Essensgeldabzug rechtens?

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ottoghost
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Essensgeldabzug rechtens?

Hallo!
Habe ein Problem und hoffe, mir kann jemand helfen!
Ich arbeite in der Gastronomie. Mir wird jeden Monat von meinem Nettolohn Essensgeld abgezogen. Ich weiß auch nicht, wieviel ich Essensgeld pro Tag bezahle ( müßte so um die 2,40€ sein ), auf Nachfragen kam nur die Antwort seitens meiner Chefin, sie wüßte das auch nicht genau, das mache das Lohnbüro. Nun ist es aber so, dass zum Beispiel für den November das Geld auch schon vom Novembergehalt abgezogen wird und nicht erst vom Dezemberlohn. Also nicht rückwirkend. Es werden die Arbeitstage laut Dienstplan gezählt am Anfang des jeweiligen Monats und danach wird abgezogen, egal ob sich der Dienstplan noch mal ändert oder nicht. Demnach bin ich ja "verpflichtet" zu Essen, weil ich ja das Geld dafür schon bezahlt habe, bzw. mir abgezogen wurde. Ist das rechtens? Ich sehe ja ein, Essensgeld zu bezahlen, aber doch nur, wenn ich auch gegessen habe. Oft ist es so, dass man gerade bei Veranstaltungen überhaupt nicht zum Essen kommt. Dafür habe ich dann auch bezahlt. Auch habe ich keine Lust, wenn ich nur kurz arbeite ( ca. 5 Stunden ) zu essen, weil ich einfach keinen Hunger habe oder mir lieber nur einen Snack mitnehmen würde für die paar Stunden. Kann mir jemnad helfen und sagen, wie hier die Rechtslage aussieht, und was ich tun kann?
Freue ich über jede Antwort!

Schönen Abend Yvonne

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sokrates
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

In der Form ist der Essengeldabzug nicht haltbar.

Natürlich mußt Du lediglich das Essen zahlen, daß Du auch gegessen hast! Eine "Pauschale" ist unzulässig.

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