Erstattung Reisekosten Vorstellungsgespräch

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sita800
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstattung Reisekosten Vorstellungsgespräch

Hallo!
Im Oktober 07 hatte ich ein Vorstellungsgespräch in HAmburg. Eingeladen wurde ich von einem recht großen und finanzkräftigen Unternehmen der Immobilienbranche.
Ich musste von Bayern nach Hamburg ein Flugticket über 300 Euro kaufen um das Vorstellungsgespräch wahrnehmen zu können.
Nach dem Gespräch hab ich meine Reisekostenbelege per Email an das Unternehmen zur Verrechnung gesendet und eine Email erhalten, dass die Belege zur Unterschrift gereicht wurden und das Geld an mich überwiesen wird.
Das war Ende November. Das GEld habe ich nie erhalten.
NAchdem ich nochmal einen friendly reminder im Dezember per Email geschickt habe, habe ich immer noch nichts von dem Unternehmen gehört noch bekommen!!
Was soll ich denn jetzt noch machen?
Soweit ich weiss ist das Unternehmen zur Erstattung verpflichtet wenn nicht explizit (!) in der Einladung darauf hingewiesen wurde, dass Reisekosten nicht erstattet werden.
Danke für Ratschläge, denn 300 Euro sind für mich eine Menge Geld.
Danke




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rheingau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gem. § 670 BGB hat der Stellenbewerber in der Regel einen Anspruch auf Erstattung der für die Vorstellung angefallenen Kosten. Es sei denn, es ist ausdrücklich anders verabredet.
Einklagen. Gruß aus Rüdesheim



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