Hallo,
ich habe das Arbeitsverhältnis am 14.12.07 angetreten (Teilzeit, 5x5 Std. pro Woche).
Laut Arbeitsvertrag habe ich jährlich 24 Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch wird anteilig nach Dienstantritt gewährt.
Frage: wenn ich am 22.9. zum 17.10. kündige und bisher 12 Urlaubstage genommen wurden - wieviele Urlaubstage verbleiben mir dann? Gilt hier die Regelung, dass nach einem halben Jahr der volle Urlaub gewährt werden muss - oder habe ich da etwas falsch verstanden? Der AG ist der Meinung, mir stünden nur noch 6 Urlaubstage zu (9 Mon. à 2 Tage Urlaub= 18 Tage Anspruch- 12).
Und: zur Generierung von Urlaubstagen zählen wohl nur ganze Monate- kalendarisch oder nach Einstellungstermin? Soll heißen- würde mir bei einem Ausscheiden zum 17.10 noch ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen für diesen Monat entstehen, da ich am 14.12. eingestellt wurde?
Danke für Eure Meinungen !!
-- Editiert von BettinaS am 22.09.2008 23:44:46
Errechnung Urlaubsanspruch bei Kündigung EILT!!
Hallo,
quote:
oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Nein, hast du nicht.
MfG
@venotis
danke für deine Hilfe.
Das heisst dann also tatsächlich, dass ich noch 12 Urlaubstage habe?
Was kann ich tun, wenn der AG diesen Anspruch bestreitet? Ich möchte die neue Stelle am 01.10. antreten können...
Danke!!
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1. darfst du im Urlaub sowieso keiner Erwerbstaetigkeit nachgehen (sofern diese dem Erholungszeck des Urlaubs widerspricht).
2. benoetigst du fuer den Zeitraum 1.10. bis 17.10. mindestens 13 Urlaubstage (wenn bei deinen insgesamt 24 Urlaubstagen Arbeitstage/5 Tage Woche gemeint sind, wenn Werktage gemeint sind - gesetzlicher Mindestanspruch 24 Werktage - sogar 15).
3. kannst du den Urlaub natuerlich nur dann nehmen, wenn der von deinem Arbeitgeber auch genehmigt wurde. Das kann der aber unter bestimmten Voraussetzungen auch verweigern. Dann musst du bis zum 17. 10. auch dort arbeiten und bekommst den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt.
Gruss
CAM
dieses thema gabs schon zu hauf in diesem forum
und immer wieder liest man solch einen "unsinn".
24 geteilt duch 12 monate ergibt 2.
wenn feststeht das der AN vor ende des jahres (31.12.) kündigt, wird der AG natürlich nur noch den anteiligen urlaub genehmigen. und der anteilige urlaub bis 17.10. für 2008 sind aufgerundet 20 tage da der AN vorzeitig ausscheidet.
wenn man in einem jahr ( 01.01. -31.12 ) mehr als 6 monate ununterbrochen in dem unternehmen beschäftigt war (ist), hat man anspruch auf sein gesamten jahresurlaub ( in dem fall 24 tage). der TE hat ihn aber noch nicht vor seiner kündigung in anspruch genommen.
der urlaubsanspruch vom 14.12 zählt nicht zum jahr 2008!
'Der AG ist der Meinung, mir stünden nur noch 6 Urlaubstage zu (9 Mon. à 2 Tage Urlaub= 18 Tage Anspruch- 12).'
das mit den 9 monaten solltest du noch einmal mit deinem chef klären, da du ja bis 17.10. eingestellt bist! von 01.januar bis 17.oktober sind mehr als 9 monate...;)!
zwei tage sollten da noch zu den restliche 6 tagen dazu kommen, da aufgerundet werden sollte.
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