Ex-Arbeitgeber verlangt Korrektur meiner Angaben im SocialMedia

29. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Ex-Arbeitgeber verlangt Korrektur meiner Angaben im SocialMedia

Hallo zusammen,

mein ehemaliger Arbeitgeber verlangt von mir die Korrektur des beendeten Arbeitsverhältnisses auf Xing. Ich bin vor 5 Monaten ausgeschieden. Das mein Ex-AG hier einen "Korrektur-Anspruch" hat ist denke ich relativ unstrittig.

Ich nutzte Xing quasi nicht, mein Profil ist auch nur sehr spärlich befüllt, deshalb habe ich bis jetzt keinen Grund gehabt es zu aktualisieren.

Mein Ex-AG hat mir schriftlich (ohne Einschreiben) bis zum 25.12.2021 eine Frist zur Korrektur gesetzt und danach "weitere Maßnahmen" angekündigt.
Ich habe kein Interesse die Angaben zu ändern, auch weil es bei meinem Ausscheiden nicht einvernehmlich gelaufen ist.

Wenn mein AG sich einen Anwalt nimmt und ich dann vor einem Prozess die Sache berichtige - muss ich dann für irgendwelche Kosten aufkommen?

Mir ist klar das ich nicht im Recht bin aber ich will meinen Ex-AG möglichst lange "ärgern" - aber natürlich keine Kosten tragen.

Vielen Dank für eure Einschätzung.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wenn mein AG sich einen Anwalt nimmt und ich dann vor einem Prozess die Sache berichtige - muss ich dann für irgendwelche Kosten aufkommen?

Sobald der Anwalt tätig wird, wirst du für die Kosten in Anspruch genommen werden *).
Noch ist es 'umsonst' - und ist es wirklich das Risiko wert, nur um den AG 'zu ärgern'?
Und du weißt selber, dass der Anspruch deines Ex-AG auf Änderung berechtigt ist.

*) ... ähnlich wie beim Parken im Halteverbot: Ist der Abschlepper erst einmal bestellt, zahlst du.

-- Editiert von blaubär+ am 29.12.2021 12:52

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

... und was das 'Ärgern' anbelangt: Bei dir sitzt offenbar noch ein Groll ob der Umstände deines Abgangs dort.
Allerdings - vorausgesetzt es handelt sich bei deinem Ex-AG nicht gerade um eine Klitsche - dürfte Groll oder Ärger / Emotion generell auf der anderen Seite nicht in gleicher Weise gegeben sein. Darin täuschen sich AN allzu gerne. Es mag lästig sein für den AG, auf Änderung deiner Darstellung zu bestehen und dem nachzugehen, aber größere Emotionen deswegen- eher nicht. Professionelle Kühle wohl eher.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn mein AG sich einen Anwalt nimmt und ich dann vor einem Prozess die Sache berichtige - muss ich dann für irgendwelche Kosten aufkommen?
Klar musst du dafür aufkommen.

An deiner Stelle würde ich auch schon mal damit planen, dass da jetzt schon ein Anwalt angagiert wurde und du jetzt schon dessen Kosten in Rechnung gestellt bekommst, auch wenn du davon noch nichts gehört hast...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Mein Ex-AG hat mir schriftlich (ohne Einschreiben) bis zum 25.12.2021
Heute ist der 29.12. ... den Anwalt darfst Du jetzt schon jetzt bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Zuerst einmal muss doch der Mandant (Auftraggeber) eines Anwaltes die Rechnung bezahlen. Sehr wahrscheinlich hätte ich rechtlich das Nachsehen und müsste die Anwaltskosten übernehmen.
Vermutlich kann nur das Gericht per Beschluss die Prozesskosten auf den "Verlierer" des Prozesses abwälzen!? Ist das richtig?
Und ein "Beschluss" des Gerichts kann außergerichtlich nur getroffen werden wenn sich die Parteien einig sind!? richtig?

> Falls Sie sich außergerichtlich nicht einig werden wird der Prozess abgewartet und das dauert doch i.d.R. sehr lange, meines Wissens!?

Das mein Ex-AG "zwischen den Jahren" einen Anwalt beauftragt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Sehr wahrscheinlich hätte ich rechtlich das Nachsehen und müsste die Anwaltskosten übernehmen.
Ja, so siehts wohl aus. Evtl. auch noch die Gerichtskosten.

Du kannst nun abwägen zwischen: noch etwas bockig sein und dann die Kosten zahlen ODER jetzt deine Daten bei ** löschen.

Wann der frühere AG rechtliche Schritte einleitet, ist nicht relevant.
Dass er im Recht sein wird, ändert sich auch in ein paar Wochen nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
> Falls Sie sich außergerichtlich nicht einig werden wird der Prozess abgewartet und das dauert doch i.d.R. sehr lange, meines Wissens!?


Nö, bei solch eindeutiger Sachlage dauert das nicht so lange.
Die Prozesskosten und die zusätzlichen Anwaltskosten darfst du natürlich dann auch alle übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ich vermute ja stark, dass der Anwalt - so er denn schon beauftragt ist - eine Unterlassungserklärung schickt samt einer Gebühr für die Erklärung plus seinen Anwaltskosten, das macht dann leicht einen Betrag über mehrere Hundert Euro.
Wenn du das nicht akzeptierst, kommt die Sache vor Gericht. Und wird teurer.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Da müssen nicht irgendwelche "Gemeinheiten" dahinter stecken, meistens haben AG dafür auch gar nicht die Muße. Je nachdem welche Position sie in der Firma hatten, kann hier nämlich auch ein gewisser Schaden für das Unternehmen entstehen. Zum Beispiel wenn sie Abteilungsleiter waren und die Firma sucht ihre Position erneut, dann könnten Bewerber davon abgeschreckt werden, dass die Position ja anscheinend bereits besetzt ist.

Ganz davon abgesehen, wenn sie XING für Recruiter nutzen, würden sie spätestens dann in Erklärungsnot kommen wenn sie im Bewerbungsprozess sind. Wenn sie dann behaupten noch immer für die Firma tätig zu sein, ist dies eine Falschangabe.

Einzig wenn Sie derzeit einen laufenden Kündigungsschutz-Prozess am Laufen hätten, dürften sie das weiterhin in ihrem Profil führen da ihr Arbeitsverhältnis dann in einer Schwebe wäre.
Ich würde also dazu raten schnellstmöglichst die Änderung durchzuführen und zu hoffen, dass der Anwalt noch nicht in die Spur geschickt wurde. Sonst wird es teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zwischenfrage: Ist denn wirklich sicher das das Verfahren nicht doch in die Zuständigkeit eines Arbeitsgerichtes fällt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

... str516605-53 bestreitet die Berechtigung der Forderung des AG nicht. Insofern keine Streitigkeit aus dem AV und seinen (auch nachwirkenden) Pflichten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Wenn mein AG sich einen Anwalt nimmt und ich dann vor einem Prozess die Sache berichtige - muss ich dann für irgendwelche Kosten aufkommen?

Ja, für die welche man verursacht hat.



Zitat (von str516605-53):
Und ein "Beschluss" des Gerichts kann außergerichtlich nur getroffen werden wenn sich die Parteien einig sind!? richtig?

Nö, wie kommt man auf den Unfug?



Zitat (von str516605-53):
Das mein Ex-AG "zwischen den Jahren" einen Anwalt beauftragt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen....

Zum einen ist eigene Vorstellungskragt irrelevant.
Zum anderen ist das - wenn er gut vorbereitet ist - nicht mehr als ein Mausklick.




Zitat (von str516605-53):
Vermutlich kann nur das Gericht per Beschluss die Prozesskosten auf den "Verlierer" des Prozesses abwälzen!? Ist das richtig?

Wenn es einen Prozess gibt, wird das Gericht die Kostenverteilung festlegen.



Zitat (von blaubär+):
Ich vermute ja stark, dass der Anwalt - so er denn schon beauftragt ist - eine Unterlassungserklärung schickt samt einer Gebühr für die Erklärung plus seinen Anwaltskosten, das macht dann leicht einen Betrag über mehrere Hundert Euro.

Er könnte auch direkt klagen, wenn er ein Profi ist, muss er dafür nur eine Zeile tiefer gehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.703 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen