Es gelten beidseitig die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB und MTV. Was heißt das?

7. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
gsandl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es gelten beidseitig die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB und MTV. Was heißt das?

Hallo zusammen,

in meinem Vertrag steht:

es gelten beidseitig die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB und MTV.


was heißt das dann genau?

das Wort "verlängerten" macht mich etwas stutzig.

Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Die Kündigungsfristen erhöhen sich normalerweise im Laufe der Jahre nur für den AG. Aber man kann vereinbaren, dass das für AN und AG gilt.

Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

AN = Arbeitnehmer
AG = Arbeitgeber

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#2
 Von 
gsandl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich zum 15. feb kündige, kann ich also zum 15. märz gehen (bin noch keine 25)
und im mtv steht da was anderes drin?
Danke schon mal...

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Keine Ahnung was in eurem MTV steht. Es gibt in D tausende von Tarifverträgen.

Bez. des Satzes zur Kündigungsfrist ist völlig unklar warum da beides (BGB und MTV) steht. Steht das wirklich im Vertrag genau so wortwörtlich da?

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#4
 Von 
gsandl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, genau so

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