Ermahnung... Wie verhalten?

22. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Ermahnung... Wie verhalten?

Hallo allerseits,
gestern hing bei uns in der Firma für alle Mitarbeiter folgendes aus:


Arbeitsbereich: Lager XYZ


Schulungsverantwortlicher: Herr Keine – Sicherheitsfachkraft-
Herr Ahnung – Qm-Beauftragter

Sehr geehrte Mitarbeiter,

Bezugnehmend auf o.g. Ermahnung vom 04.12.05, haben wir jetzt den Sachverhalt
Endgültig geklärt.
Die beschädigte Rolle wurde in XXXX verladen und direkt dem Kunden
Zugestellt. Dies belegt unter anderem die Tachoscheibe des eingesetzten Fahrzeuges.

Wir möchten Sie heute erneut ermahnen in Zukunft solche Beschädigungen unbedingt
der Lagerleitung sofort zu melden. Dies gilt sowohl für festgestellte Unregelmäßigkeiten
beim Wareneingang, der Lagerung, als auch beim Warenausgang. Sollten Sie Kollegen
beobachten, die sich über diese Anweisung hinweg setzen, so ist ebenfalls die Lagerleitung
zu informieren.

Für alle Verladungen gilt bis auf weiteres:
- Protokollierung der Ladeuhrzeit(Fertigstellung der Beladung)
- Name der für die Verladung verantwortlichen Person
- Bei Abfertigung ist ebenfalls die Uhrzeit neben der Unterschrift des
Fahrers und des Kennzeichens zu notieren

Wir möchten Sie ebenfalls in Kenntnis setzen, dass wir uns bei Zuwiderhandlungen
Arbeitsrechtliche Konsequenzen(z.B. Abmahnung) vorbehalten.
Diese Ermahnung ist auf beigefügter Liste per Unterschrift zu quittieren.

-------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------

Nun meine Fragen:
- Mit oben genannter Rollenverladung hatte ich nichts zu tun! Muss ich trotzdem
quittieren?
- Muss überhaupt eine Ermahnung quittiert werden?
- Diese Ehrmahnung liest sich für mich schon wie eine Abmahnung, ist diese
Form der „Ermahnung“ rechtens?
- Hat diese, auch einen Eintrag in der Personalakte zur Folge?
- Wie soll ich mich verhalten?

Der Schaden wurde durch einen Kollegen verursacht und jetzt bekommen wir Lagerarbeiter
die Quittung dafür. Das kann doch wohl nicht sein, oder?

Bin etwas verunsichert wie ich darauf reagieren soll, möchte aber dieses nicht ohne weiteres
einfach hinnehmen.

Für Tipps und ein wenig Aufklärung wäre ich sehr Dankbar.

Gruß
anka

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo anka, da steht 'Bezugnehmend auf o.g. Ermahnung vom 04.12.05'. Darüber schreibst du aber kein Wort, ob diese Ermahnung am 04.12 (schriftlich oder mündlich) ebenfalls an alle Kollegen in dem Bereich ging. Man kann aus dem von dir zitierten Schreiben auch nicht erkennen, ob da nun ein einmaliger Vorgang den Arbeitgeber veranlasst hat so ein Schreiben an alle Kollegen des betroffenen Bereichs zu adressieren oder ob es in der Vergangenheit nur locker gehandhabt wurde und jetzt ein strengeres Vorgehen gewünscht wird. In die Personalakten der einzelnen Mitarbeiter wird so ein an die Abteilung gerichtetes Schreiben vermutlich nicht wandern, aber vielleicht siehts ja der Arbeitgeber als eine etwas strenger gefasste Arbeitsanweisung für die Zukunft, nach der man sich richten sollte.

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo anka.

Die zitierte "Ermahnung" ist ganz einfach als Arbeitsanweisung zu verstehen.

Das bedeutet:

Sofern Du zu dem angesprochenen Personenkreis im Lager XYZ gehörst, mußt Du den Erhalt bzw. die Kenntnisnahme auch quittieren.

Der Arbeitgeber darf einen solchen Text schreiben. Das Direktionsrecht erlaubt, die einzelnen Arbeitsschritte detailliert vorzuschreiben.

Merke:
Eine ABMAHNUNG muß IMMER personalisiert sein UND die Verfehlung personenbezogen und detailliert enthalten.

Bei dem Text handelt es sich um eine Arbeitsanweisung, die mit Quittierung Bestandteil des Arbeitsvertrages wird.
(Genauso wie z. B. die Hausordnung in Deinem Mietvertrag)
Als solcher Bestandteil darf sie auch in die Personalakten der Mitarbeiter aufgenommen werden. Es dürfen Dir als nicht betroffenem Mitarbeiter jedoch zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Nachteile daraus entstehen.
Du hast jederzeit das Recht, Dir eine Fotokopie des Schreibens zu Deinen Unterlagen zu nehmen.

Ich gehe mal davon aus, daß die Ursache dieses Schreibens ein Verladefehler mit erheblichen Beschädigungen der Ware und finanziellem Schaden für die Firma vorausgegangen ist.
Klar, daß die Geschäftsleitung sauer ist und solche Fehler unterbinden möchte.

Der Chef hätte das Ganze allerdings auch um einiges weniger konfliktträchtig formulieren können. Chefs eben ;)

Mach´ Dir keinen Kopf deswegen !

In diesem Sinne wünsche ich Dir
ein frohes Fest und geruhsame Feiertage.

MfG

RobertRatlos



-- Editiert von RobertRatlos am 22.12.2005 14:27:09

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michel123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo venotis und RobertRatlos,

zunächst einmal Dankeschön für Eure Antworten!

Habe heute auf der Arbeit erst einmal Dampf abgelassen, mit folgendem
Ergebnis:
- die Ermahnung wurde in eine Arbeitsanweisung umgeschrieben
- eine Ermahnung am 14.12.05 hat es ja nicht gegeben und deswegen
haben, man soll es nicht glauben aber ich war dabei, die beiden Herren
im oben zitierten Schreiben von unseren „Obersten“ eine mündliche
Ermahnung erhalten.

Ende vom Lied ist, das es um den Imageverlust der Firma ging und dies soll
nun in Zukunft unter anderem durch eine neue Arbeitsanweisung gewahrt
werden, ist ja auch voll O.K..

Durch diese ganze Aktion habe ich in der Firma drei neue Freunde gewonnen.
Die bereits genannten Herren und den mittlerweile ermittelten Verlader, der
hat doch tatsächlich geglaubt; besser alle eine Ermahnung, als er alleine eine
Abmahnung, naja, der Schuss ging nach Hinten los.

So, das war es erst einmal und nochmals Dankeschön

Frohe Weihnachten wünscht
Anka

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mieg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

habe eine schriftliche Ermahnung wg. "groben Pflichtverstoßes" erhalten, in meinen Augen ein klarer Einschüchterungsversuch mit dem Ziel mich mittelfristig über eine verhaltensbedingte Kündigung loszuwerden. Unterschrieben von Vorgestzter und Personalbürochef. Meine Fragen: Soweit ich weiss kommt die Ermahnung damit zu meiner Akte. Kann ich widersprechen?
Kann sich eine evtl. folgende Abmahnung mit Tatbestand "grober Pflichtverstoß" auf die Ermahnung aufbauen, sprich letztlich zur Kündigung führen?

Ich danke Euch für hilfreiche Infos!

Solidarische Grüße!

Mieg

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, die Frage ist, ob es diesen Pflichtverstoß gab und was in der Ermahnung so alles stand.

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mieg
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Venotis,

soweit ich weiss ist es immer dann ein grober Pflichtverstoß und als solcher zu bezeichnen wenn tatsächlich gegen ein Gesetz verstoßen wurde. Das ist hier nicht der Fall. Ein Fehlverhalten im Sinne von Unachtsamkeit gab es aber.
Wenn eine andere Art Unachtsamkeit vorkommt und darauf wieder eine Er- oder Abmahnung erfolgt: Kann dann gekündigt werden?
Eigentlich müsste es doch so sein dass wie bei einer Abmahnung mit Erteilung der Abmahnung der Tatbestand abgedeckt ist. Oder
Kann die Ermahnung auch in die Akte kommen wenn nicht drin steht dass sie in die Akte kommt?

Danke und Grüße!

Mieg



2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

es wäre besser gewesen einen eigenen Thread dafür aufzumachen.

Eine Ermahnung kommt m.E. nicht in die Personalakte, und ist meistens einen formellen Weg für den AG seine Frust los zu werden.
Nächstes Mal besser aufpassen, ansonsten innerlich abhaken und weiter gehen.

Gruß

4x Hilfreiche Antwort

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