Ermahnung

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.05.2019 20:39:45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermahnung

Hallo Leute,

Habe eine Ermahnung bekommen (zuerst mündlich, schriftlich soll folgen)...
Bin Pflege Fachkraft, habe ermahnung bekommen weil Fachkraft im frühdienst( bekam angeblich Abmahnung dafür) hat verkehert verband gemacht und mir ist (im spät dienst) nicht aufgefallen das es verkehrt ist( laut aussage von pdl, hätte mir auffallen müssen)
Es gehet um durchsichtige folie über dem verband die hauch dünn ist (in der mitte fehlte stück von der folie->verband war nicht luftdicht und mir ist es wirklich nicht aufgefallen).

Und jetzt meine Frage:
Bin ich dafür zuständig andere Fachkräfte von anderem dienst zu kontrolieren und ob das Grund genug ist tatsächlich mich, mit eine ermahnung, dafür zu bestrafen?!

Muss noch dazu sagen das die mündliche form klang er wie eine Abmahnung und nicht wie ermahnung!

LG M.


-- Editiert von fb515270-83 am 16.05.2019 21:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Eine Ermahnung ist die geringste Stufe arbeitsrechtlicher Sanktion. Dagegen gibt es keinen Widerspruch und kein Rechtsmittel. Also abheften und schauen, dass du deine Arbeit sorgfältig machst. Ob du fachlich zu diesem oder jenem verpflichtet bist, wird der im Arbeitsrecht wohl kaum jemand sagen können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von fb515270-83):
Bin ich dafür zuständig andere Fachkräfte von anderem dienst zu kontrolieren

Ob und was man kontrollieren muss, das ergibt sich aus den
- vertraglichen Vereinbarungen
- Arbeitsanweisungen
- üblichen Aufgaben des jeweiligen Berufes


Vermutlich ist man nicht zuständig andere Fachkräfte von anderen Diensten zu kontrollieren. Aber verantwortlich den "ordnungsgemäßen Zustand" des Patienten zu kontrollieren, dass kann man schon sein.



Zitat (von blaubär+):
Eine Ermahnung ist die geringste Stufe arbeitsrechtlicher Sanktion.

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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