Hallo ,
Ich habe bis vor kurzem in einem großen internationalem unternehmen im berreich vertrieb als studentische Aushilfe gearbeitet. In meiner Etage bzw Abteilung ging seit Anfang November bis Ende Januar die Telefonanlage nicht. Sie war Defekt und es ließ sich so schnell anscheinend keine Lösung finden. Stattdessen waren meine Kollegen und ich (bis zu 8 Personen) gezwungen von einem Mobiltelefon , welches extra als Ersatz beigesteuert wurde,zu telefonieren. Bei der Vielzahl zu führenden Kundengesprächen und sonstigen Telefonaten auch nach / von außerhalb war es selten möglich auf dieses Handy zurückzugreifen. Desweiteren musste man von außerhalb bei jeglichen Anliegen auch auf dieses Handy anrufen. Da ich keine flatrate für dieses Netz habe und ich nicht wie üblich von meinem privathandy auf Festnetz ins Büro anrufen könnte sondern auch auf dieses Handy anrufen musste entstanden einige hohe Telefonkosten für mich bei meinem privat Anbieter. Insgesamt in den knapp drei Monaten Mehrkosten von 120 Eu. Auf Nachfrage bekam ich die Anzwort, dass diese kosten mir erstattet werden sofern ich einen einzelverbindungsnachweis erbringe. Diesen reichte ich vor zwei Wochen ein und bis jetzt hat sich nix getan und nach mehrmaliger Nachfrage heißt es die kosten werden nicht erstattet und es wäre Zitat:" unterste Schublade sowas vom ehemaligen Arbeitgeber zu verlangen" und das obwohl es mir per Email und mehrmals mündlich zugesichert wurde Zu alledem wurde nun mein befristeter Vertrag nicht verlängert und ich Scheide aus dem unternehmen aus. Wie kann ich nun weiter verfahren? Anwalt (Rechtsschutz vorhanden)? Ist der Streiterei zu gering, dass es sich lohnt?
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Erstattung Telefonkosten
17. Februar 2013
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Frage vom 17. Februar 2013 | 23:12
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Erstattung Telefonkosten
#1
Antwort vom 18. Februar 2013 | 07:46
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
/// Ist der Streiterei zu gering, dass es sich lohnt?
Die Frage kannst du dir nur selbst beantworten.
Allgemein: Zustehen wird dir der Ausgleich des Aufwands.
Die erste Instanz beim ArbGericht erfordert keinen Anwalt - du kannst deine Forderung direkt einreichen, ein Rechtspfleger wird dir helfen. Gerichtskosten werden anfallen, halten sich aber in Grenzen.
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#2
Antwort vom 18. Februar 2013 | 07:49
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2539x hilfreich)
quote:
Anwalt (Rechtsschutz vorhanden)?
Da sollte man vielleicht abwägen, ob man für die geringe Summe bereits die RV belastet. Bekanntermassen wird so eine Versicherung auch schnell mal gekündigt und bei der 1. Instanz im Arbeitsrecht fallen auf jeden Fall für die RV Kosten an, da die RA-Gebühren von jeder Seite selber zu tragen sind.
Insofern könnte man m.E. auch das Geld selber beim Arbeitsgericht einklagen.
Gibt es keinen Betriebsrat in dem Betrieb, der vermittlen könnte?
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#3
Antwort vom 18. Februar 2013 | 07:51
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2539x hilfreich)
@blaubär
quote:
Gerichtskosten werden anfallen, halten sich aber in Grenzen.
Der Satz ist in der Form doch Quatsch. Wann fallen Gerichtsgebühren an, wann nicht und wer muss die im Normalfall tragen?
#4
Antwort vom 19. Februar 2013 | 14:39
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
@1000kleinesachen
... heute den superkritischen Tag?
Der Satz besagt doch, dass das Gerichtsverfahren (ohne RA) Gebühren kostet, aber im überschaubaren Rahmen.
Wenn du die Gebühren kennst, schreib sie doch einfach hin.
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