"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, diese betragen zur Zeit 6 Wochen zum Quartalsende"?

15. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
thomas.gr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, diese betragen zur Zeit 6 Wochen zum Quartalsende"?

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit folgendem Paragraphen:

"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, diese betragen zur Zeit 6 Wochen zum Quartalsende".

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen nun aber nicht 6 Wochen zum Quartalsende sondern 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Ich bin seit 2 Jahren in diesem Unternehmen beschäftigt und das Unternehmen hat 25 Mitarbeiter.

WELCHE KÜNDIGUNGSFRIST GILT FÜR MICH, WENN ICH KÜNDIGEN WILL?

Danke schon im Voraus für eure Antwort(en)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Infolge der mehrdeutigen Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag bedarf der Arbeitsvertrag der Auslegung.
Normalerweise gilt im Arbeitsrecht ein sogenanntes "Günstigkeitsprinzip" zugunsten des Arbeitnehmers. D.h., auch wenn Gesetz o. Tarifvertrag andere Regelungen vorsehen, hat der Arbeitsvertrag ausnahmsweise Vorrang, sofern die dort getroffene Regelung für den AN günstiger ist.

Die 4-wöchige Kündigungsfrist besteht bereits seit der Gesetzesänderung vom 19.12.1998 mit Wirkung zum 1.1.1999. Insofern wäre es von Belang, wann genau Ihr Arbeitsverhältnis begann.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, daß Ihnen eher an der kürzeren Frist gelegen ist, was sich anhand der aktuellen Gesetzeslage, auf welche im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird, auch gut vertreten liesse. Ohnehin sind die Möglichkeiten des Arbeitgebers, etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund Nichteinhaltung von Kündigungsfristen geltend zu machen, in der Praxis eher begrenzt.

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#2
 Von 
SebastianMueller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange darf bei zb. Zeitschriften Abonnenten die maximale kündigungsfristdauer sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karin G.Stoppel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Auch in meinem Arbeitsvertrag steht: "Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigunsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende". Ich bin seit dem 01.10.98 dort beschäftigt und das Unternehmen hat insg. über 5000 MA.
Wenn ich nun kündigen möchte, weil ich so schnell wie möglich einen anderen Job möchte, muß ich doch nicht wirklich jedes Quartal abwarten und 6 Wo. vor diesem kündigen, oder darf ich (weil es günstiger für mich ist und ich so schnell wie möglich bei meinem neuen Arbeitgeber anfangen will) zum 15. oder Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen kündigen (so wie es gesetzlich lt. BGB 622 geregelt ist?) Ich bin total verwirrt, was gilt?- Ich habe doch einerseits durch meine Unterschrift im Vertrag mich verpflichtet die einzelvertragliche Regelung einzuhalten, oder

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"Stoppel"

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