Hallo,
mein Arbeitgeber fordert einen Krankenschein auch nach nur einem Kranktag. OK, den habe ich, war ja schließlich krank. Nun mußte ich die Praxigebühr bezahlen. Muß der Arbeitgeber diese erstatten ? Ich wäre sonst nicht zum Arzt.
Danke und Grüße
Little
Erstattung Praxisgebühr
quote:
Muß der Arbeitgeber diese erstatten?
Nö Little, muss er nicht.
MfG
Sicher?
Ich denke schon, dass der AG das bezahlen muss.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Sven Rother.
Da liegst Du leider falsch !
Die Praxisgebühr ist immer vom Patienten zu bezahlen, es sei denn der Patient ist davon nachweislich durch die KK befreit.
Um Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zu bekommen, muß der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber NACHWEISEN !
Normalerweise muß der Arbeitnehmer JEDEN krankheitsbedingten Ausfall durch entsprechende Nachweise belegen.
In manchen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen enthaltene Regelungen, daß ein Nachweis erst ab dem 3. Krankheitstag vorgelegt werden muß, sind Kulanzregelungen, die bei den nächsten Tarifverhandlungen oder bei einem anderen Arbeitsvertrag durchaus gestrichen werden können !
Kosten, die durch die Beschaffung der nötigen Nachweise entstehen, wie z.B. Gebühren für Atteste, Praxisgebühr, Porto für den Versand der Bescheinigungen usw. sind vom Arbeitnehmer zu tragen.
Inwieweit der Arbeitnehmer eventuell solche Kosten in seiner Steuererklärung geltend machen könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Schöne Grüße
RobertRatlos
-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "
Die 3 Kalendertage haben nicht mit AV oder TV zu tun.
Schaust du hier:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Aber wenn der AG die AU bereits für den ersten Tag verlangt ist die Praxisgebühr trotzdem Sache des AN.
Mal unabhängig davon, ob der AG die Praxisgebühr ersetzen muss, oder nicht: Lohnt es sich, sich deswegen mit dem AG anzulegen?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
29 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten