Ex-Arbeitgeber fordert Rentenversicherung nach

6. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Booter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Arbeitgeber fordert Rentenversicherung nach

Hallo zusammen,

Nach 1.5 Jahren erhalten ich von meinem Ex-Arbeitgeber ein Einschreiben/Einfwurf

Sehr geehrter herr

nach der routinemäßigen Prüfung durch die Rentenversicherungsträger erging ein Bescheid mit der Nachforderung in Höhe von € 1.xxx,00 €.

Dieser Betrag ist von Ihnen an Ihren damaligen Arbeitgeber zu entrichten.


Das kann doch wohl echt nicht sein???

kann mir jemand helfen ob ich diesen Betrag wirklich bezahlen muss und wie ich mich verhalten soll / muss

vielen Dank

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, gibts auch eine Begründung zu der Nachforderung?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Booter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein keine weitere Begrünund nur das was oben halt schon steht..kein zeitraum nix garnix weiter..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Schwachsinn.
Der AG kann nur die letzten drei Monate vom Lohn abziehen (Ausnahmen nicht ersichtlich). Pech gehabt für den AG.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Booter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich brauch da wirklich keine sorgen haben? wie soll ich mich verhalten ? muss ich auf das schreiben reagieren/ antworten?

vielen dank schnmal für die hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Aber sonst gehts denen gut? Verantwortlich für die Abführung der SV-Beträge ist erst mal der AG. Wenn der sich verrechnet hat, dann ist es nicht Aufgabe des AN, dies 'auszubügeln'. Außerdem dürfte der Zug abgefahren sein.

<a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__28g.html">Hier klicken.</a>

AG = Arbeitgeber
AN = Arbeitnehmer

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#6
 Von 
Booter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Super Tao, vielen danke jetzt werd ich etwas besser schlafen können..

achja...stift natürlich auch vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Booter der Name des Schreibers steht in der 2. Zeile von unten. ;)
--------------------------------
Also eine Begründung warum die das Geld haben wollen, wäre das Mindeste, was ich von denen fordern würde (+ genaue Aufstellung für welchen Zeitraum).

<sub>(Sonst schicke ich nämlich, wenn sowas klappt, demnächst auch mal so zum Spaß Zahlungsaufforderungen an irgendwelche Leute mit der Behauptung die Rentenversicherung hätts verlangt.)</sub>

MfG venotis

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Booter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ups, ok venotis,

aber selbst wenn sie eine genau aufstellung geschickt hätten.. würde das doch nix ändern..oder... muss ich auf das schreiben antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nö, es würde nichts ändern, wenn tatsächlich der AG was falsch berechnet hat - ohne deine Schuld.

Ob du antwortest, ist dir überlassen. Ich würde denen ein freundliches Briefchen unter Angabe des § schicken und sie fragen, wie sie darauf kommen, was nachfordern zu 'müssen'.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Booter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, so werd ichs machen...werd berichten wie es ausgegangen ist..

super idee mit dem forum..

allen noch viel erfolg hier

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
...werd berichten wie es ausgegangen ist.


Jep, mach das. :)

Dir auch viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Außerdem würde sich die Rentenversicherung sicher nicht an den "neuen" Arbeitgeber wenden, wenn es sich um Zahlungsverpflichtungen des alten AG handelt.
Hier kann es sein, dass der alte AG nichts abgeführt hat.
Nimm Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger auf. Und dann ist es eine Frage für das Forum Sozialversicherung.
Ich glaube, es ist tatsächlich so, wenn der AG nicht gezahlt hat, muss der Arbeitnehmer zahlen.
Google zu dem Thema unbedingt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

@sika:
Aus Posting #1 ergibt sich, dass sich die RV an den ehemaligen Arbeitgeber gewandt hat. Die Nachzahlungsforderung der RV wendet sich an den (ehemaligen) Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss nichts an den (ehemaligen) Arbeitgeber zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich glaube, es ist tatsächlich so, wenn der AG nicht gezahlt hat, muss der Arbeitnehmer zahlen.


Ob der AG tatsächlich die Beiträge abführt, die er (per Abrechnung und Kontoauszug nachweisbar) vom Lohn des AN abzieht, ist nicht das Problem des AN.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

was @venotis schreibt ist nicht nur richtig.
ein kleiner tipp an die gkv macht in solchen fällen auch freude.
mein ex ag hatte sogar die frechheit nach der gerichtsverhandlung u. auszahlung des mir zustehenden, ca 6 monate später 90€ zu fordern.
er selbst hatte eine zahl.aufforderung von rückständen bekommen und meinte, die abwälzen zu können.
habs schon oft erwähnt, ich hab ein wahnsinnsglück mit m. gkv. ein anruf, da ich natürlich unsicher war, ergab, dass er nicht mit 90€ im 'rückstand' war sondern mit ein paar hundertern.
lt gkv muss die der ag zahlen, denn er hatte die ja vom brutto in abzug gebracht.
dass er zuviel überwiesen hatte, war nicht (mehr) mein problem:)


sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich kann mich der bisher hier vertretenen meinung, dass Booter auf keinen Fall etwas zu befürchten hat, nicht anschließen. Den Ausführungen von venotis und noch mehr von andreas.hauser kann ich daher nicht folgen.

Je nach genuem Hintergrund dieser Nachforderung kann es durchaus passieren, dass es booter die Summe zahlen muss.

Für Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Wenn in einem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht eine kürzere Frist vereinbart wurde, dann gilt die 3-jährige Frist. Eine Ausschlussfrist von nur 3 Monaten gibt es nur in ganz wenigen Tarifverträgen.

Sollte die Forderung noch nicht verjährt sein, dann muss geprüft werden, ob bei booter ein zu geringer RV-Beitrag als AN-Anteil abgezogen wurde. Sollte das der Fall sein, besteht die Rückforderung aus meiner Sicht zu Recht.

Für Beiträge, die der AG dem AN vom Gehalt abgezogen hat, jedoch nicht an die Rentenversicherung weitergeleitet hat, muss der AN jedoch nicht haften.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hh

kannst du mir bitte zu der 3 jahresfrist eine quelle nennen? danke.

was ist mit sgbIV, §28g, den @venotis ja auch zitiert hat?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der § 28g SGB IV setzt ein Verschulden des AG voraus, damit die Beiträge nicht mehr nachgefordert werden können.

Da wir immer noch nicht wissen, welcher Grund für die Nachforderung vorliegt, ist es jedenfalls nicht angebracht, den Fragesteller in absoluter Sicherheit zu wiegen.

Die 3 Jahre stammen aus dem § 195 BGB .

Allerdings hatte ich den Hinweis von venotis übersehen und möchte meine vorhergehende Antwort auch entsprechend korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hh

danke für den §.
jeden tag ein stück schlauer:)

naja, ein fragesteller weiß, dass das hier ein laienforum ist, absolute sicherheit gibts beim anwalt(oder auch nicht)

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

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