Erstattung von Reisekosten am WE

2. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
aankhra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstattung von Reisekosten am WE

Grüße!

Ich such schon etwas zum folgenden Thema, kann aber nichts finden:

Der Wohnort und Dienststätte sind knapp 50km entfernt. Nach Landesreisekostengesetz NRW § 4, Abs. 2 besagt, dass Die Reisekostenvergütung nur ab der Dienststelle und nicht ab dem Wohnort erstattet werden, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Dienststelle mindestens 30km beträgt.

Das ist ja auch verständlich.

Was mir Magenschmerzen verursacht, sind Dienstfahrten am Wochenende. Anstatt von insg. 120km kann ich nur 20km abrechnen. Normalerweise muss ich am WE nicht arbeiten, so dass die Fahrten doch nicht über die Pendlerpauschale abgegolten werden.

Gibt es in diesem Fall irgendwelche Quellen, die mir weiterhelfen?

Mfg,
Aan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. sind es wirklich dienstfahrten oder nicht doch nur wohnort-dienstort-fahrten am wochenende? für dienstfahrten kenne ich die regelung so, dass ziele 'hinter' dem dienstort ab dienstort gerechnet werden, ziele in der anderen richtung aber ab wohnort - jedenfalls immer am günstigsten für den AG.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn Du tatsächlich direkt von Deinem Wohnort die Dienstreise antrittst, dann kannst Du sogar die Dienstreisepauschale in Höhe von 30ct/km geltend machen.

Die Kürzung für die ersten 20km ab 2007 gilt dann auch nicht.

Die Fahrten müssen dann in der Steuererklärung alle einzeln aufgeführt werden.

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#3
 Von 
aankhra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmm,

ich präzisiere das mal. :)

Montags bis Freitags wird in meinem Fall gependelt.
Wenn in der Woche Dienstreisen anstehen, ist es ja unproblematisch - die werden ja von der Dienststelle aus gemacht und auch abgerechnet.

Wenn ich jetzt am Wochenende eine Dienstfahrt (nicht zur Dienststelle) machen muss, kann ich also auch nur ab der Dienststelle abrechnen, auch wenn ich dann 100km für "umsonst" fahre, weil das Ziel der Dienstreise auch in der Stadt der Dienststelle sich befindet?

Gruß,
Aan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Von seiten des Arbeitgebers ist die Regelung nicht zu beanstanden.

Bei der Steuererklärung kannst Du die komplette Fahrt aber dennoch als Werbungskosten geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aankhra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut,

vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten. :)

Gruß,
Aan

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