Erstattung von Kosten einer Dienstreise

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
juge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Erstattung von Kosten einer Dienstreise

Ich bin bei einem großen Unternehmen (>50000 mitarbeiter) tätig. Für Dienstreisen gibt es sogenannte "Hotel Standards", die die Obergrenzen für Hotelpreise festlegen. Alles darüber wird nicht erstattet. Ich habe nun Anfang Januar eine Dienstreise für März geplant und ein Hotel gebucht. Einige Tage später wurden per E-Mail an alle Kollegen neue "Hotel Standards" geschickt, wobei die Obergrenze für den Zielort meiner Dienstreise reduziert war. Nun war mein Hotel plötzlich teurer als die neue Obergrenze. Ich habe bei demjenigen, der die neuen Hotel Standards geschickt hat, nachgefragt, ob ich mein Hotel trotzdem erstatten soll, oder was ich nun machen soll. Die Antwort war dass die neuen Standards ab diesem Tag gelten, und wenn das Hotel schon gebucht ist, gelten die alten "Hotel Standards". Jetzt bei der Abrechnung wurde von den Kollegen aus der Finanzanteilung gesagt, dass dies nicht stimmt, und dass ich mein Hotel hätte umbuchen müssen auf ein billigeres, und dass die Differenz meiner Kosten zur Obergrenze nicht erstattet wird.
Ist dies rechtlich überhaupt möglich? Sagen wir beispielsweise, meine Dienstreise wäre direkt ein paar Tage später gewesen, dann wäre es ja viel zu spät gewesen umzubuchen. Ich kann mir nicht vorstellen dass dieses Vorgehen arbeitsrechtlich erlaubt ist. Zudem hat mir ja ein anderer Mitarbeiter eine andere Auskunft erteilt (obwohl diese ja anscheinend falsch gewesen sein soll...).
Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Da dürfte es doch irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarung,Richtlinien geben?

Da wäre es interessant zu wissen, was dort genau drinsteht.



Wäre denn überhaupt eine kostenfreie Umbuchung / ein Storno möglich gewesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Anscheinend ist ja genau dies die betriebliche Vereinbarung: dass ich dann hätte umbuchen müssen. Ob das irgendwo so steht, weiß ich aber nicht. Aus sicht der Finanzabteilung, die die Abrechnung macht, ist es einfach so, dass die Kosten über dem Hotelstandard sind, und sie es daher nicht akzeptieren.

Klar, es hätte ja sein können, dass eine kostenfreie Stornierung gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Daher denke ich ja, dass diese ganze Vereinbarung rechtswidrig ist und die mir jetzt trotzdem die vollen Kosten erstatten müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:

Anscheinend ist ja genau dies die betriebliche Vereinbarung: dass ich dann hätte umbuchen müssen


Solange "anscheinend" nicht geklärt ist, ist die Spekulation Zeitverschwendung: Also Einsicht verlange und abklären, ob es eine Regelung für den Fall bereits gebuchter (und ggfs. nicht mehr stornierbarer) Hotelzimmer gibt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
juge
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:

Anscheinend ist ja genau dies die betriebliche Vereinbarung: dass ich dann hätte umbuchen müssen


Solange "anscheinend" nicht geklärt ist, ist die Spekulation Zeitverschwendung: Also Einsicht verlange und abklären, ob es eine Regelung für den Fall bereits gebuchter (und ggfs. nicht mehr stornierbarer) Hotelzimmer gibt.


Vielen Dank! Ist schon mal eine gute Idee. Wäre ich jetzt nicht direkt drauf gekommen.
Das sollen die mir erstmal schriftlich geben, diese Regelung. Bin gespannt, ob es so etwas tatsächlich gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

... dann bleibt noch die Frage, was du machst, wenn es nicht zu klären ist. Streiten? Oder steuerlich den Verlust geltend machen?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen