Guten Tag,
folgender hypothetischer Fall:
Ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.12.2013. Die Gehaltszahlung wird immer zum Monatsende fällig. Bereits in der Vergangenheit wurde seitens des Arbeitgebers das Gehalt desöfteren zu spät bezahlt.
Der ehemalige Arbeitgeber überweist nun jedoch gar kein Gehalt mehr für Dezember. Der Arbeitnehmer geht daraufhin zum Arbeitsgericht wo eine "Mahnung" verfasst wird. Der Arbeitgeber reagiert nicht.
Der Arbeitnehmer ist mittellos und hat auf seinem Bankkonto Außenstände i.H.v. € 700 für seine laufenden Kosten für die Zinsen (Dispo- und Überziehungszinsen) anfallen.
1. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer nun an sein Gehalt zu kommen?
2. Welche Verzugszinsen stehen ihm zu?
3. Können z.B. auch die Dispo- und Überziehungszinsen die durch die ausstehende Zahlung entstanden sind dem Arbeitgeber angelastet werden?
Besten Dank für Einschätzungen.
Viele Grüße
heartbeat
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Ex-Arbeitgeber zahlt letzten Lohn nicht...
15. Januar 2014
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Frage vom 15. Januar 2014 | 23:22
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Arbeitgeber zahlt letzten Lohn nicht...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2014 | 04:13
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
quote:
1. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer nun an sein Gehalt zu kommen?
Zahlungsklage oder Mahnbescheid (Vordruck f.d. "arbeitsgerichtl. Mahnverfahren" verwenden!).
Zuständig ist das Arbeitsgericht (nicht das Mahngericht!).
quote:
2. Welche Verzugszinsen stehen ihm zu?
5%-Punkte über dem jew. Basiszinssatz.
quote:
3. Können z.B. auch die Dispo- und Überziehungszinsen die durch die ausstehende Zahlung entstanden sind dem Arbeitgeber angelastet werden?
Ja
ABER:
Sie müssen sich für 2. oder 3. entscheiden (beides geht nicht!).
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-- Editiert hamburger-1910 am 16.01.2014 04:15
#2
Antwort vom 16. Januar 2014 | 12:37
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 13x hilfreich)
Hallo,
vorgehen, wie von @hamburger-1910 beschrieben.
Beim Mahnbescheid darauf achten, dass das Feld - Im Falle des Widerspruchs wird Termin zur mündlichen Verhandlung beantragt - angekreuzt wird. Dann gibt es bei Widerspruch nach ca. 2 Wochen eine Güteverhandlung.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2014 | 12:55
Von
Status: Unbeschreiblich (38339 Beiträge, 13980x hilfreich)
Ich vermute mal, dass das Mahnverfahren schon angeleiert ist. Denn zivilrechtliche Mahnbriefe verschickt das Arbeitsgericht doch nicht.
wirdwerden
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#4
Antwort vom 20. April 2015 | 22:56
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 23x hilfreich)
Der Arbeitgeber bzw. Ex-Arbeitgeber hat auch bestimmt kein Recht einfach den Lohn nicht zu bezahlen nur weil ich fristlos kündige !?!?!?!
Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread.
-- Editiert von Moderator am 21.04.2015 08:13
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