Erneute Probezeit nach Firmenverkauf

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Franky43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erneute Probezeit nach Firmenverkauf

Hallo alle zusammen,

vielleicht kann mir da jemand mehr zu sagen wie es sich verhält. Unsere Firma wurde verkauft und alle hatten die Probezeit schon ca. 6 Monate hinter sich. Nach dem Verkauf erhielten wir alle einen Aufhebungsvertrag und im gleichen Atemzug den neuen Arbeitsvertrag für die gleiche Tätigkeit. Dieser Arbeitsvertrag wurde 1 zu 1 übernommen und die Daten für die Probezeit wurden entsprechend geändert so das man nun wieder 6 Monate Probezeit hat. Zu diesem Zeitpunkt waren alle schon 1 Jahr beschäftigt. Nun stellt sich natürlich die Frage in wie weit die erneute Probezeit erlaubt ist !

Wenn mir da jemand helfen könnte sei es mit entsprechenden Links oder direkten Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG

Frank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Frank, so ganz verständlich ist es jetzt nicht. Wann wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht? Nach 1 Jahr bei der neuen Firma oder gleich bei der Übernahme?

MfG

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#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Franky43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für Die Antworten hier.

Übrigens wurde der Aufhebungsvertrag am 19.12.2006 unterschrieben und der neue Arbeitsvertrag am 30.12.2006. Der alte Arbeitsvertrag begann am 02.01.2006 und der neue nun am 01.01.2007. Dieses soll als Zusatzinformation dienen.

MfG

Frank

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn du unterschreiben hast, ist eh alles zu spät. Für die Zukunft, wenn die Firma verkauft wird, wird auch der Arbeitsvertrag mit verkauft inkl. aller Rechte/Pflichten.

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#5
 Von 
Franky43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi nochmal,

nachdem ich nun mit einem Anwalt gesprochen habe möchte ich es nicht versäumen kurz zu erleutern wie es läuft.
Selbst wenn unterschrieben wurde so sind Aufhebungsvertrag wie neuer Arbeitsvertrag nichtig. Es besteht sozusagen ein mündlicher Vertrag wobei dieser dann dem Allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt. Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber hätte eine Kündigungsschutzklage guten Erfolg vor dem Gericht. Ebenso ist eine erneute Probezeit nichtig.
Nachzulesen unter Lemgoer Modell und Erfurter Kommentar
§ 613a Abs. 4 BGB
Interessant wäre auch :
ArbG Bremen 5 Ca 5092/01 Urtail vom 06.09.2001

Nun hoffe ich auch einigen anderen geholfen zu haben und bedanke mich nochmal recht herzlich für die Mithilfe und die Antworten

MfG

Frank

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