Erstattung von Fahrtkosten

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Erstattung von Fahrtkosten

Kann man eigentlich beim potentiellen Arbeitgeber die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch geltend machen? Wenn ja, auch dann wenn das Vorstellungsgespräch erst am betreffenden Tag durch den AG abgesagt wurde, man aber schon zu dem Ort gefahren ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, die Fahrtkosten kann man geltend machen. Soweit ich weiß sind das pro km 0,30 €.

Wie es allerdings aussieht, wenn der AG den Termin absagt, kann ich Dir leider nicht sagen.

LG

Deejay

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das ist für mich neu, ich bin der Meinung, daß man es nur als Werbungskosten im Einkommensjahresausgleich geltend machen kann.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

läd dich der potenzielle AG zu einem Gespräch ein, muss er die Fahrtkosten übernehmen - es sei denn, er schließt dies vorher ausdrücklich aus und weist dich darauf hin. Der Satz von 30 Cent/km ist der Regelsatz für Spesenabrechungen und wird von vielen Unternehmen auch für die Erstattung der Fahrtkosten von Bewerbern genommen, das ist aber nicht zwingend vorgegeben. Manche erstatten auch den Gegenwert einer Bahnfahrkarte zweiter Klasse. Erstattet werden in jedem Fall die tatsächlich gefahrenen Kilometer, und nicht nur die Entfernungskilometer.

Ob man die Fahrtkosten tatsächlich geltend macht, ist auch immer ein bisschen politische Überlegung. Ich habe bisher bei Unternehmen, wo ich dann tatsächlich angefangen habe, nur auf ausdrückliche Aufforderung hin eine Rechnung eingereicht und dann eben im Lohnsteuerjahresausgleich die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht. Lediglich dort, wo es nix geworden ist, habe ich eine Rechnung hingeschickt. Das ist aber Geschmackssache.

In deinem speziellen Fall weiß ich auch keine 100%ige Empfehlung, würde aber mal sagen, dass es davon abhängt, wie kurz im Voraus die Absage kam. Wenn du um 16.00 Termin hattest und bist aber schon um 10.00 dort gewesen, weil du die hübsche Stadt anschauen wolltest und hattest nur 1 STunde Anfahrt, dürfte das wohl Pech sein. Hattest du aber eine 6stündige Anfahrt und der Termin wurde 2 STunden vorher abgesagt, müsste derAG zahlen. Aber ich würde einfach beim nachgeholten Termin vorsichtig anfragen, wenn es das Gespräch hergibt. Ansonsten einfach REchnung hinschicken. Und wenn es nicht klappen sollte: von der Steuer absetzen.

Gruß karamel

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