ganze zu wortlos hinzunehmen

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine Änderungskündigung ist eine [color=red]Kündigung[/color] mit dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen.

Wo hat der Arbeitgeber denn auch nur das Wörtchen Kündigung erwähnt?

Vielmehr handelt es sich um eine einseitige Änderung der Arbeitszeiten, die ein Arbeitnehmer nicht azkzeptieren muß.

So mies bezahlte Jobs gibt es ja inzwischen massig, Sie sollten sich wirklich nicht noch mehr gefallen lassen.

-- Editiert hamburgerin01 am 10.01.2013 11:34

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#10
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Einige Klauseln des AV halte ich auch für unzulässig; im Grunde stimme ich hamburgerin zu: Das ist der Versuch einer einseitigen Vertragsänderung.
Wenn der Fragesteller allerdings seine Rechte durchzusetzen begönne, dürfte er bald auflaufen - gleichwohl ist es für ihn langsam auch eine Frage der Belastungsgrenze und eine der eigenen Würde, will mir scheinen.

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