Erlaubnis Nebentätigkeit

8. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
EFN
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 19x hilfreich)
Erlaubnis Nebentätigkeit

Hallo Zusammen,

im Arbeitsvertrag steht, dass jegliche Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Unternehmen vorab kommuniziert und um Erlaubnis gefragt werden muss.
Absolut nachvollziehbare Klausel.

Nun wurde formal vollständig ein schriftlicher Antrag eingereicht und vom Vorgesetzten mündlich bestätigt und unterschrieben. Jedoch steht die Unterschrift von der Personalabteilung sowie vom Chef des Vorgesetzten aus.
Da trotz mehrmaliger Nachfragen dies nun seit 4 Monaten der Status ist, kommt die Frage auf, ob der Antrag auf Nebentätigkeit bereits mit der Unterschrift des Vorgesetzten positiv wirksam ist?

(Die Einhaltung von Arbeitszeiten, keine Tätigkeit beim Wettbewerb, etc. berücksichtigt)

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Nach vier Monaten Wartezeit darfst du getrost davon ausgehen, dass die Sache als genehmigt anzusehen ist. Andersherum hätte dein Arbeitgeber erhebliche Probleme, wenn er damit argumentieren wollte, dass das noch nicht abgeschlossen ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120068 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nach vier Monaten Wartezeit darfst du getrost davon ausgehen, dass die Sache als genehmigt anzusehen ist.

Schweigen ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine Zustimmung ...



Zitat (von EFN):
Jedoch steht die Unterschrift von der Personalabteilung sowie vom Chef des Vorgesetzten aus.

Und die sind aufgrund von was genau erforderlich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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