Erziehungsurlaub - Elternzeit genehmigt aber jetzt soll er doch arbeiten?

27. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lena07
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsurlaub - Elternzeit genehmigt aber jetzt soll er doch arbeiten?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Erziehungsurlaub.
Mein Mann hat 2 Monate Elternzeit beantragt. vom 16.02 bis 16.04.. Der Betrieb hatte auch zugestimmt (nicht schriftlich). Für Februar hat mein Mann dann auch bis zum 16.02 Lohn bekommen. Jetzt verlangt der Betrieb er solle trotzdem nächste Woche arbeiten, die Stunden jedoch nicht stempeln. Darf der Betrieb das verlangen? Wenn man Mann sich weigert, kann er deshalb gekündigt werden. Dürfte mein Mann überhaupt arbeiten? und wäre er versichert?

Danke

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nein, der Betrieb darf das nicht verlangen.

Deshalb darf Ihr Mann auch nicht gekündigt werden.

Wenn Ihr Mann mit der Firma eine Regelung über Teilzeitarbeit in der Elternzeit vereinbaren will, darf er das. Er muß aber nicht.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.534 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen