Erstattung Reisekosten

8. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go649367-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Reisekosten

Hallo zusammen,
für meinen Beruf als wiss. Mitarbeiter an einer Hochschule muss ich unregelmäßig auf Dienstreise gehen. Die Summe meiner Auslagen (ohne Verpflegungspauschale) beläuft sich auf mittlerweile über 500€. Meine älteste, noch offene Reisekostenabrechnung wurde im Februar eingereicht. Vor genau 2 Wochen habe ich bereits eine erste Email geschickt um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkunden. Wurde bisher nicht beantwortet. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine Email ignoriert wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich? Fristsetzung? Was ist angemessen? Welche Punkte sollten in einer Mahnung/Fristsetzung enthalten sein? (Zeitpunkt, Zinsen?, Klagedrohung?,...)
Viele Grüße
JM

-- Editiert von Moderator topic am 8. November 2023 15:14

-- Thema wurde verschoben am 8. November 2023 15:14




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von go649367-6):
Wurde bisher nicht beantwortet. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine Email ignoriert wurde.
Oder sie kam nicht an?
Zitat (von go649367-6):
Welche Möglichkeiten habe ich?
Zunächst schriftlich und nachweislich (zB per Einwurf-Einschreiben) vom AG unter angemessener Frist die Auszahlung der seit xxDatum aufgelaufenen Reisekosten fordern. Zunächst noch auf Zinsberechnung und Klageandrohung verzichten.
Zitat (von go649367-6):
um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkunden.
Was hätte man dir antworten sollen?---zB wird bearbeitet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9857 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von go649367-6):
Vor genau 2 Wochen habe ich bereits eine erste Email geschickt um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkunden. Wurde bisher nicht beantwortet. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine Email ignoriert wurde.


Na dann würde ich mal in die Verwaltung der Hochschule gehen, ins zuständige Sekretariat. Das macht immer mehr Sinn als Mails zu schreiben. Und dort kann man sich ja dann direkt informieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
go649367-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oder sie kam nicht an?

Nach Rücksprache mit Kollegen, ist es scheinbar üblich, dass man darauf keine Antwort erhält. Wie eine Email nicht ihr Ziel finden sollte ist mir schleierhaft, aber vermutlich nicht unmöglich. Bei mehreren unbeantworteten Nachrichten von unterschiedlichen Absendern, würde ich aber von Absicht ausgehen.
Zitat (von Anami):
Zunächst schriftlich und nachweislich (zB per Einwurf-Einschreiben) vom AG unter angemessener Frist die Auszahlung der seit xxDatum aufgelaufenen Reisekosten fordern. Zunächst noch auf Zinsberechnung und Klageandrohung verzichten.

Die Zins- und Klagedrohung dann nach Ablauf der Frist, oder erst eine 2. Frist?
Zitat (von Anami):
Was hätte man dir antworten sollen?---zB wird bearbeitet?

"Liegt beim Dezernat für Recht", "Es sind noch offene Fragen zur Abrechnung", "Wir sind unfähig und anstatt Prozesse zu beschleunigen, bauen wir immer weiter neue Arbeitsschritte ein, weil irgendwann geht es dadurch vielleicht etwas schneller voran",...
Irgendeine Rückmeldung wäre meiner Meinung nach gut gewesen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von go649367-6):
ist es scheinbar üblich, dass man darauf keine Antwort erhält.
Dann ist es eben dort so.
Dass E-Mails nicht am Ziel ankommen, ist tatsächlich nicht unmöglich.
Aber danke, dass du im Nachgang mitteilst, dass du schon nachgefragt hat und auch schon Antworten erhalten hast. Selbst, wenn du Absicht unterstellst, bist du heute noch keinen Schritt weiter.
Zitat (von go649367-6):
Die Zins- und Klagedrohung dann nach Ablauf der Frist, oder erst eine 2. Frist?
Wie du möchtest.
Zitat (von go649367-6):
Irgendeine Rückmeldung wäre meiner Meinung nach gut gewesen.
Ja. Und nun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20215 Beiträge, 7318x hilfreich)

Ich würde wohl die Reisekostenordnung (nochmals) lesen und mit der Personalvertretung Kontakt aufnehmen.
Und - nebenher - ist dieses Verhalten neu ggü. früheren Jahren?
Hingehen und nachfragen scheint mir auch mehr zu versprechen, als böse Mails zu schreiben.
Klagen kannst du immer noch.

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#6
 Von 
esci
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde erstmal alle weiteren Dienstreisen aussetzen bzw. hierfür einen Reisekostenvorschuss einfordern.

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