Eure Meinung ist gefragt! Ra gegen Mandant und Mandant gegen Arbeitgeber?!

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tirami-Sue
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 17x hilfreich)
Eure Meinung ist gefragt! Ra gegen Mandant und Mandant gegen Arbeitgeber?!

Mal angenommen es tritt folgende Situation ein:

Frau A wird vom Teamleiter der Fa. B massiv gemobbt, ein anderer Kollege hat sie sexuell belästigt. Frau A leidet mittlerweile unter starken psychosomatischen Beschwerden und hat deshalb einen Anwalt zum Beratungsgespräch konsultiert:

Aussage des Anwaltes „das ist 100% sicher, das geht durch, eine Abfindung zur Deckung der Anwaltskosten von max 500 EUR sei dadurch gesichert. Die Mandantin hätte ohne diese Absicherung von der Beauftragung des RA abgesehen!

Fa B hat 4 Standorte die sich nur durch einen geringen Zusatz in der Firmierung unterscheiden. Der Hauptstandort, von wo aus die Buchhaltung, Personalführung, Sitz der Inhaber der Agentur usw, ist nachstehend als Fa. P deklariert. Die Mitarbeiterin ist in Standort X beschäftigt

Der RA von Frau A macht schriftlich von §273 BGB Gebrauch mit konkretem Mobbing vorwurf. Allerdings ist dieses Schreiben zur Fa P gegangen, und die behauptet Frau A nicht zu kennen, und geht davon aus, die Dame ist MA von Standort X.
Schon klar?!?! Also das gleiche 7 Tage später noch mal zur Fa. X

Daraufhin bekommt Frau A eine Abmahnung wegen unerlaubten Fernbleibens usw.
Zufällig hat sich Frau A aber seit dem 1rsten Besuch beim RA für 1 Woche krank schreiben lassen. Diese KM ist aber bei der Fa. „X“ angeblich nie eingegangen. Da Frau A aber Zeugen dafür hat wird auf Raten des Anwaltes Klage auf Rücknahme dieser Abmahnung eingereicht mit dem Hinweis des RA „das läuft super, da wollen wie sie haben“

Naja, wenn der Anwalt das sagt muß man ihm ja glauben 

Jetzt nimmt Fa. X die Abmahnung vor dem Gütetermin zurück. Davon weiß die Anwälte von Frau A leider nichts, da das Gericht keine Info gegeben hat und nimmt den Termin nun war.

Die RA einigten sich nun tel. außergerichtlich vor ca. 2 Wochen auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.06, Abfindung 1.500 und Freistellung bis dahin von Dienst.

Frau A bekommt aber am 01.12 kein Gehalt, bei Nachfrage Fa. P durch Anweisung des Standortleiters der Fa. X.

Die Anwältin erreicht nun den gegnerischen RA seit mehrerern Tagen nicht, so dass die Mandantin aus finanziellen Gründen gezwungen ist, den Anwalt der Gegenseite selber zu konsultieren. Nun kommt heraus: Der Vergleich ist doch nicht zustande gekommen, da der Inhaber der beiden Standorte durch seine schlechten Launen den Vergleich im „Wahn“ widerrufen hat.

Die RA der Frau A soll nun erneut die Mobbingsvorwürfe in einen kleinen 3zeiler zusammen fassen. Was aber in dem Schreiben in Verbindung mit §273 BGB schon geschehen ist….

Zwischenzeitlich sollte Mandantin statt 500 EUR ca. 1.300 EUR Gebühren zahlen.. Nach langem hin und her sagte der RA dann „er habe sich wohl in der Tabelle verguckt, also zählen die besprochenen 500 EUR




Mandantin ist sehr unzufrieden mit der Arbeit ihres RA.. und überlegt das Mandant zu beenden und selber eine Zahlungsklage wegen ausstehendem Gehalt zu fertigen.
Laut §273 ist sie von der Arbeit befreit. Die Gegenseite ist nur in der Rücknahme der Klage mit dem Inhalt „ist alles nicht wahr“ auf die Mobbingvorwürfe eingegangen. Mehr nicht!
Frau A ist der Überzeugung, dass laut §273 Lohn gezahlt werden muß. Auch ist sie der Meinung, dass ihr durch Einschaltung des Anwaltes bisher nur Nachteile entstanden sind.

Das hätte sie als RENO auch selber gekonnt!!

Eure Meinung???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
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