Ermahnung bekommen

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
jokena81
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Ermahnung bekommen

Hallo liebe Leute,

ich arbeite seit 8 Jahren in einer Wohnstätte für behinderte Menschen. Vor ein paar Tagen gab es folgende Situation: Medikamente wurden vertauscht durch eine Hilfskraft. Außer ihr waren ich und eine andere Fachkraft im Dienst. Grundsätzlich ist es bei uns so, dass die Hilfskräfte die Medikamente auf "Auftrag" der Fachkräfte ausgeben dürfen, aber nicht müssen. Die Medikamente sind in einem verschließbaren Schrank aufbewahrt, der Schlüssel dafür liegt in einer Schublade im Schreibtisch des Betreuerzimmers. Soweit so gut.
Am besagten Tag X gab die Hilfskraft von selber die Medikamente aus, ohne von uns Fachkräften "beauftragt" wurden zu sein. Es kam zu der Verwechslung, die sie mir sofort sagte. Ich habe daraufhin alle medizinischen Maßnahmen erfüllt. Heute dann die Ermahnung durch meine Vorgesetzte für die Hilfskraft und für mich u die andere Fachkraft. Begründung: Ich hätte als Fachkraft dafür zu sorgen, dass niemand "Unbefugtes" an den Medischrank könnte, sprich: Schlüssel an mich nehmen, u.ä. Es gibt zu der gesamten Medikamentensache einen Arbeitsablauf, den ich von meiner Chefin ausgehändigt bekommen habe, allerdings noch nicht unterschrieben habe, da ich noch nicht dazu kam, ihn mir in Ruhe durchzulesen. Es gab dazu auch eine Belehrung, zu der ich nicht anwesend war (krank). In dieser Belehrung soll meine Chefin auch gesagt haben, dass sie empfiehlt, die Schlüssel als Fachkraft an uns zu nehmen. Auf dem Arbeitsablauf steht lediglich "Die diensthabende Fachkraft trägt die Verantwortung." ohne nähere Erläuterung. Zu der Zeit, als der Medikamententausch passierte, war ich auch schon außerhalb meiner regulären Dienstzeit. Ich war allerdings noch anwesend, da ich noch einige Dinge zu erledigen hatte.

Nun bin ich total fertig. Ich habe mich in den gesamten 8 Jahren immer sehr bemüht und nun dies....ich weiss nicht recht, ob das alles so rechtens ist? Noch ist es ja keine ABmahnung, aber irgendwie ist das alles so komisch...kein nachholen der Belehrung....ich eigentlich nicht mehr im Dienst....weiss jemand von euch Bescheid?

LG, jokena

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erstmal tief durchatmen! Eine Ermahnung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, ist es ggfs. sinnvoll zu reagieren. Es kommt dann sehr auf den Inhalt an.


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

eine ermahnung ist die kleinstmögliche arbeitsrechtliche sanktion. der AG knurrt sozusagen, beißt aber nicht. er will, dass so etwas nicht wieder vorkomt und damit basta.

einige details:

/// ... allerdings noch nicht unterschrieben habe, ...

belanglos: du bist/warst unterrichtet

/// ... eigentlich nicht mehr im Dienst.

ja, dieses 'eigentlich': bedeutsam könnte es sein, wenn du offiziell und förmlich die übergabe gemacht hättest und deine nachfolgerin tatsächlich zuständig und in der verantwortung war.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo, Fehler passieren immer wo Menschen arbeiten. Niemand ist unfehlbar.Nach 8 Jahren ein kleiner Fehler, das passiert.
Nimm die Ermahnung hin hat keine Konsequenzen ,wird in der Regel nach 2 Jahren wieder entfernt aus der P-Akte.
Eine großen Aufstand würde ich nicht machen.

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das sicherste wäre es wohl, sich von nun an korrekt an den Arbeitsablauf zu halten.
Es ist immer problematisch, wenn die gängige Praxis sich vom einmal definierten Standard entfernt. Fällt meist erst dann auf, wenn etwas schief geht.

Andererseits sind definierte Abläufe desöfteren völlig praxisfremd und die sture Einhaltung führt zu Zeitverlust. Sie sollten künftig einfach stur die Vorgaben einhalten auch wenn es problematisch erscheint. Und vor allem sollten Sie die ausgehändigten Dokumente auch lesen... :)

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

2x Hilfreiche Antwort

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