Ich bin bei einem großen Unternehmen (>50000 mitarbeiter) tätig. Für Dienstreisen gibt es sogenannte "Hotel Standards", die die Obergrenzen für Hotelpreise festlegen. Alles darüber wird nicht erstattet. Ich habe nun Anfang Januar eine Dienstreise für März geplant und ein Hotel gebucht. Einige Tage später wurden per E-Mail an alle Kollegen neue "Hotel Standards" geschickt, wobei die Obergrenze für den Zielort meiner Dienstreise reduziert war. Nun war mein Hotel plötzlich teurer als die neue Obergrenze. Ich habe bei demjenigen, der die neuen Hotel Standards geschickt hat, nachgefragt, ob ich mein Hotel trotzdem erstatten soll, oder was ich nun machen soll. Die Antwort war dass die neuen Standards ab diesem Tag gelten, und wenn das Hotel schon gebucht ist, gelten die alten "Hotel Standards". Jetzt bei der Abrechnung wurde von den Kollegen aus der Finanzanteilung gesagt, dass dies nicht stimmt, und dass ich mein Hotel hätte umbuchen müssen auf ein billigeres, und dass die Differenz meiner Kosten zur Obergrenze nicht erstattet wird.
Ist dies rechtlich überhaupt möglich? Sagen wir beispielsweise, meine Dienstreise wäre direkt ein paar Tage später gewesen, dann wäre es ja viel zu spät gewesen umzubuchen. Ich kann mir nicht vorstellen dass dieses Vorgehen arbeitsrechtlich erlaubt ist. Zudem hat mir ja ein anderer Mitarbeiter eine andere Auskunft erteilt (obwohl diese ja anscheinend falsch gewesen sein soll...).
Vielen Dank!
Erstattung von Kosten einer Dienstreise
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da dürfte es doch irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarung,Richtlinien geben?
Da wäre es interessant zu wissen, was dort genau drinsteht.
Wäre denn überhaupt eine kostenfreie Umbuchung / ein Storno möglich gewesen?
Anscheinend ist ja genau dies die betriebliche Vereinbarung: dass ich dann hätte umbuchen müssen. Ob das irgendwo so steht, weiß ich aber nicht. Aus sicht der Finanzabteilung, die die Abrechnung macht, ist es einfach so, dass die Kosten über dem Hotelstandard sind, und sie es daher nicht akzeptieren.
Klar, es hätte ja sein können, dass eine kostenfreie Stornierung gar nicht mehr möglich gewesen wäre. Daher denke ich ja, dass diese ganze Vereinbarung rechtswidrig ist und die mir jetzt trotzdem die vollen Kosten erstatten müssen.
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Zitat:
Anscheinend ist ja genau dies die betriebliche Vereinbarung: dass ich dann hätte umbuchen müssen
Solange "anscheinend" nicht geklärt ist, ist die Spekulation Zeitverschwendung: Also Einsicht verlange und abklären, ob es eine Regelung für den Fall bereits gebuchter (und ggfs. nicht mehr stornierbarer) Hotelzimmer gibt.
Zitat:Zitat:
Anscheinend ist ja genau dies die betriebliche Vereinbarung: dass ich dann hätte umbuchen müssen
Solange "anscheinend" nicht geklärt ist, ist die Spekulation Zeitverschwendung: Also Einsicht verlange und abklären, ob es eine Regelung für den Fall bereits gebuchter (und ggfs. nicht mehr stornierbarer) Hotelzimmer gibt.
Vielen Dank! Ist schon mal eine gute Idee. Wäre ich jetzt nicht direkt drauf gekommen.
Das sollen die mir erstmal schriftlich geben, diese Regelung. Bin gespannt, ob es so etwas tatsächlich gibt.
... dann bleibt noch die Frage, was du machst, wenn es nicht zu klären ist. Streiten? Oder steuerlich den Verlust geltend machen?
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