Ersetzt Ausbildungsvertrag 450€ Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
foreveryoung07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersetzt Ausbildungsvertrag 450€ Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber

Hallo Zusammen,

Fall: Person A hat ein Nebenjob zum 01.09.2015 begonnen am 01.11.2015 hat die Person eine Ausildung zum fitnessökonom beim gleichen Arbeitgeber begonnen. Ab dem 01.11.2015 erfolgte keine Abrechnung mehr über den 450€ Job, dieser wurde aber nie schriftlich gekündigt und war auch nicht befristet.

Nun wurde der Ausbildungsvertrag jetzt beendet.

Ich bin der Meinung das der Nebenjobvertrag durch den Ausbildungsvertrag ersetzt wurde, da man ja auch unter anderem nicht beim gleichen Arbeitgeber noch als 450€ abgerechnet werden darf.

Gibt es gegenteilige Meinungen oder gleiche Meinungen die sich auf eine Rechtssprechung / Erfahrungen beziehen?.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Da das ganze ja über 3 Jahre so lief, gibt es da nichts mehr dran zu diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17353 Beiträge, 6462x hilfreich)

Dass ein Ausbildungsvertrag einen Arbeitsvertrag wirklich 'ersetzen' kann, also an dessen Stelle tritt, halte ich vom Prinzip her eher für problematisch - die Sache mit den Äpfeln und Birnen, unterschiedliche Kategorien halt.
Faktisch wird es aber so sein, dass sich die Sache mit dem Minijob über die angegebenen Zeiträume auch ohne Kündigung sozusagen erledigt hat, wenn man so will durch konkludentes Handeln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von foreveryoung07):
Ich bin der Meinung das der Nebenjobvertrag durch den Ausbildungsvertrag ersetzt wurde

Nö, denn der 450-EUR Vertrag wurde ja nicht gekündigt. Oder findet sich was dazu in den vertraglichen Vereinbarungen?
Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich gekündigt werden.

Wenn man jedoch 3 Jahrelang weder Arbeitsleistungen erbracht hat, noch Arbeitsleistungen abgerufen wurden und keine Abrechnungen erfolgten, dann könnte man von einer Aufhebung des Vertrages ausgehen. Die geht auch mündlich oder konkludent.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
foreveryoung07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich gekündigt werden.


Das ist natürlich richtig, das regelt auch die Schriftform im Vertrag. Denn wäre auch ich der Auffassung das durch das konkludente handeln er aufgehoben wird. Denn gleichzeitig ein Ausbildungsvertrag und 450€ Vertrag beim selbigen Arbeitgeber, ist meiner Meinung nach nicht Praxisnah oder ?

0x Hilfreiche Antwort

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