Ermahnung und Abmahnung erhalten - Gehaltskürzung trotz Arbeitszeitkontos

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
duranos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermahnung und Abmahnung erhalten - Gehaltskürzung trotz Arbeitszeitkontos

Hallo Community!

Ich habe eine Frage bzw ein Problem.

Ich war zwischen dem 18.07 und dem 21.07 krank, habe meinem Chef täglich berichtet ob ich kommen kann oder nicht bzw das ich beim Arzt war.

Nun habe ich die Krankmeldung leider in der Folgewoche nicht beigebracht. Dies hatte zur folge das ich am 27.07 von unserem Personalchef eine schriftliche Ermahnung erhalten habe. Dort wurde aufgeführt das die Krankmeldung laut Gesetz ab dem 3. Tag beim Personalbüro eingegangen sein musste - Soweit so gut, da gibt es auch nichts darüber zu meckern. Der Personalchef behauptete das es keine Krankmeldung gäbe. Die gibt es. Nur habe ich die bis heute nicht abgegeben (vergessen einzupacken)

Nun erhielt ich heute (03.08.) eine schriftliche Abmahnung das ich die Krankmeldung nicht abgegeben habe (die Ermahnung gab es erst letzte Woche) und dies eine Verletzung meiner Pflichten seien.

Was mich aber nun wirklich auf die Palme bringt ist die Aussage in der Abmahnung das mir das Gehalt für die drei Tage (2 tage krank ohne Krankschreibung, ab dem dritten dann das gehalt kürzen).
Wir arbeiten hier mit Gleitzeit/Arbeitszeitkonten. Laut Betriebsvereinbarung können wir "selbstverwaltend" von -20 Stunden bis +45 Stunden ansammeln. Durch die Fehlzeiten würden ich also auf ziemlich genau -20 Stunden fallen. Trotzdem will der AG zur Verrechnung das Gehalt kürzen.

Darf er das? Darf er mir auch eine Ermahnung UND eine Abmahnung zum gleichen Vorfall ausstellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von duranos):

Nun habe ich die Krankmeldung leider in der Folgewoche nicht beigebracht. Dies hatte zur folge das ich am 27.07 von unserem Personalchef eine schriftliche Ermahnung erhalten habe. Dort wurde aufgeführt das die Krankmeldung laut Gesetz ab dem 3. Tag beim Personalbüro eingegangen sein musste - Soweit so gut, da gibt es auch nichts darüber zu meckern.


Also wurde die Ermahnung wegen fehlender AU erteilt bzw. eigentlich wegen unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz.

Zitat:
Der Personalchef behauptete das es keine Krankmeldung gäbe. Die gibt es. Nur habe ich die bis heute nicht abgegeben (vergessen einzupacken)


Für den Personlachef existiert tatsächlich keine AU. Ob es sie gibt oder nicht kann ihm im Moment tatsächlich egal sein. DU hast sie nicht abgegeben. Obwohl du seit dem 21.7. wieder gesund bist und arbeiten gehst und eine Mahnung wegen der nicht abgegebenen AU bekommen hast, hast du sie nach wie vor nicht nachgereicht. Was soll denn der Personalchef denken? DÜrfte dir auch klar sein, dass sein Gedanke ist "der hat vom Arzt gar keine AU bekommen".

Zitat:
Nun erhielt ich heute (03.08.) eine schriftliche Abmahnung das ich die Krankmeldung nicht abgegeben habe (die Ermahnung gab es erst letzte Woche) und dies eine Verletzung meiner Pflichten seien.


Aus meiner Sicht auch völlig zurecht. Wer trotz Ermahnung seinen Pflichten nicht nachkommen will, der kassiert eben die Quittung in Form der Abmahnung.

Zitat:
Was mich aber nun wirklich auf die Palme bringt ist die Aussage in der Abmahnung das mir das Gehalt für die drei Tage (2 tage krank ohne Krankschreibung, ab dem dritten dann das gehalt kürzen).
Wir arbeiten hier mit Gleitzeit/Arbeitszeitkonten. Laut Betriebsvereinbarung können wir "selbstverwaltend" von -20 Stunden bis +45 Stunden ansammeln. Durch die Fehlzeiten würden ich also auf ziemlich genau -20 Stunden fallen. Trotzdem will der AG zur Verrechnung das Gehalt kürzen.


Warum bringt dich das auf die Palme? DU hast deine Arbeitsleistung für eine bestimmte Stundenzahl schlicht und einfach nicht erbracht und bisher nicht nachgewiesen, dass du tatsächlich krank geschrieben warst. Folglich steht dir da auch erstmal kein Lohn zu. Das AZ-Konto wird ja sicher auch an bestimmte Bedingungen gebunden sein und dazu dienen Schwankungen durch das Arbeitsvolumen auszugleichen und nicht dazu dem AN ohne Absprache Freizeit zu verschaffen. (das dein AG diese Stunden nicht als Fehlzeiten auf das AZ-Konto fließen lassen will, sollte dir allerdings in Bezug auf die Sicherheit deines Arbeitsplatzes zu denken geben)

Zitat:
Darf er das? Darf er mir auch eine Ermahnung UND eine Abmahnung zum gleichen Vorfall ausstellen?


Nenn mir einen Grund, warum er das nicht dürfen sollte. Die Ermahnung dient dazu, milder als bei der Abmahnung, ein Fehlverhalten zu kritisieren und klar zu machen, dass dieses abzuändern ist. Anscheindend hat dieses milde Mittel nicht geholfen, so dass es vom AG nochmal durch Abmahnung bemängelt wurde. Was soll er denn auch sonst machen? Im Moment muss er davon ausgehen, dass du ihm ihn Bezug auf die Erkrankung schlicht und einfach angelogen hast. Sonst wäre die AU ja bereits bei ihm. Wer täglich zur Arbeit fährt kann ja schließlich auch diesen kleinen Zettel einpacken (hast du denn den anderen Teil des Zettels wenigstens schon an die KK geschickt)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Darf er mir auch eine Ermahnung UND eine Abmahnung zum gleichen Vorfall ausstellen?

Das sollte rechtlich kein Problem sein. Was sich ausschließen würde: Abmahnung und folgende Kündigung in derselben Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von duranos):
Darf er das?

Ja, darf er.

Wenn man Überstunden verbrauchen will, kann man ja fragen ob das geht.



Zitat (von duranos):
Darf er mir auch eine Ermahnung UND eine Abmahnung zum gleichen Vorfall ausstellen?

Ja klar.
Die Ermahnung ist nur eine Erinnerung.
Und wenn die Erinnerung nichts bringt, dann folgt die Abmahnung: eine konkrete Rüge von Pflichtverletzungen, Vorstufe zur (fristlosen) Kündigung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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