Erst krank, dann gekündigt = Resturlaub?

14. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Erst krank, dann gekündigt = Resturlaub?

Hallo,

ich bin aktuell im Krankengeld. Ich habe aus dem letzen Jahr noch Resturlaub (5) und in diesem Jahr (trotz Krankengeld) schon Urlaubsanspruch von 14 Tagen.

Nun kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum 30.06.11

Ich habe ingesamt 19 Urlaubstage und wollte wissen, in wie weit dieser ausgezahlt wird?

Grüße und danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15819 Beiträge, 6023x hilfreich)

was heißt: 'in wieweit'? das urlaubsentgelt wird ausbezahlt, wenn und da du ihn nicht nehmen kannst bis zum ende des AV. du bekommst es aber erst, wenn du wieder gesund bist.

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#2
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsvertrag zum 30.06. gekündigt.

Bis zum 30.06. werde ich auch vorraussichtlich krank bleiben und dann gibt es keinen Vertrag mehr zwischen mir une meinem Arbeitgeber.

Ich wollte halt nur sicher gehen, nicht das der Arbeitgeber nachher sagt, es müsse mir den Urlaub nicht ausbezahlen....

Es sind immerhin dann circa 1900 Euro (vor Steuer) die ich für einen Umbau gut gebrauchen kann.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17786 Beiträge, 8036x hilfreich)

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie weiter Krankengeld?

Sollten Sie statt dessen Arbeitslosengeld beantragen, wird das Urlaubsentgelt auf Ihr Alg angerechnet und Sie erhalten für die Tage, für die Sie Anspruch auf Urlaubsentgelt haben, kein Alg.

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua05.htm

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#4
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

der Grund der Krankheit ist quasi die Arbeit. Körperlich schaffe ich diese nicht mehr, daher wird mir vom Arzt (und Krankenkassenarzt) geraten die Anstellung zu kündigen.

Aber ich bin nicht (wie man so schön sagt) kaputt geschrieben oder werde ein Frührenter.

Ich erhalte keine Sperre vom Arbeitsamt (wurde alles im Vorfeld geklärt).

Den Urlaub, welcher ausgezahlt werden soll ist der Resturlaub aus 2010 sowie der Urlaub für Januar 2011 - Juni 2011. Die Arbeitslosigkeit würde ja erst am 01.07.2011 eintreten.

Warum sollte Urlaub (Anspruch vor beginn der Arbeitslosigkeit) auf ALG1 angerechnet werden? Verstehe ich nicht.

Danke für die Antwort!

Grüße

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17786 Beiträge, 8036x hilfreich)

Sie fragen:
"Warum sollte Urlaub (Anspruch vor beginn der Arbeitslosigkeit) auf ALG1 angerechnet werden?"

Weil es im Gesetz steht:

§ 143 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
....
(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1839 Beiträge, 484x hilfreich)

quote:
Warum sollte Urlaub (Anspruch vor beginn der Arbeitslosigkeit) auf ALG1 angerechnet werden? Verstehe ich nicht.


Ganz so ist es auch nicht. Wenn Sie kein Krankengeld erhalten und wieder arbeitsfähig sind, bewirkt dieser fiktive Urlaub, dass sie um den Urlaubsanspruch verzögert ALG I erhalten. Wenn Sie beispielsweise noch einen Monat Urlaubsanspruch hätten, beginnt die ALG I-Zahlung einen Monat später. Sollten Sie keine Arbeit finden, erhalten Sie aber trotzdem genau ein Jahr lang ALG-I. D.h. angerechnet wird es nicht sondern der Beginn der Arbeitslosigkeit ist dann um einen Monat verzögert.


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