Im Juni endet die Elternzeit mit meinem 1. Kind. Geplant ist ein Wiedereinstieg in den Job (Teilzeit) ab Juli. Jetzt bin ich wieder schwanger und der neue Mutterschutz beginnt im November. Kann mich der Arbeitgeber freistellen bis dahin, wenn er nicht darauf besteht, dass ich in diesen 5 Monaten arbeiten komme? Kann ich einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung verlangen?
Erneut schwanger nach Elternzeit
30. April 2005
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Frage vom 30. April 2005 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneut schwanger nach Elternzeit
#1
Antwort vom 30. April 2005 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (50141 Beiträge, 17563x hilfreich)
Man kann vieles vereinbaren und verlangen. Es mpüssen nur beide Seiten damit einverstanden sein.
Dass der Arbeitgeber Dich für die Zeit freistellt, halte ich ja noch für möglich.
Aber dass der AG Dir eine Abfindung dafür zahlen soll, dass Du aufhören möchtest zu arbeiten, halte ich schon für eine abenteuerliche Vorstellung.
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