Erstattung Praxisgebühr

22. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Little___
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Praxisgebühr

Hallo,

mein Arbeitgeber fordert einen Krankenschein auch nach nur einem Kranktag. OK, den habe ich, war ja schließlich krank. Nun mußte ich die Praxigebühr bezahlen. Muß der Arbeitgeber diese erstatten ? Ich wäre sonst nicht zum Arzt.

Danke und Grüße

Little




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
Muß der Arbeitgeber diese erstatten?


Nö Little, muss er nicht.

MfG

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#2
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

Sicher?
Ich denke schon, dass der AG das bezahlen muss.

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#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 86x hilfreich)

Hallo Sven Rother.

Da liegst Du leider falsch !

Die Praxisgebühr ist immer vom Patienten zu bezahlen, es sei denn der Patient ist davon nachweislich durch die KK befreit.

Um Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu bekommen, muß der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber NACHWEISEN !
Normalerweise muß der Arbeitnehmer JEDEN krankheitsbedingten Ausfall durch entsprechende Nachweise belegen.
In manchen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen enthaltene Regelungen, daß ein Nachweis erst ab dem 3. Krankheitstag vorgelegt werden muß, sind Kulanzregelungen, die bei den nächsten Tarifverhandlungen oder bei einem anderen Arbeitsvertrag durchaus gestrichen werden können !

Kosten, die durch die Beschaffung der nötigen Nachweise entstehen, wie z.B. Gebühren für Atteste, Praxisgebühr, Porto für den Versand der Bescheinigungen usw. sind vom Arbeitnehmer zu tragen.

Inwieweit der Arbeitnehmer eventuell solche Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen könnte, steht auf einem anderen Blatt.

Schöne Grüße

RobertRatlos

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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

Die 3 Kalendertage haben nicht mit AV oder TV zu tun.

Schaust du hier:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Aber wenn der AG die AU bereits für den ersten Tag verlangt ist die Praxisgebühr trotzdem Sache des AN.

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#5
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 842x hilfreich)

Mal unabhängig davon, ob der AG die Praxisgebühr ersetzen muss, oder nicht: Lohnt es sich, sich deswegen mit dem AG anzulegen?

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