Ersthelfer Fortbildung Arbeitszeit ?

16. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
xbischx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersthelfer Fortbildung Arbeitszeit ?

Hallo,

folgende Sachlage:

Eine Mitarbeiterin in einer Zahnarztpraxis ist von Monatgs bis Donnerstags jeweils 5 Stunden beschäftigt. Freitags hat sie frei.
Da die Zahnarztpraxis Ersthelfer vorhalten muss, wurde die gebeten eine entsprechende Fortbildung zu besuchen. Es wurde Seitens der Praxis eine Fortbildung gebucht, die am Donnerstag und Freitag jeweils 8 Stunden lang stattfindet.

Meine Frage ist nun: Wird diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet? Die Mitarbeiterin hat ja am Donnerstag 8 statt 5 Stunden ihrer Zeit "geopfert" und am Freitag hätte sie ja eigentlich komplett frei gehabt und hat aber 8 Stunden an der Fortbildung teilgenommen. Desweiteren war der Ort der Fortbildung auch noch ca. 100km entfernt, wodurch zusätzlich ca. 2 Stunden An- und Abfahrt zustande kamen.

Hat hier jemand evtl. Erfahrung zu der rechtlichen Lage in einem solchen Fall?

Ich bedanke mich bereits im voraus.

MfG

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5 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Wenn ein AG die Teilnahme an einer Fortbildung verlangt, dann muss er auch die Kosten tragen bzw. die Zeit anrechnen. Hier hat der AG darum ´´gebeten´´, dass die Frau am Lehrgang teilnimmt und leider hat man nicht bereits im Vorfeld auch die Fragen bzgl. Fahrtkosten und -zeiten geklärt.

Hat sie das denn schon angesprochen und wie hat der AG reagiert?

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#2
 Von 
xbischx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Vielen Dank erst einmal für das schnelle Feedback.


Die Fahrtkosten wurden auch ohne Beanstandung vom AG übernommen. Andere Mitarbeiterinnen die an beiden Tagen auch 8 Stunden Arbeitszeit haben, wurden hierfür auch keine minus Stunden eingetragen. Die Zeit wurde also jeweils entsprechend der eigentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben. Nun ist es bei ihr aber ja so, dass sie am Donnerstag nur 5 Stunden reguläre Arbeitszeit hat (diese wurden auch angerechnet) und Freitags keine. Somit wurden ihr von 16 Stunden Fortbildung lediglich 5 anerkannt.

Grundsätzlich wurde die Fortbildung komplett Seitens der Praxisleitung geplant.

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#3
 Von 
xbischx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Der AG verweist darauf, dass am Freitag ja eh keine Arbeitszeit bestehen würde und somit keine Gutschrift der Stunden erfolgen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Ich sehe das etwas schwierig, wenn im Vorfeld nichts vereinbart war. Es handelt sich hier um eine Ausbildung, die mit ihren Inhalten nicht an diese eine Praxis gebunden ist. Diese Kenntnisse aus der Ersthelferschulung würden der ANin u. U. auch bei jedem anderen AG zu Gute kommen.

Man könnte AG-seitig deshalb so argumentieren, dass diese Fortbildung angeboten wurde, im Rahmen einer (bezahlten) Freistellung von der Arbeitszeit, inkl. Übernahme der Fahrtkosten. Also kein Anspruch auf Anrechnung von Überstunden.

Alles andere wurde leider nicht verhandelt.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Sache ist ein wenig schwierig. Einerseits gilt - und da liegt der AG richtig - die Pflicht, dir jedenfalls die vereinbarte AZ zu zahlen (der Fachbegriff fällt mir nicht ein); andererseits ist das natürlich erkenntlich auch unfair, nur fünf Stunden zu bezahlen, wenn die Schulung in Wirklichkeit acht Stunden/Tag in Anspruch nimmt und einen ansonsten freien Tag dazu - ein klassisches Dilemma bei Tz-Kräften. Unbefriedigend, wenn der AG kleinlich ist.
Die Konsequenz kann nur sein, bei solchen "Bitten" von Anfang an genau zu verhandeln und ggf. konsequent Nein zu sagen.

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