Angenommen ein Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte. Allerdings ist vertraglich geregelt, dass er bei "betrieblichen Erfordernissen" zum Standort der Firma kommen muss. Es gibt keine explizite Regelungen zu Fahrtkosten im Vertrag. Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrten zur Firma zu erstatten?
Erstattung von Reisekosten durch Arbeitgeber
/// Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrten zur Firma zu erstatten?
Mit Verpflichtungen ist es so eine Sache: Ohne Grundlage keine Pflicht.
Offenbar ist hier beim Aushandeln des AV etwas Wichtiges nicht berücksichtigt worden. Insoweit Pech gehabt.
Deswegen wäre ratsam zu klären, ob Fahrten 'bei "betrieblichen Erfordernissen" zum Standort der Firma' Dienstfahrten bzw. -wege sind.
Es ist wohl wert, dies im Vorfeld zu klären (als hinterher zu streiten), und besser wohl auch, was genau ggf. gezahlt wird. Wenn die Firma nichts zahlt, bleibt nur, den Aufwand in der Steuererklärung geltend zu machen. Bringt immerhin mehr als nix.
Zitat :Ist der Arbeitgeber verpflichtet die Fahrten zur Firma zu erstatten?
Nö, Fahrten zum Arbeitsplatz trägt regelmäßig der Arbeitnehmer.
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Harry, das ist ja die Frage: Wo ist der Arbeitsplatz? Offenbar nicht beim Firmensitz, sondern wohl - so hatte ich Meyer1976 verstanden - bei ihm daheim und vmtl. auch weiter entfernt, sonst wäre das ja nicht der Rede wert. Bloß dass nix vereinbart ist.
Aber wenn ich mich nicht sehr irre, hatten wir erst kürzlich eine ganz ähnliche Anfrage hier im Forum.
Zitat :bei ihm daheim und vmtl. auch weiter entfernt,
Eher "nirgendwo"
Zitat :Angenommen ein Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte.
So ein "nirgendwo" gibt es aber natürlich im deutschen Arbeitsrecht nicht, man wird schauen müssen, wo er denn immer so arbeitet.
Es gibt ja durchaus Arbeitnehmer mit täglich / wöchentlich / ... wechselndem Arbeitsplatz / -ort
Zitat :Offenbar nicht beim Firmensitz
Das ist wohl temporär anders:
Zitat :dass er bei "betrieblichen Erfordernissen" zum Standort der Firma kommen muss
Zitat :Nö, Fahrten zum Arbeitsplatz trägt regelmäßig der Arbeitnehmer.
Falsch. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden grundsätzlich nicht gezahlt. Dienstliche Fahrten zu jedem Ort der nicht erste Tätigkeitsstätte sind, sind Dienstreisen. Leider habe ich keine klare Aussage finden können, in wie weit Dienstreisen vom AG bezahlt werden müssen und ob der Zusatz "betriebliche Erfordernisse" schädlich bezüglich eines Erstattungsanspruchs ist.
-- Editiert von Meyer1976 am 27.07.2021 06:44
Zitat :Eher "nirgendwo"
Soweit ich weiß kann eine private Anschrift keine Tätigkeitsstätte sein. Ist keine andere im Vertrag angegeben, gibt es keine.
Zitat :Dienstliche Fahrten zu jedem Ort der nicht erste Tätigkeitsstätte sind, sind Dienstreisen.
Steuerrechtlich ja, aber nicht arbeitsrechtlich.
Zitat :Steuerrechtlich ja, aber nicht arbeitsrechtlich
Wie ist der Fall dann arbeitsrechtlich? Muss der AG die Kosten erstatten, wenn er im Vertrag den Wohnsitz des AN als Tätigkeitsstätte definiert, dann den AN ins Büro bestellt? (Zu unregelmäßigen Events und nur im begrenzten Umfang. Es geht nicht um dauerhafte Arbeit im Büro)
Zitat :Muss der AG die Kosten erstatten, wenn er im Vertrag den Wohnsitz des AN als Tätigkeitsstätte definiert, dann den AN ins Büro bestellt?
Kommt ganz darauf an, wie die Details der vertraglichen Vereinbarungen sind.
Zitat :Kommt ganz darauf an, wie die Details der vertraglichen Vereinbarungen sind.
Es gibt keine Regelungen zu Reisen, Reisekosten oder Kostenerstattungen
... eine perfekte Bewegung im Kreis, oder?
(Zurück zu #1, gehe nicht über Start, kassiere keine Prämie.)
1. Wenn es keine Regelung gibt, spricht viel dafür, dass auch nichts zu bezahlen ist, was soll die Rechtsgrundlage sein? Es sei denn, aus einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag ergibt sich was anderes.
2. Wenn kein Arbeitsort festgelegt ist, ist der Firmensitz der Arbeitsort. Und wie der Arbeitnehmer dahin kommt, ist seine Angelegenheit. Daran ändert auch die Klausel nichts, dass man eben auch von woanders aus arbeiten könne unter den Bedingungen xy, wobei eine Bedingung eben das regelmäßige Aufschlagen am definierten Arbeitsort (Firmensitz) ist.
wirdwerden
Dann bleibt wohl übrig, dass das andere eine *Dienstreise* ist und Kosten zu erstatten sind.Zitat :Muss der AG die Kosten erstatten, wenn er im Vertrag den Wohnsitz des AN als Tätigkeitsstätte definiert, dann den AN ins Büro bestellt?
Dann verlangt man entweder eine Vertragsanpassung oder eine Zusage zur Kostenübernahme für die Dienstreisen, sofern die Teilnahme verpflichtend ist.Zitat :Es gibt keine Regelungen zu Reisen, Reisekosten oder Kostenerstattungen
Es bleibt: Wie der AN zu seiner Tätigkeitsstätte gelangt, ist arbeitsrechtlich dessen Bier und Kosten.
Die Frage wird wohl häufiger auftauchen, wenn die Home-Office-AN ab und an mal zum Firmensitz kommen sollen und (noch) nichts dazu im Vertrag steht.
Zitat :Es gibt keine Regelungen zu Reisen, Reisekosten oder Kostenerstattungen
Ja, und?
Zitat :Dann bleibt wohl übrig, dass das andere eine *Dienstreise* ist und Kosten zu erstatten sind.
Nö. Da bleibt ganz viel übrig ... deshalb ja die Rückfrage.
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