Erhöhung der Arbeitszeit

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
webwomly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung der Arbeitszeit

Hallo, ich arbeite seit 6 Jahren im Einzelhandel einens Familienbetriebes mit ca 50 Angestellten. Habe in dieser Zeit keine Gehaltserhöhung bekommen, lediglich die bezahlten Stunden für Schulungen wurden uns gestrichen, so das diese jetzt in unserer Freizeit stattfinden. Mein Arbeitsvertrag läuft auf 37,5h. Jetzt soll in kürze die 40h Woche eingeführt werden beim gleichen Lohn, was ich finde einer Gehaltskürzung gleichkommt. Habe ich Chancen wenn ich diesen neuen Arbeitsvertrag nicht so akzeptiere (wir sind in keiner Gewerkschaft)bzw. nicht unterschreibe, oder unter dem Motto "friss oder stirb" mich sogar kündigen können. Also ich ich wäre euch dankbar wenn ihr mir ein Paar Tipps geben könntet. vielen Dank
gruss web

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, ohne deine Zustimmung geht das mit der Erhöhung der Stunden nicht.

Mal anderweitig bewerben? Oder siehts bei euch in der Gegend schlecht aus mit Stellen für Verkäufer/nnen?

MfG

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#2
 Von 
webwomly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die rasche Antwort, auf was kann ich mich berufen, wenn es nicht ohne meine Zustimmung geht?. Mit der Joblage sieht es eigentlich sehr gut aus, bin auch seit einiger Zeit am schauen...

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#3
 Von 
carsten-nau
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 17x hilfreich)

Man höhrt es leider immer wieder. Versucht man sich gegen so eine Sache aufzulehnen bist du deinen Job schneller los als du denkst. Mein AG ging auch nach dem Motto " Immer geradeaus schaue und wer nicht mitzieht den lasse ich liegen ohne umzudrehen" Wünche Dir das du was anderes findest.

mfg carsten

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

ohne deine Zustimmung geht das mit der Erhöhung der Stunden nicht

Das stimmt nur, wenn nicht im Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag enthalten ist. Sieht der in Bezug genommene Tarifvertrag nämlich eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit vor, dann wäre diese zukünftig zu leisten.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Eidechse da haste natürlich recht.

Aber sieht sowas

quote:
Habe in dieser Zeit keine Gehaltserhöhung bekommen


bei 6jähriger Tätigkeit nach Anwendung eines Tarifvertrags aus? ;)

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)



Und was ist, wenn der AG einen Änderungsvertrag mit erhöhter Stundenzahl vorlegt und @webwomly nicht unterschreibt? Dann ist sie/er raus!


:???:



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#7
 Von 
webwomly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab mal meinen Arbeitsvertrag studiert und diesen Absatz gefunden; Der Arbeitgeber ist zu einer Neufestsetzung der zeitlichen Lage und der Dauer der täglichen Arbeitszeit befugt, wenn diese über längere Zeit oder während des bestehens des Arbeitsverhältnisses bisher unverändert gewesen ist.


Ich denke mal damit hab ich wenig chancen was dagegen zu unternehmen.
Mit dem kündigen wird etwas schwieriger für ihn, da ich auf sein verlangen einen behinderten Grad beantragt hatte, wegen der Kosten die man seinerseits ja dadurch einsparen könnte.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Klausel bedeutet lediglich, dass die wöchentliche Abrietszeit von 37,5h durch den AG anders verteilt werden kann.

Er kann also bestimmen, dass Du statt 5x7,5h in Zukunft 4x8h und einmal 5,5h arbeiten sollst und dass die Abreit statt um 8:00 Uhr schon um 7:30 Uhr beginnt.

Mit dieser Klausel darf er aber nicht die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit verlängern.

Die verlängerung der Wochenarbeitszeit ist nur mit Hilfe einer Änderungskündigung möglich, wenn Du nicht freiwillig unterschreibst.

Für eine Änderungkündigung gelten die gleichen Bestimmungen hinsichtlich des Kündigungsschutzes, wie für eine richtige Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ venotis

quote:

Aber sieht sowas

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Habe in dieser Zeit keine Gehaltserhöhung bekommen
--------------------------------------------------------------------------------


bei 6jähriger Tätigkeit nach Anwendung eines Tarifvertrags aus?


Offensichtlich wird kein Tarifvertrag angewendet, aber das heißt noch lange nicht, dass nicht doch was zur Anwendung eines Tarifvertrages im Arbeitsvertrag steht.

Insbesondere bei kleineren Unternehmen, z.B. Familienbetrieben, werden oft irgendwelche von Verbänden ausgegebene Musterarbeitsverträge verwedet, die dann auch schon mal gerne den Hinweis auf Tarifverträge enthalten. Genauso häufig lesen jedoch weder Betrieb noch AN den Vertrag genau durch und überlesen den entsprechenden Passus einfach und wenden erst mal keine Tarifverträge an. Was aber nicht unbedingt bedeuten muss, dass die Tarifbindungen nicht bestehen.

Habe das jetzt schon öfter mitbekommen. Daher gebe ich erstmal nicht viel darauf, wenn mir jemand (egal ob AN oder AG) mitteilt, dass Tarifverträge nicht angewendet werden bzw. Tariflohnerhöhungen nie gezahlt wurden. Ich lasse mir immer, so es ihn den gibt, den schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen.

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