Hallo miteinander!
Ich habe eine Frage !
Ich bin in der Buchhaltung einer Firma mit zwei anderen Kollegen beschäftigt!
Wir haben über 300 Mitarbeiter aber keinen Betriebsrat!
Aufgrund Mobbing (Beleidigungen etc der anderen Mitarbeiter mir gegenüber)und Diskrepanzen zwischen den anderen Mitarbeitern und mir wurde mir nach einer Woche Au aufgrund Augen op nahe gelegt aufgrund der schlechten Stimmung einen neuen Arbeitsplatz zu suchen !
Zusätzlich wurde ich für einen angeblichen Fehler den ich begangen habe mündlich ermahnt !
Ich habe einen anderes Job Angebot unterschrieben bin diese Woche aufgrund Krankheit
wieder Au ! Sodass ich morgen fristgerecht zum 15 ten kündigen wollte bzw werde ! Jetzt habe ich gestern per Einschreiben!eine Abmahnung schriftlich für die Ermahnung für den gleichen Fall letzter Woche bekommen !
Meine Frage ist das rechtens ?‘
Ich weiß das man mich loswerden will auch bzgl des Mobbing etc !und habe gestern nach Erhalt meiner Chefin eine Mail geschrieben in dem ich heute um ein Gespräch gebeten habe mit Beweislast der mir vorgeworfen Fehler !
Daher die Frage darf sie aus der Ermahnung jetzt aus dem nichts heraus ohne weitere Vorkommnisse eine Abmahnung mit Kündigungssandrohung aussprechen ?!
Vielen Dank für eure Antworten
Ermahnung und Abmahnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Erst mal eine praktische Hilfe. Deine Tastatur scheint nicht zu funktionieren. Zumindest, was die Tasten unten rechts angeht, etwa die: ....... Es nervt unheimlich, wenn man statt eines normalen Punktes ständig diese Ausrufezeichen sieht.
Nun zur Sache. Wenn Du eh kündigst, ist doch das einerlei. Konzentrier Dich auf ein vernünftiges Zeugnis und das wars.
wirdwerden
/// für einen angeblichen Fehler den ich begangen habe
Was denn nun: Fehler, den du begangen hast ./. angeblicher Fehler?
Es könnte schlicht sein, dass der AG den Fehler neu bewertet hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Ermahnung nicht ausreicht, sondern eine Abmahnung angemessen ist.
Hier stellt sich die Frage nicht, ob 'rechtens' - anders wäre es bei der Konstellation Abmahnung und Kündigung in derselben Angelegenheit.
Aber wie wirdwerden schon sagt: Energie besser auf die Zukunft richten und nicht auf Vergangenes.
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Vielen lieben Dank für die Antworten .
Beide Antworten beantworten nicht mehr Fragen .
Für mich leider nicht hilfreich .
ZitatMeine Frage ist das rechtens ?‘ :
Ja
ZitatDaher die Frage darf sie aus der Ermahnung jetzt aus dem nichts heraus ohne weitere Vorkommnisse eine Abmahnung mit Kündigungssandrohung aussprechen ?! :
Ja
Mach doch.ZitatSodass ich morgen fristgerecht zum 15 ten kündigen wollte bzw werde ! :
Ja, das darf der AG so machen. Das ist rechtens. Der AG erhöht einfach um eine Stufe.ZitatMeine Frage ist das rechtens ?‘ :
Das kannst du heute wieder absagen. Das ist unnötiger Aufwand.Zitatin dem ich heute um ein Gespräch gebeten habe :
Du kündigst selber, verlässt die Firma, hast schon einen anderen Job.
Ermahnung und Abmahnung--- in die Tonne. Gesprächswunsch--- auch in die Tonne.
(jaja, ich weiß, du willst das nicht auf dir sitzen lassen... doch mit deiner Eigenkündigung hat sich das schon für beide Seiten erledigt)
Viel Glück im neuen Job!
Zitat:Daher die Frage darf sie aus der Ermahnung jetzt aus dem nichts heraus ohne weitere Vorkommnisse eine Abmahnung mit Kündigungssandrohung aussprechen ?!
Ob eine Abmahnung rechtswirksam ist oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Ohne weitere Informationen ist dies deshalb schwer zu beurteilen. Ich würde vorschlagen, selbst einen kleinen Überblick über seine Rechte zu schaffen. Hier ist alles ganz gut beschrieben: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Die-rechtswirksame-Abmahnung-10-goldene-Regeln_109296
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