Hallo Zusammen,
im Arbeitsvertrag
steht, dass jegliche Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Unternehmen vorab kommuniziert und um Erlaubnis gefragt werden muss.
Absolut nachvollziehbare Klausel.
Nun wurde formal vollständig ein schriftlicher Antrag eingereicht und vom Vorgesetzten mündlich bestätigt und unterschrieben. Jedoch steht die Unterschrift von der Personalabteilung sowie vom Chef des Vorgesetzten aus.
Da trotz mehrmaliger Nachfragen dies nun seit 4 Monaten der Status ist, kommt die Frage auf, ob der Antrag auf Nebentätigkeit bereits mit der Unterschrift des Vorgesetzten positiv wirksam ist?
(Die Einhaltung von Arbeitszeiten, keine Tätigkeit beim Wettbewerb, etc. berücksichtigt)
Vielen Dank
Erlaubnis Nebentätigkeit
8. September 2019
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Frage vom 8. September 2019 | 20:27
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 19x hilfreich)
Erlaubnis Nebentätigkeit
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#1
Antwort vom 8. September 2019 | 22:36
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
Nach vier Monaten Wartezeit darfst du getrost davon ausgehen, dass die Sache als genehmigt anzusehen ist. Andersherum hätte dein Arbeitgeber erhebliche Probleme, wenn er damit argumentieren wollte, dass das noch nicht abgeschlossen ist.
#2
Antwort vom 9. September 2019 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120068 Beiträge, 39824x hilfreich)
ZitatNach vier Monaten Wartezeit darfst du getrost davon ausgehen, dass die Sache als genehmigt anzusehen ist. :
Schweigen ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine Zustimmung ...
ZitatJedoch steht die Unterschrift von der Personalabteilung sowie vom Chef des Vorgesetzten aus. :
Und die sind aufgrund von was genau erforderlich?
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