Eventuelle Kündigung und Abfindungsaussicht

21. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Eventuelle Kündigung und Abfindungsaussicht

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 1,5 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt. Ich habe ab nächste Woche Urlaub. Mein Vorgesetzter bat darum, dass ich möglichst noch diese Woche persönlich mit ihm im Unternehmen ein Gespräch führe. Man muss dazu sagen, ich arbeite Remote und die Anfahrt beträgt circa 5 Stunden. Ich habe es eingerichtet und habe übermorgen einen Termin. Er begründete es mit „detaillierter über meine Kunden zu reden und das Budget 2027 anzugehen."
Ich habe allerdings ein sehr merkwürdiges Gefühl, dass dies unbedingt noch vor meinem Urlaub sein muss. Sei es drum wie auch immer jetzt mal folgende Annahme:


Wenn man mir in diesem Gespräch mitteilt, dass man nicht weiter an einer Zusammenarbeit interessiert ist, ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Ich habe keine Abmahnung erhalten. Ich habe keine Kritik erhalten. Es können also keine Personen oder Verhaltensbedingte Gründe sein.

Der Arbeitgeber ist bekannt dafür, dass er Rechtsstreitigkeiten gerne aus dem Weg geht und ein sauberen Schnitt durchführt. Was glaubt ihr wäre ein faires Angebot für eine Abfindung? Man muss dazu sagen 20 % meines Jahresgehaltes werden auch noch über einen Bonus bezahlt, den ich ja dann ohnehin nicht mehr erreichen könnte, weil ich aktiv nicht eingreifen kann und ein weiterer, ganz entscheidender Punkt ist:


Im letzten Juli wurde mir ein Änderungsvertrag zugeschickt, der ein nach vertragliches Wettbewerbsverbot regelt. Als Gegenleistung soll es hier eine Karenzzahlung von 24 Monaten über 50 % des Jahresgehaltes geben. Ich habe, nachdem ich den Vertrag bekommen habe und unterschrieb, und zurückgesendet habe nichts mehr davon gehört. Ich habe jetzt im April diesen Jahres noch einmal nachgefragt, weil ich im Intranet bei mir immer noch den alten Vertrag gesehen habe, den Ursprungsvertrag. Da sagte man mir, man hätte nie einen Vertrag von mir unterzeichnet zurückbekommen und deshalb gelte der Ursprungsvertrag- ich habe aber ein Exemplar vorliegen, das vom Geschäftsführer, der Personalabteilung und mir unterschrieben wurde. Das andere Exemplar habe ich ganz normal per Post zurückgesendet, dummerweise nicht per Einschreiben. Dennoch habe ich nie eine E-Mail erhalten, in der man mir mitgeteilt hat, dass man nicht mehr an dieser Vertragsänderung interessiert sei. Dies teilte man mir erst mit, als ich nachgefragt habe im April.


Vor dem Hintergrund dieser Umstände bitte ich um eine Einschätzung, falls es wirklich zu einer Kündigung käme, und mir mein Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, ob diese werttechnisch tatsächlich in einem realistischen Bereich liegt oder ob mein Arbeitgeber mich billig loswerden will.
Die Karenzzahlung aufgrund des Wettbewerbsverbots liegt ja über die 24 Monate bei einem vollen Jahresgehalt.


Ich danke schön jetzt für qualifizierte Antworten

-- Editiert von User am 21. Juli 2026 19:25




27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Was glaubt ihr wäre ein faires Angebot für eine Abfindung?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das nicht seriös zu beantworten.
Ein übliches Angebot liegt meist bei 0,5 bis 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.



Zitat (von Lando123123):
Da sagte man mir, man hätte nie einen Vertrag von mir unterzeichnet zurückbekommen und deshalb gelte der Ursprungsvertrag-

Das dürfte ein Gericht wohl anders sehen, denn
Zitat (von Lando123123):
ich habe aber ein Exemplar vorliegen, das vom Geschäftsführer, der Personalabteilung und mir unterschrieben wurde.

Oder ist eine vertragliche Vereinbarung existent, welche die Inkraftsetzung der Gültigkeit des Vertrages erst bei eintreffen beim AG vorsieht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Wenn man mir in diesem Gespräch mitteilt, dass man nicht weiter an einer Zusammenarbeit interessiert ist,
...dann ist das so. Du kannst dir anhören, was im Gespräch auf den Tisch kommt. Sollte herauskommen, dass man dir kündigen will, muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.
Zitat (von Lando123123):
Der Arbeitgeber ist bekannt dafür, dass er Rechtsstreitigkeiten gerne aus dem Weg geht und ein sauberen Schnitt durchführt.
Auch deshalb: Hör dir an, was er mit dir besprechen will.
Ob und aus welchem Grund dir überhaupt eine Abfindung angeboten würde, wirst du frühestens im Gespräch erfahren. Evtl. könnte der AG einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbieten. Nimmst du an, ist das ein glatter Schnitt ohne Rechtstreitigkeiten.
Abfindung? Werttechnisch?
idR setzen AG 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr an, ist aber kein ableitbarer Anspruch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

„Oder ist eine vertragliche Vereinbarung existent, welche die Inkraftsetzung der Gültigkeit des Vertrages erst bei eintreffen beim AG vorsieht?"


Nein ist sie nicht!!!


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#4
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

„idR setzen AG 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr an, ist aber kein ableitbarer Anspruch."


Das war mir vorher schon klar. es geht um die Tatsache der Karenzzahlung für das nach vertragliche Wettbewerbsverbot. Wir reden hier immerhin über ein komplettes Jahresgehalt, wo nicht geklärt ist, welcher Vertrag gilt. Diese Situation birgt für den Arbeitgeber ja schon auch ein gewisses Prozessrisiko, von daher glaube ich, ist dies der stärkste Hebel. Und da muss deutlich was kommen.
Sonst Kündigungsschutzklage ☝

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#5
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
es geht um die Tatsache der Karenzzahlung für das nach vertragliche Wettbewerbsverbot.

Ich lese es anders
Zitat (von Lando123123):
Was glaubt ihr wäre ein faires Angebot für eine Abfindung?



Zitat (von Lando123123):
Nein ist sie nicht!!!

Dann gilt der Vertrag mit der Karenzzahlung.


Zitat (von Lando123123):
Wir reden hier immerhin über ein komplettes Jahresgehalt, wo nicht geklärt ist, welcher Vertrag gilt.

Das macht ein Gericht wenn der Arbeitgeber uneinsichtig ist.


Zitat (von Lando123123):
Und da muss deutlich was kommen.

Was kommt steht doch schon fest: eine Karenzzahlung von 24 Monaten über 50 % des Jahresgehaltes.


Zitat (von Lando123123):
Diese Situation birgt für den Arbeitgeber ja schon auch ein gewisses Prozessrisiko

Für Arbeitneher genauso

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#6
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 247x hilfreich)

„Das war mir vorher schon klar. es geht um die Tatsache der Karenzzahlung für das nach vertragliche Wettbewerbsverbot. Wir reden hier immerhin über ein komplettes Jahresgehalt, wo nicht geklärt ist, welcher Vertrag gilt. Diese Situation birgt für den Arbeitgeber ja schon auch ein gewisses Prozessrisiko, von daher glaube ich, ist dies der stärkste Hebel. Und da muss deutlich was kommen.
Sonst Kündigungsschutzklage ☝"
Der AG kann dieses Risiko schon dadurch senken, dass er -in Zweifel vorsorglich- den Verzicht auf das Wettbewersbverbot erklärt. Dadurch werden aus 24 Monaten nur noch 12 Monate ab Erklärung des Verzichts. Abzüglich der Kündigungsfrist bzw. Restlaufzeit des Vertrages sind es dann vielleicht nur noch um die 10 Monate. Dann dürfen sie nicht vergessen, dass ggf. die 110% Regelung greift. Je nach Situation auf den Arbeitsmarkt bzw. der Tätigkeit kann der AG auch drauf setzen, dass der AN vielleicht gar nicht an dem Wetbewerbsverbot festhalten will.
Dazu kommt: wenn sie die Karenzentschädigung in eine Abfindung ummünzen wollen, muss sich das auch für den AG lohnen, warum sollte er ansonsten zustimmen? Davon ausgehend, dass er max. 10 halbe Gehälter zahlen müsste, aber auf Grund der Anrechnung vielleicht auch gar nichts, würde ich mal sagen, dass man vielleicht mit 5 halben Gehältern ganz gut fährt.

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#7
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

5 halbe Gehälter wären also 2,5 Monatsgehälter.
Was ist mit dem Jahresbonus von 20% des Jahresgehaltes? Was ist mit dem nicht existierenden Grund einer gerechtfertigten Kündigung und des Risikos einer Kü-Schutzklage?

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#8
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

5 halbe Gehälter wären also 2,5 Monatsgehälter.
Was ist mit dem Jahresbonus von 20% des Jahresgehaltes? Was ist mit dem nicht existierenden Grund einer gerechtfertigten Kündigung und des Risikos einer Kü-Schutzklage?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1122 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
5 halbe Gehälter wären also 2,5 Monatsgehälter.

Selbst dieser Wert ist eigentlich utopisch.

Die Karenzregel sollte auch keinen Einfluss auf die Abfindung haben. Der AG scheint ja etwas an diesem Wettbewerbsverbot zu liegen, warum sollte das dann fallengelassen werden? Entsprechend fällt die Karenrregelung aus der Verhandlungsmasse.

Auch sollte man in Vertrag mal schauen unter welchen Bedingungen die Karenzregelung überhaupt gilt. Ob das eine Option ist ist der AG ziehen kann oder nicht, oder das in jedem Fall gilt. Falls die Karenzregelung unbedingt gilt und man ohnehin nicht zur Konkurrenz wechseln will, warum sollte man dann überhaupt auf die Zahlungen verzichten.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Da sagte man mir, man hätte nie einen Vertrag von mir unterzeichnet zurückbekommen und deshalb gelte der Ursprungsvertrag-
Das sagte man dir im April, aber ob es morgen darum geht? Jedenfalls bist du nach dem Gespräch schlauer und kannst deine Strategie entwickeln.

Zitat (von Lando123123):
Wir reden hier immerhin über ein komplettes Jahresgehalt, wo nicht geklärt ist, welcher Vertrag gilt.
Eben. Willst du das morgen schon aufs Tapet bringen ?

Zitat (von Lando123123):
es geht um die Tatsache der Karenzzahlung...
Ob du darauf Anspruch hast, ergibt sich später und mE auch erst im Fall einer Kündigung/evtl. Rechtsstreitigkeit mit dem AG.

Zitat (von Lando123123):
Was ist mit dem Jahresbonus von 20% des Jahresgehaltes?
Finden sich die Bedingungen dazu nicht im Arbeitsvertrag, ganz unabhängig von einem Gespräch ?
Zitat (von Lando123123):
Was ist mit dem nicht existierenden Grund einer gerechtfertigten Kündigung und des Risikos einer Kü-Schutzklage?
Heute gibts das alles (noch) nicht. Eine KS-Klage wäre dein gutes Recht.
Der AG/dein Vorgesetzter gibt morgen erstmal den *Aufschlag*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Also: ich habe heute wie erwartet einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen. In diesem ist lediglich eine Abfindung von einem Monatsgehalt vorgesehen. Der Punkt zur Zahlung des Bonus ist relativ schwammig und nicht eindeutig geregelt und als ich das Thema Änderungsvertrag und Karenzzahlung sowie Wettbewerbsverbot angesprochen habe, wollte man, wie erwartet davon nichts wissen, da man im letzten Jahr nichts von mir erhalten hat und dementsprechend geht man davon aus und ist der Meinung, dass der Ursprungs Vertrag gelte und das Wettbewerbsverbot und die Karenzzahlung überhaupt kein Thema wären.
Ich habe keine Kündigung erhalten, sondern nur einen Entwurf eines Aufhebungsvertrages zum 31. Oktober. Man sagte mir aber schon, dass dies wahrscheinlich auf Ende November geändert werden muss, da der Juli fast schon durch ist und ich ab nächste Woche Urlaub habe.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
ich habe heute wie erwartet einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen.
Gabs keine Details zu Kunden und dem Budget für 27? Auch keine *leider leider*?
Nach 1,5 Jahren im Betrieb ist nicht mehr zu erwarten als Abfindungsangebot.

Zitat (von Lando123123):
Der Punkt zur Zahlung des Bonus ist relativ schwammig und nicht eindeutig geregelt
Sondern was? Und was findet sich im ursprünglichen Arbeitsvertrag von Anfang 2025?

Zitat (von Lando123123):
Ich habe keine Kündigung erhalten,
Richtig, sondern den Entwurf eines Aufhebungsvertrages... weil der AG sich möglichst nicht mit KS-Klagen abgeben will.

Zitat (von Lando123123):
Man sagte mir aber schon, dass dies wahrscheinlich auf Ende November geändert werden muss, da der Juli fast schon durch ist und ich ab nächste Woche Urlaub habe.
Warum sagte man das?
Bis wann möchte der AG deine Rückmeldung zum heutigen Entwurf?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Dann hast Du nun 3 Möglichkeiten
A) verhandeln
B) annehmen
C) ablehen



Zitat (von Lando123123):
Der Punkt zur Zahlung des Bonus ist relativ schwammig und nicht eindeutig geregelt

Nicht unüblich, da im Rahmen von Verhandlungen immer noch etwas Spielraum zum "nachschärfen" gebraucht wird.



Zitat (von Lando123123):
Man sagte mir aber schon, dass dies wahrscheinlich auf Ende November geändert werden muss

Das ist durchaus ungewöhnlich, denn ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel nicht an Fristen gebunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der AG KS-Klagen vermeiden will, dann sollte er doch von sich aus mehr als die „übliche" Abfindung anbieten, oder?!

Auf den Änderungsvertrag und die Karenzzahlung ist er nur insofern eingegangen, als dass für ihn dieser Änderungsvertrag nicht existiert, da er ihn nicht vorliegt. Ich habe aber ein im Original unterschriebenes Exemplar von Geschäftsführung, Personalleitung und mir und das zweite Exemplar im Juli letzten Jahres zurückgeschickt. Auf jetzt nicht einzugehen, ist vom AG doch ziemlich gewagt, denn wenn der Änderungsvertrag als wirksam angesehen wird, wird die Karenzzahlung voll umfänglich fällig.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Wenn der AG KS-Klagen vermeiden will, dann sollte er doch von sich aus mehr als die „übliche" Abfindung anbieten, oder?!

Genau, oder ... wie ich schon schrieb, es wird immer noch etwas Spielraum zum "nachschärfen" gebraucht.



Zitat (von Lando123123):
Auf jetzt nicht einzugehen, ist vom AG doch ziemlich gewagt

Das ist fast so wie beim pokern.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Wenn der AG KS-Klagen vermeiden will, dann sollte er doch von sich aus mehr als die „übliche" Abfindung anbieten, oder?!
...Oder einen Aufhebungsvertrag mit realistischer Abfindung anbieten. Genau das hat er getan.
Weiter gehts erst, wenn du dieses Angebot nicht annimmst/nicht unterschreibst/nichts anderes forderst.
Bis wann will der AG deine Rückmeldung haben?

Ein AG muss nie eine Abfindung anbieten, es sei denn, es gibt besondere vertragliche Regelungen.

Zitat (von Lando123123):
da er ihn nicht vorliegt
Er sagt, er hats nicht. Und weiter? Dass du zu Hause was liegen hast, musste ihn heute auch nicht interessieren.

Zitat (von Lando123123):
Auf jetzt nicht einzugehen, ist vom AG doch ziemlich gewagt, denn wenn ...
Ja, wenn... sieht aber noch nicht danach aus. Wahrscheinlich würdest du glaubhaft machen müssen, dass der AG entweder das von dir unterschriebene Exemplar doch hat und/oder der Ä-Vertrag gilt.
Wann und wie würdest du das tun?

Frage: Könnte mit der seltsamen *Verschiebung auf Ende November* evtl. gemeint sein, dass man ggfls. eine ordentliche Kündigung vorbereiten würde?
Welche Kündigungsfristen gelten lt. Arbeitsvertrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Kündigungsfrist ist drei Monate zum Monatsende.
In dem Aufhebungsvertrag ist Ausscheidungsdatum der 31.10.2026 angegeben. Ich habe bis zum 30. Juli Zeit, mich zu diesem Vertrag zu äußern, da ich aber nächste Woche in den Urlaub gehe, sagte die Personalleiterin schon, dass sie dieses Datum auf 15. August ändern wird. Dann wäre auch im Aufhebungsvertrag nicht mehr der 31.Oktober, sondern der 30. November als Austrittsdatum zu aktualisieren.

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#18
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2023 Beiträge, 1551x hilfreich)

Punkte, die du berücksichtigen solltest:

1. Schau dir das dir vorliegende Exemplar des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an: sind wirklich alle notwendigen Unterschriften vorhanden, sind eventuell Fristen für die Rücksendung genannt und ist er formal richtig? Bloß weil in der Firma keine Kopie vorhanden ist, wird dein Exemplar nicht ungültig.
Die Existenz des von GF und Personalabteilung unterschriebenen Vertrags ist auf jeden Fall ein guter Punkt für die Verhandlung über die Höhe der Abfindung.

2. Kläre, was mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist: könntest du eine neue Stelle finden, ohne das du dabei gegen das Wettbewerbsverbot verstößt? Oder wäre es für dich vorteilhaft, wenn es kein Wettbewerbsverbot gäbe?

3. Bei einem Aufhebungsvertrag muss man mit einer Sperre von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld rechnen: https://www.igmetall.de/service/ratgeber/neue-regeln-arbeitslosengeld-nach-aufhebungsvertrag
Das sollte man auf jeden Fall bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigen.

4. Du solltest natürlich sofort mit der Suche nach einer neuen Stelle beginnen. Vielleicht findest du ja was und hast einen glatten Übergang.

5. Falls es ein Aufhebungsvertrag wird: es sollte dort auch ein 'wohlwollendes Zeugnis' vereinbart werden!

-- Editiert von User am 23. Juli 2026 15:25

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

sorry, ich hatte grad ein deja vu... zumindest eins mit vielen Ähnlichkeiten.

https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Fristlose-Kuendigung-weshalb-Rechtens-__f621800.html

Jetzt erkennt der AG allerdings schon nach kurzer Beschäftigungsdauer, dass du seine Erwartungen nicht erfüllst.
Dass man dir das nicht früher gesagt hat, ist kein Fehler des AG.

Zitat (von Lando123123):
Dann wäre auch im Aufhebungsvertrag nicht mehr der 31.Oktober, sondern der 30. November als Austrittsdatum zu aktualisieren.
Nun ja, wenn der AG das dann so macht... ist es seine Sache. Hat aber mit deiner Idee, eine höhere Abfindung oder gar ein Jahresgehalt herauszukitzeln, nichts zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

sorry, ich hatte grad ein deja vu... zumindest eins mit vielen Ähnlichkeiten.

https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Fristlose-Kuendigung-weshalb-Rechtens-__f621800.html

Jetzt erkennt der AG allerdings schon nach kurzer Beschäftigungsdauer, dass du seine Erwartungen nicht erfüllst.
Dass man dir das nicht früher gesagt hat, ist kein Fehler des AG.


Zitat (von Lando123123):
Dann wäre auch im Aufhebungsvertrag nicht mehr der 31.Oktober, sondern der 30. November als Austrittsdatum zu aktualisieren.
Nun ja, wenn der AG das dann so macht... ist es seine Sache. Hat aber mit deiner Idee, eine höhere Abfindung oder gar ein Jahresgehalt herauszukitzeln, nichts zu tun.
Signatur:
Ich schreibe hier nur meine Meinung.


JETZT SAGE ICH DIR MAL WAS:

Du bist hier nur am negativ quatschen und miesmachen. Du bist teilweise beleidigend (s. Andere Beiträge).
Ich verzichte sehr gerne auf Deine inkompetenten Antworten. Wenn DU juristisch tätig bist, tun mir Deine Klienten jetzt schon leid.

Allen anderen vielen herzlichen Dank für hilfreiche Antworten bisher.


0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40869 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Du bist hier nur am negativ quatschen und miesmachen
Wie kommst du denn darauf? Ich habe dir nichts negatives geschrieben. Dass du heute nun beim AG anders reagiert hast, ist doch allein deine Sache.
Und du wirst als erstes erfahren, was daraus wird.
Wunschantworten gebe ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130591 Beiträge, 41546x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie kommst du denn darauf?

Eventuell weil er des Lesens und Verstehens mächtig ist?



Zitat (von Lando123123):
sagte die Personalleiterin schon, dass sie dieses Datum auf 15. August ändern wird. Dann wäre auch im Aufhebungsvertrag nicht mehr der 31.Oktober, sondern der 30. November als Austrittsdatum zu aktualisieren.

Ok, Dein AG scheint die Kündigungsfrist zum Maßstab das Austrittszeitpunktes zu machen. Ungewöhnlich aber ok, insbesondere wenn dann noch (unwiderrufliche) Freistellung mit im Spiel sein sollte.
Grundsätzlich kann man einen Aufhebungsvertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt vereinbaren, also auch am 15.07 zum 15.07. und sogar am 15.07 zum 01.07.


Da Du jetzt Zeit hast, kannst Du Dir in Ruhe überlegen, was Du fordern willst und wie Du das auch argumentativ untermauerst. Dabei immer Berücksichtigen, wie weit man gehen will, wie viel Risiko man eingehen will und wie konfliktbereit man ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5956 Beiträge, 2622x hilfreich)

Ich würde am 15. August ganz entspannt eine Aufhebung zum 31.8.2026 gegen Zahlung von 18 Monatsgehältern (12 aus dem Wettbewerbsverbot, 3 Monate reguläre Kündigungsfrist, 3 Monate Sperrfrist) anbieten.

Ich weiß allerdings auch, dass ich binnen 48 Stunden einen neuen Job habe, wenn ich das möchte, und zwar auch unter Beachtung des Wettbewerbsverbots. Davon hängt einiges für die Einschätzung ab.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1122 Beiträge, 132x hilfreich)

Das sehe ich allerdings ähnlich!

Warum sollte man auf die Zahlungen aus dem Wettbewerbsverbot verzichten?

Daher sollte man diesen auf Wirksamkeit Vertrag prüfen (oder von rechtskuindiger Seite prüfen lassen) und auf gar keinen Fall dem AG noch einmal eine Kopie zuteil werden lassen. Er sollte den Inhalt ohnehin kennen und wenn er sie nicht mehr kennt, dann sollte man ihm auch keine Angriffspunkte bieten bevor ein für beide Seiten tragbarer Aufhebungsvertrag unterschrieben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Warum sollte man auf die Zahlungen aus dem Wettbewerbsverbot verzichten?

Unter Umständen genau deswegen ->
Zitat (von joebeuel):
könntest du eine neue Stelle finden, ohne das du dabei gegen das Wettbewerbsverbot verstößt? Oder wäre es für dich vorteilhaft, wenn es kein Wettbewerbsverbot gäbe?


Es ist letztendlich eine recht einfache Rechnung, kompensiert die Karenzzahlung einen etwaigen Einkommensverlust durch das Wettbewerbsverbot, kann man anfangen darüber nachzudenken.
Dabei sollte man das mögliche Arbeitseinkommen, sowie einen eventuellen Stellenwechsel nach Ablauf der Karenzzeit aber ebenfalls nicht aus den Augen verlieren.

Jetzt die Zahlung mitzunehmen, weil sie einen zukünftigen Minderverdienst mehr als kompensieren würde, dafür aber auf eine besser dotierte freie Stelle im gleichen Tätigkeitsbereich zu verzichten, welche nach 2 Jahren wohl "weg" wäre, kann schnell zur Milchmädchenrechnung werden.

Verdient man im "anderen" Job nicht schlechter, wäre es dumm auf die Karenzzahlung (und das Wettbewerbsverbot) zu verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lando123123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Karenzzahlung sehe ich auch als größten Hebel. Das Problem ist nur, der AG behauptet sie hätten nie die unterzeichnete Version erhalten, jetzt hat man am Wettbewerbsverbot kein Interesse mehr und es gelte daher der Ursprungsvertrag (ohne Wettbewerbsklausel). Ich habe zwar ein von GF und Personalleitung und mir unterschriebenes Exemplar, weil das verschickte von mir bei denen aber nie ankam bestreiten sie die Existenz und daher käme dieser Passus auch gar nicht zur Geltung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13690 Beiträge, 4866x hilfreich)

Zitat (von Lando123123):
Das Problem ist nur...

Das ist nicht Dein Problem, sondern das Problem des Arbeitgebers.

Zitat (von Lando123123):
Ich habe zwar

Nein Du hast ein von allen Seiten unterschriebenes Exemplar.

Zitat (von Lando123123):
...weil das verschickte von mir bei denen aber nie ankam bestreiten sie die Existenz und daher käme dieser Passus auch gar nicht zur Geltung.

Da er das physisch vorhandene Dokument nicht wegdiskutieren kann, wird er mit einer solchen Argumentation nicht durchkommen.

Er könnte den Vertrag auch einfach durch den Reißwolf geschickt, oder falsch einsortiert haben, sich aber nicht an unterzeichnete Verträge halten zu wollen, nur weil die Behauptung um Raum steht kein Vertragsexemplar zu haben, funktioniert nicht.

Im Übrigen werden genau aus solchen Gründen, solche Vereinbarungen normalerweise erst vom Arbeitgeber gegengezeichnet, wenn die Unterschrift des Arbeitnehmers bereits darauf ist.

0x Hilfreiche Antwort

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