Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gern kündigen. Nun steht in meinem Arbeitsvertrag, dass meine Kündigung genau wie die des Arbeitgebers von meiner Betriebszugehörigkeit abhängig ist. Ich bin aktuell seit 7 Jahren im Betrieb, sodass ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe. Zugleich steht in meinem Arbeitsvertrag aber auch, dass die Jahre vor meinem 25. Lebensjahr nicht miteinberechnet werden, sodass ich nur noch bei 4,5 Jahre und somit bei einer 1 monatigen Kündigungsfrist wäre. Diese Klausel ist ja europarechtswidrig. Wie verhält sich das dann in meine Fall? Für mich wäre es ja günstig, da ich gern nur eine 1 monatige Kündigungsfrist hätte.
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Europarechtswidrige Klausel im Arbeitsvertrag
28. Januar 2017
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Frage vom 28. Januar 2017 | 22:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Europarechtswidrige Klausel im Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 29. Januar 2017 | 08:17
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8058x hilfreich)
Dann kündigen Sie doch unter Berufung auf die Frist im Arbeitsvertrag. Es passiert eher selten, dass Arbeitgeber die von ihnen selbst verfassten Verträge anzweifeln und sich auf gerichtliche Entscheidungen berufen.
#2
Antwort vom 30. Januar 2017 | 19:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Leider ist genau das jetzt eingetreten. Sie berufen sich darauf, dass die Klausel mit den 25 Jahren europarechtswidrig ist und meine Kündigungsfrist länger ist, da sie auch die Jahre vor meinem 25. Geburtstag mitrechnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Januar 2017 | 06:42
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2377x hilfreich)
Zitatda sie auch die Jahre vor meinem 25. Geburtstag mitrechnen. :
Ja die ungültigkeit Klausel wurde schon vom BAG 2014 bestätigt:
https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article160308974/BAG-Urteil-zu-Kuendigungsfristen.html
Und jetzt?
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