Ermahnung und Abmahnung

11. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Schellhase
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermahnung und Abmahnung

Hallo miteinander!
Ich habe eine Frage !
Ich bin in der Buchhaltung einer Firma mit zwei anderen Kollegen beschäftigt!
Wir haben über 300 Mitarbeiter aber keinen Betriebsrat!
Aufgrund Mobbing (Beleidigungen etc der anderen Mitarbeiter mir gegenüber)und Diskrepanzen zwischen den anderen Mitarbeitern und mir wurde mir nach einer Woche Au aufgrund Augen op nahe gelegt aufgrund der schlechten Stimmung einen neuen Arbeitsplatz zu suchen !
Zusätzlich wurde ich für einen angeblichen Fehler den ich begangen habe mündlich ermahnt !
Ich habe einen anderes Job Angebot unterschrieben bin diese Woche aufgrund Krankheit wieder Au ! Sodass ich morgen fristgerecht zum 15 ten kündigen wollte bzw werde ! Jetzt habe ich gestern per Einschreiben!eine Abmahnung schriftlich für die Ermahnung für den gleichen Fall letzter Woche bekommen !
Meine Frage ist das rechtens ?‘
Ich weiß das man mich loswerden will auch bzgl des Mobbing etc !und habe gestern nach Erhalt meiner Chefin eine Mail geschrieben in dem ich heute um ein Gespräch gebeten habe mit Beweislast der mir vorgeworfen Fehler !
Daher die Frage darf sie aus der Ermahnung jetzt aus dem nichts heraus ohne weitere Vorkommnisse eine Abmahnung mit Kündigungssandrohung aussprechen ?!

Vielen Dank für eure Antworten

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40475 Beiträge, 14358x hilfreich)

Erst mal eine praktische Hilfe. Deine Tastatur scheint nicht zu funktionieren. Zumindest, was die Tasten unten rechts angeht, etwa die: ....... Es nervt unheimlich, wenn man statt eines normalen Punktes ständig diese Ausrufezeichen sieht.

Nun zur Sache. Wenn Du eh kündigst, ist doch das einerlei. Konzentrier Dich auf ein vernünftiges Zeugnis und das wars.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18663 Beiträge, 6813x hilfreich)

/// für einen angeblichen Fehler den ich begangen habe

Was denn nun: Fehler, den du begangen hast ./. angeblicher Fehler?
Es könnte schlicht sein, dass der AG den Fehler neu bewertet hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Ermahnung nicht ausreicht, sondern eine Abmahnung angemessen ist.
Hier stellt sich die Frage nicht, ob 'rechtens' - anders wäre es bei der Konstellation Abmahnung und Kündigung in derselben Angelegenheit.

Aber wie wirdwerden schon sagt: Energie besser auf die Zukunft richten und nicht auf Vergangenes.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schellhase
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Antworten .
Beide Antworten beantworten nicht mehr Fragen .
Für mich leider nicht hilfreich .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128085 Beiträge, 40921x hilfreich)

Zitat (von Schellhase):
Meine Frage ist das rechtens ?‘

Ja



Zitat (von Schellhase):
Daher die Frage darf sie aus der Ermahnung jetzt aus dem nichts heraus ohne weitere Vorkommnisse eine Abmahnung mit Kündigungssandrohung aussprechen ?!

Ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36417 Beiträge, 6146x hilfreich)

Zitat (von Schellhase):
Sodass ich morgen fristgerecht zum 15 ten kündigen wollte bzw werde !
Mach doch.
Zitat (von Schellhase):
Meine Frage ist das rechtens ?‘
Ja, das darf der AG so machen. Das ist rechtens. Der AG erhöht einfach um eine Stufe.
Zitat (von Schellhase):
in dem ich heute um ein Gespräch gebeten habe
Das kannst du heute wieder absagen. Das ist unnötiger Aufwand.

Du kündigst selber, verlässt die Firma, hast schon einen anderen Job.

Ermahnung und Abmahnung--- in die Tonne. Gesprächswunsch--- auch in die Tonne.
(jaja, ich weiß, du willst das nicht auf dir sitzen lassen... doch mit deiner Eigenkündigung hat sich das schon für beide Seiten erledigt)

Viel Glück im neuen Job!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DJMOGLI
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Daher die Frage darf sie aus der Ermahnung jetzt aus dem nichts heraus ohne weitere Vorkommnisse eine Abmahnung mit Kündigungssandrohung aussprechen ?!

Ob eine Abmahnung rechtswirksam ist oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Ohne weitere Informationen ist dies deshalb schwer zu beurteilen. Ich würde vorschlagen, selbst einen kleinen Überblick über seine Rechte zu schaffen. Hier ist alles ganz gut beschrieben: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Die-rechtswirksame-Abmahnung-10-goldene-Regeln_109296

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.198 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.399 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen