Hallo zusammen,
für meinen Beruf als wiss. Mitarbeiter an einer Hochschule muss ich unregelmäßig auf Dienstreise gehen. Die Summe meiner Auslagen (ohne Verpflegungspauschale) beläuft sich auf mittlerweile über 500€. Meine älteste, noch offene Reisekostenabrechnung wurde im Februar eingereicht. Vor genau 2 Wochen habe ich bereits eine erste Email geschickt um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkunden. Wurde bisher nicht beantwortet. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine Email ignoriert wurde.
Welche Möglichkeiten habe ich? Fristsetzung? Was ist angemessen? Welche Punkte sollten in einer Mahnung/Fristsetzung enthalten sein? (Zeitpunkt, Zinsen?, Klagedrohung?,...)
Viele Grüße
JM
-- Editiert von Moderator topic am 8. November 2023 15:14
-- Thema wurde verschoben am 8. November 2023 15:14
Erstattung Reisekosten
8. November 2023
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Frage vom 8. November 2023 | 10:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Reisekosten
#1
Antwort vom 8. November 2023 | 11:09
Von
Status: Unbeschreiblich (40211 Beiträge, 6550x hilfreich)
Oder sie kam nicht an?Zitat :Wurde bisher nicht beantwortet. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine Email ignoriert wurde.
Zunächst schriftlich und nachweislich (zB per Einwurf-Einschreiben) vom AG unter angemessener Frist die Auszahlung der seit xxDatum aufgelaufenen Reisekosten fordern. Zunächst noch auf Zinsberechnung und Klageandrohung verzichten.Zitat :Welche Möglichkeiten habe ich?
Was hätte man dir antworten sollen?---zB wird bearbeitet?Zitat :um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkunden.
#2
Antwort vom 8. November 2023 | 11:15
Von
Status: Unparteiischer (9857 Beiträge, 2076x hilfreich)
Zitat :Vor genau 2 Wochen habe ich bereits eine erste Email geschickt um mich nach dem Bearbeitungsstand zu erkunden. Wurde bisher nicht beantwortet. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine Email ignoriert wurde.
Na dann würde ich mal in die Verwaltung der Hochschule gehen, ins zuständige Sekretariat. Das macht immer mehr Sinn als Mails zu schreiben. Und dort kann man sich ja dann direkt informieren
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#3
Antwort vom 8. November 2023 | 11:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Oder sie kam nicht an?
Nach Rücksprache mit Kollegen, ist es scheinbar üblich, dass man darauf keine Antwort erhält. Wie eine Email nicht ihr Ziel finden sollte ist mir schleierhaft, aber vermutlich nicht unmöglich. Bei mehreren unbeantworteten Nachrichten von unterschiedlichen Absendern, würde ich aber von Absicht ausgehen.
Zitat :Zunächst schriftlich und nachweislich (zB per Einwurf-Einschreiben) vom AG unter angemessener Frist die Auszahlung der seit xxDatum aufgelaufenen Reisekosten fordern. Zunächst noch auf Zinsberechnung und Klageandrohung verzichten.
Die Zins- und Klagedrohung dann nach Ablauf der Frist, oder erst eine 2. Frist?
Zitat :Was hätte man dir antworten sollen?---zB wird bearbeitet?
"Liegt beim Dezernat für Recht", "Es sind noch offene Fragen zur Abrechnung", "Wir sind unfähig und anstatt Prozesse zu beschleunigen, bauen wir immer weiter neue Arbeitsschritte ein, weil irgendwann geht es dadurch vielleicht etwas schneller voran",...
Irgendeine Rückmeldung wäre meiner Meinung nach gut gewesen.
#4
Antwort vom 8. November 2023 | 13:00
Von
Status: Unbeschreiblich (40211 Beiträge, 6550x hilfreich)
Dann ist es eben dort so.Zitat :ist es scheinbar üblich, dass man darauf keine Antwort erhält.
Dass E-Mails nicht am Ziel ankommen, ist tatsächlich nicht unmöglich.
Aber danke, dass du im Nachgang mitteilst, dass du schon nachgefragt hat und auch schon Antworten erhalten hast. Selbst, wenn du Absicht unterstellst, bist du heute noch keinen Schritt weiter.
Wie du möchtest.Zitat :Die Zins- und Klagedrohung dann nach Ablauf der Frist, oder erst eine 2. Frist?
Ja. Und nun?Zitat :Irgendeine Rückmeldung wäre meiner Meinung nach gut gewesen.
#5
Antwort vom 8. November 2023 | 15:40
Von
Status: Heiliger (20215 Beiträge, 7318x hilfreich)
Ich würde wohl die Reisekostenordnung (nochmals) lesen und mit der Personalvertretung Kontakt aufnehmen.
Und - nebenher - ist dieses Verhalten neu ggü. früheren Jahren?
Hingehen und nachfragen scheint mir auch mehr zu versprechen, als böse Mails zu schreiben.
Klagen kannst du immer noch.
#6
Antwort vom 8. November 2023 | 15:48
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich würde erstmal alle weiteren Dienstreisen aussetzen bzw. hierfür einen Reisekostenvorschuss einfordern.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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