"Erziehungsurlaub"

19. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)
"Erziehungsurlaub"

Zum Sachverhalt: Eine Arbeitnehmerin (Vollzeit) entbindet in 5/2004 und meldet sich seitdem nicht mehr beim Arbeitgeber, gibt also keine Infos über die Dauer des "Erziehungsurlaubs" etc.
Hat diese Arbeitnehmerin ggf. Anspruch auf ihren Arbeitsplatz?
Sollte der Arbeitgeber mitteilen, dass keine Ansprüche mehr bestehen?
Vom Arbeitgeber wäre es wünschenswert, dass kein Arbeitsverhältnis mehr zustande kommt.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Insofern von keiner Seite schriftlich gekündigt wurde besteht das Arbeitsverhältnis im grunde noch.

Verwunderlich, dass kein schriftlicher Antrag auf Elternzeit gestellt wurde und dass dem AG jetzt erst auffällt, dass da nichts mehr an Kommunikation gelaufen ist.

Wenn kein Antrag auf Elternzeit gestellt wurde, fehlt die AN sozusagen unentschuldigt. Wäre dann aber keine Basis für ne fristlose Kündigung, da der Tatbestand dem AG schon seit mehr als 2 Wochen bekannt ist.

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma? War die Mitarbeiterin schon 2003 dort beschäftigt?

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#2
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Sie hat lediglich mündlich mitgeteilt, dass sie "erstmal Erziehungsurlaub" nehme, aber ohne Angabe von Dauer o.ä.
Die Firma hat drei feste Mitarbeiter, ansonsten nur 400-Euro-Kräfte.
Besagte Mitarbeiterin ist 2003 über 10 Jahre dabei gewesen.
IM Betrieb wäre man sehr froh, wenn sie nicht wiederkäme, aber der CHef ist zu gutmütig...

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

quote:
ansonsten nur 400-Euro-Kräfte.


Auch die zählen beim Kündigungsschutz. (bezüglich Kündigungsschutz der Dame möge sich der AG durch einen Anwalt aufklären lassen)

Was hält die Firma denn davon, mal Kontakt mit der Dame aufzunehmen? Oder ist es der Firma lieber, dass sie eines Tages ohne Vorwarnung 'auf der Matte steht'?

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#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 513x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn überhaupt hätte sie aber "nur" Anspruch auf eine Vollzeitstelle, nicht aber auf eine Teilzeitstelle, oder?!?

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Kommt drauf an, auf was ihr Vertrag lautet.

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#7
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

Soweit ich weiß hat sie keinen schriftlichen Vertrag (also gilt das BGB?!?).

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