Hallo zusammen,
ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und einen Aufhebungsvertrag zum 14.01. unterschrieben.
Mein Gehalt besteht aus einem Fixen Anteil (Bruttomonatsvergütung) und einer Verkaufsprovision.
Im November und im Dezember habe ich noch Aufträge bekommen. Die dazugehörige Provision wird ausgezahlt, sobald der Kunde die Rechnung beglichen hat.
Nun sieht es so aus, als würde der Kunde die offenen Rechnungen erst im Februar begleichen.
In einem Gespräch wurde mir zugesagt (mündlich). dass ich noch meine Provision erhalten werde, für alle Aufträge die bis zum 14.01.2018 eingehen. Damit der Arbeitgeber
Im Aufhebungsvertrag steht folgendes:
"Der Arbeitgeber rechnet das Arbeitsverhältnis bis zum Zeitpunkt der Beendigung auf der Basis der Bruttomonatsvergütung ab und zahlt den sich ergebenden Nettobetrag sowie die dem Arbeitnehmer zustehende Verkaufsprovision an den Arbeitnehmer aus (letztmalig Ende Januar 2018).
Habe ich noch anrecht auf meine Provision?
Danke und viele Grüße
R.J.A.
Ex Arbeitgeber verweigert Provision
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... sieht nicht so aus nach dem Wortlaut.
Ja watt denn nu? Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
wirdwerden
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Ich habe gekündigt und habe daraufhin eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben.
Ergänzung: Ich hatte gebeten, die Abmachung in den Aufhebungsvetrag zu ergänzen.
Da hat mein Chef mir versichert ich könne mich auf sein Wort verlassen. Dafür hätte ich auch Zeugen.
Hallo
Und diese wären wer? Andere Mitarbeiter der Firma? Wenn ja, dann vergiss die mal als Zeugen, den von denen wird sich keiner mehr an die Worte erinnern können...Zitat:Dafür hätte ich auch Zeugen.
Ich saß im Auto als ich mit meinem Ex-Chef telefoniert hatte. Die Personen im Auto können es bezeugen.
Denke aber mal die Chancen stehen schlecht.
Sehe ich anders. Bis Ende 2018 ist noch lange, also woraus sollte sich ergeben, dass die Provision nicht gezahlt werden braucht?Zitat... sieht nicht so aus nach dem Wortlaut. :
Die Konditiones in einem Aufhebungsvertrag sind frei verhandelbar. Ich sehe hier keinerlei Einschränkung bezüglich der Provisionen.
Ich kann ja auch nichts dafür, wenn die Kunden nicht pünktlich zahlen. Hätten die Kunden schon im Dezember oder januar bezahlt, würde ich ende Februar die Provision bekommen. Jedoch weigert sich der Ex-Arbeitgeber noch eine Provisionsbabrechnung im März für Februar zu erstellen.
Und das hast du natürlich dem Chef auch gesagt!?! Wenn nicht, dann lass die mal lieber als Zeugen raus, da du sonst evtl deinen nächsten Thread im Untrerforum für Strafrecht aufmachen kannst. Du hättest dienen Chef über die Mithörer informieren MÜSSEN...Zitat:Ich saß im Auto als ich mit meinem Ex-Chef telefoniert hatte. Die Personen im Auto können es bezeugen.
Was ist denn der Sinn dieser Aufhebungsvereinbarung, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt ist? Ich verstehe das Ganze nicht so richtig.
wirdwerden
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