Hallo lieber User,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich war von April-Juli 2008 in einer Firma beschäftigt. Jetzt nach ca. 2 Monaten rief mich mein ehemaliger Chef an und sagte mir, ich wurde 4 Monate überbezahlt und solle es doch zurückzahlen. Weil er angeblich aufgrund eines Schreibens vom Finanzamt, darauf hingewiesen wurde, dass ich überbezahlt worden war und die es jetzt von meinem ehem. Chef verlagen. Nähere Informationen zu diesem Brief habe ich nicht, nur seine Aussagen am Telefon.
Später im Gespräch bat er mir eine Ratenzahlung an und ich sagte, ich könne diese im mom nicht zahlen. Dann verminderte er sogar die Summe auf ca. 40%.
Ich habe wirklich mehr Gelaht erhalten, als auf meinem Lohnstreifen angegeben bekommen. Nur er sagte diese ca 30% Überbezahlung seinen sowas wie ein Bonus und daher habe ich mir keine weiteren Gedanken gemacht. Ich muss dazu sagen, dass dies mein erster Arbeitsvertrag war.
Ich hatte ihn anfangs darauf angesprochen, ob man das nicht ändern sollte, weil es ja quasi kein angegebens Gehalt sei und er meinte, es ist alles schon richtig so.
Also habe ich 4 Montate lang ein und das selbe Gehalt erhalten, nur nicht das, was auf der Lohnbescheinigung steht. Sondern Gehlt + diese ca 30% mehr.
Meine Frage ist jetzt: Muss ich das Geld für diese 4 Monate zurückzahlen?
MgF Kanglish
Ex-Chef fordert Überbezahlung zurück
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Steht in Ihrem Arbeitsvertrag irgendetwas über eine Ausschlussfrist?
Oder gilt ein Tarifvertrag für Ihren Arbeitsplatz? Dann könnte da eine solche Frist erwähnt sein.
Wenn ja, kann nur für diesen Zeitraum Gehalt zurückgefordert werden.
Wenn nein, gelten gesetzliche Fristen, das sind dann Jahre, ungünstig für Sie.
30 % mehr? Von welcher Summe pro Monat reden wir denn gerade? Und warst du dort als Minijobber oder versicherungspflichtig tätig?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nach Tarif wurde ich nicht bezahlt. Im AV steht etwas von einer Ausschlussfrist.
"Alle Ansprüche der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem AV verfallen, wenn sie nicht ih. von 6 Monaten schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden."
Aber ich habe gerade noch gesehen, dass in meinem AV steht "Hat die AN EG oder sonstige Geldleistungen von der Firma zuviel erhalten, kann sie sich auf den Wegfall der Bereicherung nicht berufen, wenn die Überzahlung so offensichtlich war, dass die AN dies hätte erkennen müssen."
Ich hab es bemerkt und ihn darauf hingewiesen. Er meinte eben, es ist schon ok so.
Ich war kein Minijobbler sondern versicherungspflichtig und ich rede ungern über Summen. Tut mir leid.
Das Finanzamt verlangt Steuern. Und vermutlich sind für die 30 % Überzahlung keine abgeführt worden (Sozialversicherungsbeiträge möglcherweise auch nicht). Nun will der AG sich wohl wenigstens Steuern und SV-Beiträge von dir dafür zurück holen.
Erst mal abwarten, ob was Schriftliches kommt. Auf die telefonische Aufforderung würd cih erst mal nichts zahlen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
8 Antworten