Bin nicht ganz sicher, ob es die richtige Rubrik ist, aber ich stelle mal die Frage.
Durch einen Einstellungsfehler in der Software wurden zuviel Beiträge an die Sozialversicherung für Gleitzonen-Mitarbeiter abgeführt.
Diese werden nun nach Entdeckung des Fehlers seitens der Krankenkassen erstattet und stehen dem Mitarbeiter zu und müssen diesem ausgezahlt werden.
Was passiert aber mit einer Erstattung, wenn der Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen ist und die bekannten Daten wie Anschrift, Telefon veraltet sind. Also eine Erstattung nicht möglich. Verbleibt das Geld dann im Unternehmen?
Erstattung SV-Beiträge Gleitzone
9. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juli 2014 | 14:06
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 8x hilfreich)
Erstattung SV-Beiträge Gleitzone
#1
Antwort vom 9. Juli 2014 | 14:08
Von
Status: Unbeschreiblich (34404 Beiträge, 17794x hilfreich)
Wie wäre denn ganz einfach mal mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt - Name und alte Adresse haben Sie ja...
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.139
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten