Schönen guten Morgen zusammen,
ein AN ist von Mittwoch bis Freitag arbeitsunfähig geschrieben. Ab Dienstag der darauffolgenden Woche hat der AN Urlaub.
Fall er am darauffolgenden Montag immer noch nicht arbeitsfähig ist, reicht es, wenn er sich beim AG für diesen Tag nur krank meldet oder benötigt er für diesen einzelnen Tag eine erneute AU und sei es nur für diesen einen Tag?
Dem ganzen ist hinzuzufügen, dass der AN an besagtem Montag seinen letzten Arbeitstag hat, da er das Arbeisverhältnis gekündigt hat.
Vielen Dank!
Michibrowneyes
Erneute AU erforderlich?
4. August 2008
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Frage vom 4. August 2008 | 08:35
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Erneute AU erforderlich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 4. August 2008 | 09:22
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
ja, für diesen montag muss erneut eine au vorgelegt werden oder du nimmst unbezahlten urlaub.
Und jetzt?
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