Erstattung von Reisekosten durch Arbeitgeber

26. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung von Reisekosten durch Arbeitgeber

Angenommen ein Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte. Allerdings ist vertraglich geregelt, dass er bei "betrieblichen Erfordernissen" zum Standort der Firma kommen muss. Es gibt keine explizite Regelungen zu Fahrtkosten im Vertrag. Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrten zur Firma zu erstatten?




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

/// Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrten zur Firma zu erstatten?

Mit Verpflichtungen ist es so eine Sache: Ohne Grundlage keine Pflicht.
Offenbar ist hier beim Aushandeln des AV etwas Wichtiges nicht berücksichtigt worden. Insoweit Pech gehabt.
Deswegen wäre ratsam zu klären, ob Fahrten 'bei "betrieblichen Erfordernissen" zum Standort der Firma' Dienstfahrten bzw. -wege sind.
Es ist wohl wert, dies im Vorfeld zu klären (als hinterher zu streiten), und besser wohl auch, was genau ggf. gezahlt wird. Wenn die Firma nichts zahlt, bleibt nur, den Aufwand in der Steuererklärung geltend zu machen. Bringt immerhin mehr als nix.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Meyer1976):
Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrten zur Firma zu erstatten?

Nö, Fahrten zum Arbeitsplatz trägt regelmäßig der Arbeitnehmer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

Harry, das ist ja die Frage: Wo ist der Arbeitsplatz? Offenbar nicht beim Firmensitz, sondern wohl - so hatte ich Meyer1976 verstanden - bei ihm daheim und vmtl. auch weiter entfernt, sonst wäre das ja nicht der Rede wert. Bloß dass nix vereinbart ist.
Aber wenn ich mich nicht sehr irre, hatten wir erst kürzlich eine ganz ähnliche Anfrage hier im Forum.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
bei ihm daheim und vmtl. auch weiter entfernt,

Eher "nirgendwo"
Zitat (von Meyer1976):
Angenommen ein Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte.

So ein "nirgendwo" gibt es aber natürlich im deutschen Arbeitsrecht nicht, man wird schauen müssen, wo er denn immer so arbeitet.
Es gibt ja durchaus Arbeitnehmer mit täglich / wöchentlich / ... wechselndem Arbeitsplatz / -ort



Zitat (von blaubär+):
Offenbar nicht beim Firmensitz

Das ist wohl temporär anders:
Zitat (von Meyer1976):
dass er bei "betrieblichen Erfordernissen" zum Standort der Firma kommen muss



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, Fahrten zum Arbeitsplatz trägt regelmäßig der Arbeitnehmer.


Falsch. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden grundsätzlich nicht gezahlt. Dienstliche Fahrten zu jedem Ort der nicht erste Tätigkeitsstätte sind, sind Dienstreisen. Leider habe ich keine klare Aussage finden können, in wie weit Dienstreisen vom AG bezahlt werden müssen und ob der Zusatz "betriebliche Erfordernisse" schädlich bezüglich eines Erstattungsanspruchs ist.

-- Editiert von Meyer1976 am 27.07.2021 06:44

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#6
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eher "nirgendwo"


Soweit ich weiß kann eine private Anschrift keine Tätigkeitsstätte sein. Ist keine andere im Vertrag angegeben, gibt es keine.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Meyer1976):
Dienstliche Fahrten zu jedem Ort der nicht erste Tätigkeitsstätte sind, sind Dienstreisen.


Steuerrechtlich ja, aber nicht arbeitsrechtlich.

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#8
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Steuerrechtlich ja, aber nicht arbeitsrechtlich


Wie ist der Fall dann arbeitsrechtlich? Muss der AG die Kosten erstatten, wenn er im Vertrag den Wohnsitz des AN als Tätigkeitsstätte definiert, dann den AN ins Büro bestellt? (Zu unregelmäßigen Events und nur im begrenzten Umfang. Es geht nicht um dauerhafte Arbeit im Büro)

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Meyer1976):
Muss der AG die Kosten erstatten, wenn er im Vertrag den Wohnsitz des AN als Tätigkeitsstätte definiert, dann den AN ins Büro bestellt?

Kommt ganz darauf an, wie die Details der vertraglichen Vereinbarungen sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, wie die Details der vertraglichen Vereinbarungen sind.


Es gibt keine Regelungen zu Reisen, Reisekosten oder Kostenerstattungen

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

... eine perfekte Bewegung im Kreis, oder?
(Zurück zu #1, gehe nicht über Start, kassiere keine Prämie.)

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

1. Wenn es keine Regelung gibt, spricht viel dafür, dass auch nichts zu bezahlen ist, was soll die Rechtsgrundlage sein? Es sei denn, aus einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag ergibt sich was anderes.

2. Wenn kein Arbeitsort festgelegt ist, ist der Firmensitz der Arbeitsort. Und wie der Arbeitnehmer dahin kommt, ist seine Angelegenheit. Daran ändert auch die Klausel nichts, dass man eben auch von woanders aus arbeiten könne unter den Bedingungen xy, wobei eine Bedingung eben das regelmäßige Aufschlagen am definierten Arbeitsort (Firmensitz) ist.

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40417 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Meyer1976):
Muss der AG die Kosten erstatten, wenn er im Vertrag den Wohnsitz des AN als Tätigkeitsstätte definiert, dann den AN ins Büro bestellt?
Dann bleibt wohl übrig, dass das andere eine *Dienstreise* ist und Kosten zu erstatten sind.
Zitat (von Meyer1976):
Es gibt keine Regelungen zu Reisen, Reisekosten oder Kostenerstattungen
Dann verlangt man entweder eine Vertragsanpassung oder eine Zusage zur Kostenübernahme für die Dienstreisen, sofern die Teilnahme verpflichtend ist.
Es bleibt: Wie der AN zu seiner Tätigkeitsstätte gelangt, ist arbeitsrechtlich dessen Bier und Kosten.

Die Frage wird wohl häufiger auftauchen, wenn die Home-Office-AN ab und an mal zum Firmensitz kommen sollen und (noch) nichts dazu im Vertrag steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130047 Beiträge, 41470x hilfreich)

Zitat (von Meyer1976):
Es gibt keine Regelungen zu Reisen, Reisekosten oder Kostenerstattungen

Ja, und?



Zitat (von Anami):
Dann bleibt wohl übrig, dass das andere eine *Dienstreise* ist und Kosten zu erstatten sind.

Nö. Da bleibt ganz viel übrig ... deshalb ja die Rückfrage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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